Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel wird der Erweiterung der Photovoltaikanlage um rd. 30 KWp mit Batteriespeicher auf dem Anbau des Feuerwehrgerätehauses mit einem Gesamtvolumen von rd. 95.000, -- € zugestimmt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Lohne im August / September 2022 die Elektroinstallationsarbeiten ausgeschrieben und vergeben wurden. Bestandteil der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen war eine PV-Anlage mit 15 KWp. Das entsprach seinerzeit den tatsächlichen Anforderungen. Ein Batteriespeicher mit 19,5 KWp wurde ebenfalls eingeplant.

 

In Zusammenhang mit den bereits montierten PV-Modulen und in Anbetracht der aktuellen Sichtweise für erneuerbare Energien wird nun angeregt, die gesamte verfügbare Dachfläche des Anbaues mit einer Photovoltaikanlage zu belegen. Darüber hinaus ist dann ein weiterer Batteriespeicher sinnvoll. Je nach Anzahl der Einsätze und demzufolge nach Leistungsabnahme kommt es dabei zu vermehrten oder verminderten Überschusseinspeisungen in das EWE-Stromnetz. Eine Notstromversorgung des gesamten Gebäudes ist mit den geplanten Erweiterungsmaßnahmen jedoch nicht sichergestellt, hierfür wird nach wie vor ein mobiles Notstromaggregat benötigt.

 

Für die geplante Ertüchtigung der PV-Anlage entstehen lt. aktueller Berechnung folgende Kosten (brutto):

 

·             29,5 KWp PV-Anlage                             53.550,- €

·             19,5 kWh Batteriespeicher                     23.800,- €

·             Erw. / Anpassung vorh. Installation          5.950,- €

·             Nebenkosten                                          12.000,- €

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                                                           rd.   95.000,- €

 

Die Amortisationszeit dieser zusätzlichen PV-Anlage würde bei Zugrundelegung der heutigen Daten/Preise bei ca. 27 Jahren liegen.

 

Die zuvor genannten Leistungen bzw. Kosten könnten dem geplanten Haushaltsansatz für Photovoltaikanlagen zugeordnet werden und würden demnach nicht dem Bauprojekt zugerechnet.

 

Die bei der o. g. Baumaßnahme mit den Elektroinstallationsarbeiten beauftragte Firma könnte diese Arbeiten nach eigener Aussage zwar zeitnah unter Berücksichtigung der Lieferfristen durchführen, jedoch kann nach intensiver Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Abwicklung im Zuge einer Auftragserweiterung nicht erfolgen. Für die geplante Maßnahme kommt daher nur eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a VOB/A, Abs. 2, Satz 1 Nr. c) in Frage.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich dafür aus, die zusätzliche PV-Anlage zu errichten und so viel Strom wie möglich in das Netz einzuspeisen.

 

Beratendes Mitglied Pjede erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass aufgrund der zur Zeit geltenden Bestimmungen es nicht möglich sei, ein zweites Gebäude mit Strom zu versorgen.