Die Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand „Neubau eines offenen Gemeinde- und Begegnungszentrums“ ist als Anlage beigefügt.

 

Zu Frage 1:

Die Kirchengemeinde St. Gertrud ist Trägerin des Vorhabens. Nach dem Erhalt des Förderbescheids von der NBank wurde ein europaweiter Planungswettbewerb seitens der Kirchengemeinde durchgeführt. Das Architekturbüro kbg aus Oldenburg hat daraufhin den Zuschlag erhalten. Die konkrete Ausgestaltung der Gebäudeplanung erfolgt noch, sodass es keinen „finalen“ Planungsstand gibt. Für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 X notwendig, welche im Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung beraten werden soll.

 

Zu Frage 2:

Der ursprünglich vorgestellte Plan vom Architekturbüro Helmes + Schwerter war lediglich ein erster Entwurf des Vorhabens. Nach dem Planungswettbewerb hat das Architekturbüro kbg aus Oldenburg eine andere Grundkonzeption aufgezeigt. Dabei fällt das Gebäude deutlich kleiner aus, als im ersten Entwurf dargestellt.

 

Zu Frage 3:

Bei der Kostenplanung müssen sowohl die förderfähigen als auch die nicht förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Nach der Kostenschätzung des BMO und des Architekturbüros kbg belaufen sich die Gesamtkosten für das Vorhaben auf rund 11,5 Mio. € inkl. Nebenkosten. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch abhängig von dem Ergebnis der Ausschreibung. Die in dem Artikel der OV vom 14.08.2023 genannten Kosten von rund 8 Mio. € beziehen sich auf die ursprüngliche Schätzung zu Beginn der Planung.

 

Zu Frage 4:

Die Stadt Lohne hat im Jahr 2021 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.06.2021 eine Gesamtförderung von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 3 Mio. €, zugesagt. Dies umfasst auch die Weiterleitung der vom Land Niedersachsen zugesagten 1,881 Mio. €, sodass sich der Eigenanteil der Stadt Lohne auf rund 1,1 Mio. € beläuft. Die Stadt Lohne ist Erstempfängerin, die Kirchengemeinde St. Gertrud Letztempfängerin dieser Landeszuweisung. Die Übernahme von Mehrkosten ist durch den Ratsbeschluss vom 23.06.2021 nicht gedeckt, sodass diese durch die Kirchengemeinde übernommen werden müssen.