Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der TuS Blau-Weiss Lohne erhält für die Errichtung einer Lärmschutzwand im Norden des Stadiongeländes einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 173.595,- €.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 15.12.2021 stimmte der Rat der Stadt Lohne der Umgestaltung der bestehenden Sportplätze 2, 3 und 4 im Heinz-Dettmer-Stadion durch den TuS Blau-Weiss Lohne e. V. und einer finanziellen Förderung der beschriebenen Baumaßnahme grundsätzlich zu. In seiner Baugenehmigung für den Neubau der Plätze 3 und 4 des Heinz-Dettmer-Stadions vom Februar 2023 hat der Landkreis Vechta vorgeschrieben, dass zur Minimierung der Lärmemissionen eine 3 Meter hohe Lärmschutzwand zu errichten ist. Diese im Baugenehmigungsverfahren erhobene und durch eine Schallimmissionsprognose des Büros pbh Hahm untermauerte Forderung sowie die damit verbundenen Ausgaben waren bisher nicht Teil der Beratungen. Ohne die Lärmschutzwand wäre die Nutzung der umgestalteten Fußballplätze nur stark eingeschränkt möglich. Mit seinem Schreiben vom 26.07.2023 beantragt der TuS Blau-Weiss Lohne die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 75 % der erwarteten Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand – die Maßnahme wird somit in die Gesamtmaßnahme einbezogen. Im Bauantrag wurde auf Anregung des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, das den Stadionumbau betreut, eine begrünbare Konstruktion vorgeschlagen (feuerverzinkte Gitterkonstruktion aus Betonstahl, die mit einem Geotextil ausgekleidet und mit Boden verfüllt wird – anschließend wird die Gabionenkonstruktion bepflanzt). Laut der Kostenschätzung des Planungsbüros nach DIN 276 vom Juli 2023 ist für die Errichtung der Lärmschutzwand von Baukosten in Höhe von 181.780 € netto / 216.318 € brutto sowie von Nebenkosten in Höhe von 15.142 € auszugehen, insgesamt 231.461 €. Diese Schätzung stützt sich auf das günstigere von zwei vom Verein vorgelegten Angeboten für o.g. Konstruktionen. Dieses liege laut Antragsteller / Planungsbüro mit vergleichbaren Angeboten im Kostenrahmen. Es enthält zwar mehrere noch mit „0,00 €“ angesetzte Bedarfspositionen, die aber in der Gesamtkostenschätzung des Planungsbüros enthalten sind. Inhaltlich bestehen gegen die Umbaumaßnahme seitens der Stadtverwaltung keine Bedenken. Die Lärmschutzwand ist im Rahmen des Gesamtvorhabens erforderlich.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied verglich zunächst den Bau der geplanten Lärmschutzwand mit dem Bau einer Mauer und kritisierte einen solchen Eingriff in den Naturhaushalt. Hierzu stellte er folgende Anträge: 1. Dürfen in Lohne Mauern gebaut werden? 2. Es wird eine Befragung bei den Anliegern durchgeführt, die zukünftig auf die 3 m hohe Mauer schauen.

 

In weiteren Wortmeldungen hierzu wurde übereinstimmend der Bau der Lärmschutzwand als erforderliche Maßnahme befürwortet, der auch keinen Mauerbau darstelle. Auch kam der Hinweis, dass es nicht Aufgabe des Finanzausschusses sein kann, über allgemein baurechtliche Fragen zu beschließen. Der Ausschussvorsitzende stellte sodann die beiden Anträge zur Abstimmung, über die gemeinsam abgestimmt wurde.

 

Beschlussempfehlung:

 

1. In Lohne sollen keine Mauern mehr gebaut werden.

2. Es wird eine Befragung bei den Anliegern durchgeführt, die zukünftig auf die 3 m hohe Mauer schauen.

 

einstimmig abgelehnt

Nein-Stimmen: 13

 

Anschließend wurde die bisherige Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt.