Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 20/030/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023
in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Erhebliche Veränderungen der im Haushaltsplan
veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen werden
auch im Haushaltsjahr 2023 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt.
Dies betrifft vor allem gemäß § 6 der Haushaltssatzung Mehraufwendungen von
mehr als 10.000 € je Budget. Nach dem anliegenden Entwurf erhöhen sich im
Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 54.989.000 € auf 60.349.0 00 € (+ 5.360.000 €). Dies liegt
hauptsächlich an folgenden Veränderungen bei erwarteten Steuereinnahmen:
·
Erhöhung
der eingeplanten Gewerbesteuereinnahmen um 6,4 Mio. € auf 29,9 Mio. €
·
Rückgang
der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 1,1 Mio. € auf
13,4 Mio. €
Die
Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 55.218.000 € auf
56.170.800 € (+ 952.000 €). Ursächlich hierfür sind vor allem die erhöhte
Gewerbesteuerumlage sowie steigende Ansätze für die Straßenunterhaltung und für
Bauleitplanungen. Bei der zu zahlenden FAG-Umlage ist aufgrund des endgültigen
Grundbetrags für den Finanzausgleich 2023 ein Rückgang um 388 T€ auf 772 T€
eingeplant. Der Ergebnishaushalt weist im Nachtrag 2023 einen planmäßigen
Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.178.200 € aus (bisher:
Defizit 229.800 €, Verbesserung
= 4.408.000 €). Mit
Einbeziehung der Planansätze für das außerordentliche Ergebnis beträgt der
Überschuss 4.778.200 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit
steigen im Planentwurf von 22.003.000 € auf 25.508.000 € (+ 3.505.000 €). Hier
werden diverse neu beschlossene Anschaffungen und Investitionszuschüsse sowie
Preissteigerungen bei bereits eingeplanten Maßnahmen berücksichtigt. Der
Gesamtbetrag aller planmäßigen Einzahlungen erhöht sich von 67.525.500 € auf
72.885.500 € (+ 5.360.000 €), der Gesamtbetrag der geplanten Auszahlungen von
72.287.300 € auf 76.744.300 € (+ 4.457.000 €). Das Finanzmitteldefizit des
Haushaltsjahres beträgt somit 3.858.800 € ( - 903.000 €). Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird nicht verändert. Der Gesamtbetrag der im Jahr 2023
möglichen Verpflichtungsermächtigungen (investive Vorbelastung künftiger
Haushaltsjahre) erhöht sich von bisher 2.890.000 € um 5.658.000 € auf
8.548.000 €. Die einzelnen Änderungen können dem Vorbericht entnommen
werden. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind ebenfalls im
Vorbericht erläutert.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer
Theder erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass die
Gewerbesteuermehreinnahmen ab 2024 im Finanzausgleich erhebliche Folgewirkungen
nach sich ziehen werden. Ein Sprecher der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
teilte mit, dass die Fraktion sich aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushalts
enthalten werde. Ein Ausschussmitglied mahnte, dass höhere
Gewerbesteuereinnahmen auf der anderen Seite Schäden für das Klima bedeuten und
auch eine höhere Kreisumlage nach sich ziehe. Andere Ausschussmitglieder hoben
die gesunde Wirtschaftslage in Lohne hervor und hielten einen konservativen
Haushalt wichtig, um nicht später Kürzungen vollziehen zu müssen.