Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 20/025/2023
Beschlussvorschlag:
Der TuS Blau-Weiss Lohne erhält für den Umbau
der bisherigen Wohnung im Stadiongebäude Steinfelder Str. 5a einen Zuschuss in
Höhe von 37,5 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 7.429 €.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.07.2023 beantragt der
TuS Blau-Weiss Lohne von 1894 e. V. die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
75 % der erwarteten Kosten für den Umbau der bisherigen Wohnung im 1. OG des
Stadiongebäudes Steinfelder Str. 5 A in vereinsinterne Besprechungsräume.
Eigentümerin des aus dem Jahr 1960 stammenden Gebäudes ist die Stadt Lohne. Die
statische Machbarkeit der Maßnahmen wurde von der Antragstellerin geprüft. Die
Funktion der Geschäftsstelle in der Brinkstraße bleibt von der Maßnahme
unberührt. Gegen die Umbaumaßnahme bestehen seitens der Stadtverwaltung keine
Bedenken.
Auf die Gesamtkosten in Höhe von 19.813,50 €
(für Maler- und Elektroarbeiten) könnte nach der Sportförderrichtlinie ein
Zuschuss von 75 % (= 14.859,75 €) gewährt werden. Die vorgelegten Zeichnungen
sehen zukünftig eine Nutzung der Räume teilweise durch den Geschäftsführer
Fußball Fabian Lang [der laut Mitteilung des Vereins für die gesamte Abteilung
Fußball inkl. aller Jugendmannschaften zuständig ist), teilweise durch den Trainer
und den Betreuer der in der Regionalliga spielenden 1. Herrenmannschaft vor.
Ohne eine m²-genaue Zuordnung wird aufgrund der vorgelegten Zeichnung eine
pauschale Halbierung der 75%-igen Förderung vorgeschlagen.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder erläuterte den Antrag
und zeigt hierzu die Bauantragsunterlagen in einer Präsentation. Es wurde nochmal
ergänzt, dass aufgrund der gemischten Nutzung mit dem Profibereich ein Teil der
Maßnahme als förderfähig und ein Teil als nicht förderfähig beurteilt werde.
Der Fördersatz wurde demnach auf einen Anteil von 37,5 % halbiert. Ein
Ausschussmitglied fragte, ob eine höhere Förderung möglich sei, wenn eine
genauere Aufteilung erfolge und ob über die Kürzung mit dem Verein gesprochen
wurde. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass eine Aufteilung schwierig sei,
weil sich die Nutzungen - gerade bei gemeinschaftlich genutzten Räumen - nicht
klar abgrenzen ließen. Über die vorgesehene Reduzierung des Fördersatzes wurde
zudem mit dem Verein gesprochen. Eine weitere Nachfrage bezog sich auf die
bisherige und künftig wegfallende Wohnnutzung in dem Vereinsgebäude.