Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

 

Bevor das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/I eingeleitet wird, soll die Angelegenheit mit den betroffenen Grundstückseigentümern erörtert und danach erneut zur Beratung vorgelegt werden.


 

Im Lohner Stadtzentrum befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich zwischen den Gebäuden Keetstraße 3 und Marktstraße 32 / 34 ein Innenhof, der von der Marktstraße aus erschlossen wird und als Zugang zu den rückwärtigen Gebäudeeingängen dient. Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass der Eigentümer des Grundstücks Keetstraße 3 beabsichtigt, diesen Innenhof mit einem dreigeschossigen Anbau zwischen seinem Gebäude und der Nachbarbebauung Marktstraße 34 zu überbauen.

 

In dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 12/I, sind für den Innenhof nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt, auf denen auch Nebenanlagen nicht zulässig sind. Um das Vorhaben zu ermöglichen, müsste eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, da im Falle einer Nachverdichtung ohne jede Grenzabstände auf die Grundstücksgrenzen gebaut werden könnte. Hierzu wären die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer sowie eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, ein entsprechendes Änderungsverfahren einzuleiten.

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied der Antrag gestellt, die Einleitung des Verfahrens zunächst zurück zu stellen. Stattdessen sollte die Verwaltung die Angelegenheit mit den betroffenen Grundstückseigentümern erörtern. Danach soll die Angelegenheit erneut beraten werden.

 

Diesem Antrag stimmte der Ausschuss einstimmig mit 13 Jastimmen zu.