Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der TuS Blau-Weiss Lohne erhält für den Umbau der bisherigen Wohnung im Stadiongebäude Steinfelder Str. 5a einen Zuschuss in Höhe von 37,5 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 7.429 €.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.07.2023 beantragt der TuS Blau-Weiss Lohne von 1894 e. V. die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 75 % der erwarteten Kosten für den Umbau der bisherigen Wohnung im 1. OG des Stadiongebäudes Steinfelder Str. 5 A in vereinsinterne Besprechungsräume. Eigentümerin des aus dem Jahr 1960 stammenden Gebäudes ist die Stadt Lohne. Die statische Machbarkeit der Maßnahmen wurde von der Antragstellerin geprüft. Die Funktion der Geschäftsstelle in der Brinkstraße bleibt von der Maßnahme unberührt. Gegen die Umbaumaßnahme bestehen seitens der Stadtverwaltung keine Bedenken.

 

Auf die Gesamtkosten in Höhe von 19.813,50 € (für Maler- und Elektroarbeiten) könnte nach der Sportförderrichtlinie ein Zuschuss von 75 % (= 14.859,75 €) gewährt werden. Die vorgelegten Zeichnungen sehen zukünftig eine Nutzung der Räume teilweise durch den Geschäftsführer Fußball Fabian Lang [der laut Mitteilung des Vereins für die gesamte Abteilung Fußball inkl. aller Jugendmannschaften zuständig ist), teilweise durch den Trainer und den Betreuer der in der Regionalliga spielenden 1. Herrenmannschaft vor. Ohne eine m²-genaue Zuordnung wird aufgrund der vorgelegten Zeichnung eine pauschale Halbierung der 75%-igen Förderung vorgeschlagen.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte den Antrag und zeigt hierzu die Bauantragsunterlagen in einer Präsentation. Es wurde nochmal ergänzt, dass aufgrund der gemischten Nutzung mit dem Profibereich ein Teil der Maßnahme als förderfähig und ein Teil als nicht förderfähig beurteilt werde. Der Fördersatz wurde demnach auf einen Anteil von 37,5 % halbiert. Ein Ausschussmitglied fragte, ob eine höhere Förderung möglich sei, wenn eine genauere Aufteilung erfolge und ob über die Kürzung mit dem Verein gesprochen wurde. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass eine Aufteilung schwierig sei, weil sich die Nutzungen - gerade bei gemeinschaftlich genutzten Räumen - nicht klar abgrenzen ließen. Über die vorgesehene Reduzierung des Fördersatzes wurde zudem mit dem Verein gesprochen. Eine weitere Nachfrage bezog sich auf die bisherige und künftig wegfallende Wohnnutzung in dem Vereinsgebäude.