Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 20/027/2023
Beschlussvorschlag:
Der SV Grün-Weiss Brockdorf erhält gemäß der städtischen
Sportförderrichtline für die Installation einer Beregnungsanlage auf dem
Sportplatz am Fladderweg einen Zuschuss in Höhe von 75 % der tatsächlichen
Kosten, maximal 20.850,- €. Sofern der Bau eines Bohrbrunnens nötig wird,
erhöht sich der Zuschuss auf maximal 33.600,- €.
Sachverhalt:
Der am Fladderweg liegende
Sportplatz wird seit 2006 vom Verein Grün-Weiss Brockdorf als Trainingsplatz
sowie zeitweise für den Spielbetrieb genutzt. Der stadteigene Platz ist bis
mindestens 2035 an den Verein verpachtet. Die dort vorhandene Bewässerungsanlage
muss noch manuell ein- und umgestellt werden. Durch das vom Landkreis Vechta im
Jahr 2022 (wie auch 2023) ausgesprochene Verbot, tagsüber eine Beregnung
vorzunehmen, konnte eine ordnungsgemäße Wasserversorgung nicht mehr
durchgeführt werden. Eine nächtliche Bewässerung war laut Verein 2022 aufgrund
der erforderlichen manuellen Umstell- und Einstellvorgänge nicht bzw. nur sehr
eingeschränkt möglich. Im Sommer 2022 sind daraufhin Teile der Grasnarbe
vertrocknet, so dass im Herbst 2022 in Eigenleistung Teile des Platzes mit
einem neuen Rollrasen versehen werden mussten. Zur Verbesserung dieser
Situation plant der Sportverein, eine feste und steuerbare Beregnungsanlage zu
installieren. Sofern der bestehende Brunnen ausreicht (wovon der Verein in
seinem Zuschussantrag zunächst ausgeht), belaufen sich die Kosten der Anlage
inkl. einer neuen Pumpe auf ca. 27.800,- €. Sollte ein neuer Brunnen
erforderlich werden, erhöht sich die Investition auf ca. 44.800 €. Gemäß § 5 der städtischen Sportförderrichtlinie kann die Maßnahme mit 75
% der erwarteten Kosten bezuschusst werden.
Beratungsverlauf:
Ein
Ausschussmitglied wies auf die z. T. knappe Verfügbarkeit von Trinkwasser in
den Sommermonaten hin und regte an, Regenwasser zu verwenden. Ein weiteres
Ausschussmitglied betonte, dass, wenn Naturrasen statt Kunstrasen beibehalten
wird, auch eine Bewässerung erfolgen sollte.
Der
Ausschussvorsitzende ließ sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.