Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper vom Büro RP Schalltechnik.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass Städte und Gemeinden, die Straßen mit einer jährlichen Belastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen haben, entsprechend der EU-Umgebungsrichtlinie verpflichtet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Mit der EU-Umgebungsrichtlinie ist ein Konzept festgelegt worden, welches schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, vorbeugen und vermindern soll. Mittlerweile ist die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der vierten Stufe durchzuführen.

 

Der aktuelle Zwischenbericht zur Lärmaktionsplanung für die Stadt Lohne wurde von Herrn Pröpper anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Herr Pröpper erläuterte, dass für die Grundlage der Lärmkartierung nur Berechnungen zugelassen seien und keine entsprechenden Messungen durchgeführt worden sind. Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen der entsprechenden Hauptverkehrsstraßen erfolgte auf einer Hochrechnung der Verkehrsdaten von 2015 auf 2019. Im Ergebnis seien 120 Gebäude mit ca. 1.300 Anwohnern betroffen. Die Ermittlung erfolge auf Grundlage einer statistischen Auswertung.

 

Zum weiteren Vorgehen erläuterte Herr Pröpper:

 

  1. Die Öffentlichkeit wird über die Zwischenergebnisse ortsüblich in Kenntnis gesetzt. Dazu wird der Bericht zu Darstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken mitzuteilen.
  2. Bewertung der Eingaben, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit Prüfung der Maßnahmen aus Stufe 3, ggf. Ergänzung.
  3. Verabschiedung des Lärmaktionsplanes im Ausschuss.
  4. Information der Bürger (Veröffentlichung, Auslegung).
  5. Erstellung einer Kurzfassung des LAP und Übermittlung an das MU im 2. Halbjahr 2024

 

 

Beratungsverlauf:

 

Auf entsprechende Anfrage führte Herr Pröpper aus, dass beim Ausbau von Straßen, z. B. Autobahn A 1, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Durch den Neubau von Straßen im Stadtbereich würden bestehende Straßen entlastet und damit die Lärmbelastung in diesen Straßen reduziert. Für die in Lohne betroffenen Landesstraßen obliege es dem Straßenbaulastträger, dem Land Niedersachsen, zu prüfen, ob und welche Maßnahmen bei Erreichen der Auslösewerte zu treffen seien. Dies sei auch immer ein Abwägungsprozess unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

 

Herr Pröpper erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass Elektroautos in den Richtlinien noch nicht erfasst seien. Diese erreichen jedoch ab einer Geschwindigkeit von 40/50 km/h vergleichbare Lärmwerte wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.