Sitzung: 22.08.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 61/029/2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende
Herrn Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper vom Büro RP Schalltechnik.
Die Verwaltung erläuterte, dass Städte und Gemeinden,
die Straßen mit einer jährlichen Belastung von mehr als drei Millionen
Kraftfahrzeugen haben, entsprechend der EU-Umgebungsrichtlinie verpflichtet
sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Mit der
EU-Umgebungsrichtlinie ist ein Konzept festgelegt worden, welches schädliche
Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, vorbeugen und
vermindern soll. Mittlerweile ist die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in
der vierten Stufe durchzuführen.
Der aktuelle Zwischenbericht zur Lärmaktionsplanung für
die Stadt Lohne wurde von Herrn Pröpper anhand einer Präsentation vorgestellt
und erläutert.
Herr Pröpper erläuterte, dass für die Grundlage der
Lärmkartierung nur Berechnungen zugelassen seien und keine entsprechenden
Messungen durchgeführt worden sind. Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen der
entsprechenden Hauptverkehrsstraßen erfolgte auf einer Hochrechnung der
Verkehrsdaten von 2015 auf 2019. Im Ergebnis seien 120 Gebäude mit ca. 1.300
Anwohnern betroffen. Die Ermittlung erfolge auf Grundlage einer statistischen
Auswertung.
Zum weiteren Vorgehen erläuterte Herr Pröpper:
- Die Öffentlichkeit
wird über die Zwischenergebnisse ortsüblich in Kenntnis gesetzt. Dazu wird
der Bericht zu Darstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung
veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Anregungen und
Bedenken mitzuteilen.
- Bewertung der
Eingaben, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes mit Prüfung der Maßnahmen
aus Stufe 3, ggf. Ergänzung.
- Verabschiedung des
Lärmaktionsplanes im Ausschuss.
- Information der Bürger
(Veröffentlichung, Auslegung).
- Erstellung einer
Kurzfassung des LAP und Übermittlung an das MU im 2. Halbjahr 2024
Beratungsverlauf:
Auf entsprechende Anfrage führte Herr Pröpper aus, dass
beim Ausbau von Straßen, z. B. Autobahn A 1, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen
durchgeführt werden. Durch den Neubau von Straßen im Stadtbereich würden
bestehende Straßen entlastet und damit die Lärmbelastung in diesen Straßen
reduziert. Für die in Lohne betroffenen Landesstraßen obliege es dem
Straßenbaulastträger, dem Land Niedersachsen, zu prüfen, ob und welche
Maßnahmen bei Erreichen der Auslösewerte zu treffen seien. Dies sei auch immer
ein Abwägungsprozess unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs.
Herr Pröpper erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass
Elektroautos in den Richtlinien noch nicht erfasst seien. Diese erreichen
jedoch ab einer Geschwindigkeit von 40/50 km/h vergleichbare Lärmwerte wie
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.