Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 20/026/2023
Beschlussempfehlung:
Der TuS Blau-Weiss Lohne erhält
für die Errichtung einer Lärmschutzwand im Norden des Stadiongeländes einen
Zuschuss in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 173.595,-
€.
Sachverhalt:
In
seiner Sitzung am 15.12.2021 stimmte der Rat der Stadt Lohne der Umgestaltung
der bestehenden Sportplätze 2, 3 und 4 im Heinz-Dettmer-Stadion durch den TuS
Blau-Weiss Lohne e. V. und einer finanziellen Förderung der beschriebenen
Baumaßnahme grundsätzlich zu. In seiner Baugenehmigung für den Neubau der
Plätze 3 und 4 des Heinz-Dettmer-Stadions vom Februar 2023 hat der Landkreis
Vechta vorgeschrieben, dass zur Minimierung der Lärmemissionen eine 3 Meter
hohe Lärmschutzwand zu errichten ist. Diese im Baugenehmigungsverfahren
erhobene und durch eine Schallimmissionsprognose des Büros pbh Hahm
untermauerte Forderung sowie die damit verbundenen Ausgaben waren bisher nicht
Teil der Beratungen. Ohne die Lärmschutzwand wäre die Nutzung der umgestalteten
Fußballplätze nur stark eingeschränkt möglich. Mit seinem Schreiben vom
26.07.2023 beantragt der TuS Blau-Weiss Lohne die Gewährung eines Zuschusses in
Höhe von 75 % der erwarteten Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand –
die Maßnahme wird somit in die Gesamtmaßnahme einbezogen. Im Bauantrag wurde
auf Anregung des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, das den Stadionumbau
betreut, eine begrünbare Konstruktion vorgeschlagen (feuerverzinkte
Gitterkonstruktion aus Betonstahl, die mit einem Geotextil ausgekleidet und mit
Boden verfüllt wird – anschließend wird die Gabionenkonstruktion bepflanzt).
Laut der Kostenschätzung des Planungsbüros nach DIN 276 vom Juli 2023 ist für
die Errichtung der Lärmschutzwand von Baukosten in Höhe von 181.780 € netto /
216.318 € brutto sowie von Nebenkosten in Höhe von 15.142 € auszugehen,
insgesamt 231.461 €. Diese Schätzung stützt sich auf das günstigere von zwei
vom Verein vorgelegten Angeboten für o.g. Konstruktionen. Dieses liege laut
Antragsteller / Planungsbüro mit vergleichbaren Angeboten im Kostenrahmen. Es
enthält zwar mehrere noch mit „0,00 €“ angesetzte Bedarfspositionen, die aber
in der Gesamtkostenschätzung des Planungsbüros enthalten sind. Inhaltlich
bestehen gegen die Umbaumaßnahme seitens der Stadtverwaltung keine Bedenken.
Die Lärmschutzwand ist im Rahmen des Gesamtvorhabens erforderlich.
Beratungsverlauf:
Ein
Ausschussmitglied verglich zunächst den Bau der geplanten Lärmschutzwand mit
dem Bau einer Mauer und kritisierte einen solchen Eingriff in den
Naturhaushalt. Hierzu stellte er folgende Anträge: 1. Dürfen in Lohne Mauern
gebaut werden? 2. Es wird eine Befragung bei den Anliegern durchgeführt, die zukünftig
auf die 3 m hohe Mauer schauen.
In
weiteren Wortmeldungen hierzu wurde übereinstimmend der Bau der Lärmschutzwand
als erforderliche Maßnahme befürwortet, der auch keinen Mauerbau darstelle.
Auch kam der Hinweis, dass es nicht Aufgabe des Finanzausschusses sein kann,
über allgemein baurechtliche Fragen zu beschließen. Der Ausschussvorsitzende
stellte sodann die beiden Anträge zur Abstimmung, über die gemeinsam abgestimmt
wurde.
Beschlussempfehlung:
1. In Lohne sollen keine Mauern mehr gebaut werden.
2. Es wird eine Befragung bei den Anliegern durchgeführt, die zukünftig auf die 3 m hohe Mauer schauen.
einstimmig abgelehnt
Nein-Stimmen: 13
Anschließend wurde die bisherige Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt.