Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Planung für den Bau eines Radweges auf der Westseite des Realverbandsweges Fuhrenkamp in Asphaltbauweise wird nicht weiter fortgeführt.


Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.02.2019 die Asphaltierung eines Radweges entlang dem Fuhrenkamp zwischen der Brägeler Straße und der nördlichen Stadtgrenze Lohnes beschlossen wurde.

 

Es war vorgesehen, ein ca. ein Kilometer langes Teilstück des ehemaligen Radfernweges „Meerweg“ (seit 2015 wird diese Route nicht mehr unterhalten, die Beschilderung wurde bereits entfernt) im Bereich einer mehrere Jahrzehnte alten Trasse auf einem vorhandenen Schotterbett zu asphaltieren. Der zum Ausbau vorgesehene Bereich ist Teil des Radwegeleitsystems des Landkreises Vechta.

 

Im Zuge der Planung wurde ein Vermesser beauftragt, das Urgelände und den Baumbestand aufzunehmen.

Die vorhandene Befestigung im Bereich des Radweges wurde stellenweise freigelegt und untersucht.

 

Im Laufe der Jahrzehnte ist die vorh. Trasse zugewachsen und die Befestigung nur noch auf einer Länge von ca. 300 m vorhanden. Mit einer vorhandenen Breite von 1,5 m entspricht sie nicht der beschlossenen Ausbaubreite bzw. dem Regelmaß von 2,5 m. Auch der freigelegte Unterbau entspricht in Aufbau und Material nicht den Anforderungen an einen Radwegunterbau und müsste ausgebaut werden. Eine Beprobung des Materials steht noch aus.

 

Im beigefügten Entwurf ist ein Radweg mit einem Regelmaß von 2,5 Metern und einem erforderlichen Seitentrennstreifen von 1,75 m dargestellt.

 

Um den Radweg an der Westseite des Genossenschaft-Weges – wie im Entwurf dargestellt - herstellen zu können, müssten im ersten Teilabschnitt (ab km 0+050 bis 0+150) ca. 10 Eichen und eine Pappel (zwischen 20 und 40 cm Durchmesser) gefällt werden.

 

Im weiteren Verlauf im mittleren Teilabschnitt bis km 0 + 860 müssten weitere 40 Eichen, 2 Nadelbäume und 3 Laubbäume zwischen 10 und 100 cm Durchmesser für den Ausbau gefällt werden.

 

Auf eine Einengung des Radweges, um die Ø 70 cm und Ø 100 cm Eichen zu erhalten, sollte verzichtet werden. Aus Gründen der Sicherheit ist bei dem geradlinigen Trassenverlauf ohne Beleuchtung grundsätzlich von einer Einengung des Radwegs abzuraten. Zudem besteht durch das Erhalten von angrenzenden Bäumen auch die Gefahr durch Baumwurzeln, die den Asphalt aufwölben können. Bei der Neuplanung von Radwegen sind Engstellen und Hindernisse im Trassenverlauf möglichst ganz zu vermeiden.

 

Im nördlichen Teilabschnitt des geplanten Radweges von km 880 bis zur Stadtgrenze müsste die vorhandene Schotterstraße ca. 2,5 m nach Osten verlegt werden, um den geplanten Radweg auf der westlichen Seite durchgehend weiterführen zu können.

Im Zuge der Verlegung wären auch im Bereich eines Grüngürtels Erd- und Baumfällarbeiten erforderlich.

 

Es müssten ca. 14 Eichen mit Durchmessern zwischen 10-60 cm gefällt werden.

Auch ein Gehölzstreifen mit Bäumen bis 10 cm Durchmesser und ein Teil einer Pappelreihe müsste dafür auf einer Länge von ca. 50 m entfernt werden.

Ein Teil der Bäume (ca. 13 Stück) befindet sich auf privatem Gelände. Das Fällen der Bäume würde nur in Absprache mit dem Eigentümer erfolgen. 

 

Bei Umsetzung der Planung entsprechend der Beschlusslage müssten folglich insgesamt ca. 74 Bäume auf den Grundstücken der Wegegenossenschaft entfernt werden.

 

Im Einfahrtsbereich der Brägeler Straße müsste für den Bau des Radweges zudem die Wegekreuzanlage um die Hälfte zurückgebaut werden.

 

Diese Planung wurde der Bezirkswegegenossenschaft Brägel vorgestellt.

Aus Sicht des Realverbands Bezirkswegegenossenschaft Brägel könnte der Radweg wie vorgestellt gebaut werden.

Die Vereinbarung zwischen der Bezirkswegegenossenschaft Brägel und der Stadt Lohne vom 12.09.2020 behält Ihre Gültigkeit. Gegenstand der Vereinbarung ist der Bau eines Radweges auf der Westseite des Realverbandsweges Fuhrenkamp in Asphaltbauweise.

Die mögliche Alternative, anstelle des Radweges und zur Schonung des Baumbestandes die Fahrbahn in einer Breite von 4 oder 5 m auszubauen, wird von der Bezirkswegegenossenschaft Brägel grundsätzlich abgelehnt.

 

Die Kostenschätzung für den Neubau des Radweges liegt bei ca. € 390.000,00 (ohne Entsorgungskosten des eventuell belasteten Materials).

 

Es ist geplant, bei Umsetzung der Planung einen Förderantrag über die LEADER Richtlinie zu stellen.

Die Förderhöhe beträgt voraussichtlich 50 %.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Bürgermeisterin Voet führte aus, dass sie den Ausbau und die Verbesserung der Radinfrastruktur grundsätzlich befürworten würde. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und angesichts der hohen Kosten für einen Radweg von einem Kilometer Länge, sollte diese Planung, die das Fällen von 75 Bäumen erfordert, jedoch nicht umgesetzt werden. Dies gelte auch, da die Wegegenossenschaft nicht zu alternativen Lösungen bereit sei.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde die gleiche Auffassung vertreten und der Antrag gestellt, auf einen Ausbau zu verzichten.

 

Andere Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls dafür aus, den Ausbau nicht durchzuführen. Angeregt wurde, die Fahrbahn des Fuhrenkamps für eine gute Befahrbarkeit mit Fahrrädern regelmäßig zu unterhalten.