Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den Neubau eines Pfarrbüros mit Betriebsleiterwohnung, Garage und Geräte auf dem Grundstück An der Querlenburg 14 + 14 A wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für den Neubau eines Pfarrbüros mit Betriebsleiterwohnung, Garage und Geräte auf dem Grundstück An der Querlenburg 14 + 14 A beantragt wurde.

 

Für die im Oktober 2022 gestellte Bauvoranfrage über den „Neubau eines Pfarrhauses mit Doppelgarage“ auf diesem Grundstück wurde in den zuständigen Ausschüssen der Stadt Lohne das erforderliche Einvernehmen beschlossen. Der nun vorliegende Bauantrag weicht allerdings in Form und Größe erheblich ab, die Grundfläche wird nahezu verdoppelt.

 

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Beurteilung der Notwendigkeit wurde vom Landkreis Vechta eine Betriebsbeschreibung angefordert. Sofern hierin die Größe plausibel dargelegt und begründet wird, wird seitens des LKV die Zustimmung signalisiert.

 

Das Flurstück 260/53 liegt im Ortsteil Brockdorf–Süd und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen sind.