Sitzung: 16.08.2023 RAT
Zu Frage 1:
Die Kirchengemeinde St. Gertrud ist Trägerin des Vorhabens. Nach dem
Erhalt des Förderbescheids von der NBank wurde ein europaweiter
Planungswettbewerb seitens der Kirchengemeinde durchgeführt. Das
Architekturbüro kbg aus Oldenburg hat daraufhin den Zuschlag erhalten. Die
konkrete Ausgestaltung der Gebäudeplanung erfolgt noch, sodass es keinen
„finalen“ Planungsstand gibt. Für die Realisierung des Vorhabens ist die
Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 X notwendig, welche im Ausschuss für Umwelt,
Bau und Stadtentwicklung beraten werden soll.
Zu Frage 2:
Der ursprünglich vorgestellte Plan vom Architekturbüro Helmes +
Schwerter war lediglich ein erster Entwurf des Vorhabens. Nach dem
Planungswettbewerb hat das Architekturbüro kbg aus Oldenburg eine andere
Grundkonzeption aufgezeigt. Dabei fällt das Gebäude deutlich kleiner aus, als
im ersten Entwurf dargestellt.
Zu Frage 3:
Bei der Kostenplanung müssen sowohl die förderfähigen als auch die nicht
förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Nach der Kostenschätzung des BMO
und des Architekturbüros kbg belaufen sich die Gesamtkosten für das Vorhaben
auf rund 11,5 Mio. € inkl. Nebenkosten. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch
abhängig von dem Ergebnis der Ausschreibung. Die in dem Artikel der OV vom
14.08.2023 genannten Kosten von rund 8 Mio. € beziehen sich auf die
ursprüngliche Schätzung zu Beginn der Planung.
Zu Frage 4:
Die Stadt Lohne hat im Jahr 2021 aufgrund des Ratsbeschlusses vom
23.06.2021 eine Gesamtförderung von 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal
jedoch 3 Mio. €, zugesagt. Dies umfasst auch die Weiterleitung der vom Land
Niedersachsen zugesagten 1,881 Mio. €, sodass sich der Eigenanteil der Stadt
Lohne auf rund 1,1 Mio. € beläuft. Die Stadt Lohne ist Erstempfängerin, die
Kirchengemeinde St. Gertrud Letztempfängerin dieser Landeszuweisung. Die
Übernahme von Mehrkosten ist durch den Ratsbeschluss vom 23.06.2021 nicht
gedeckt, sodass diese durch die Kirchengemeinde übernommen werden müssen.