Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

a)      Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)      Der Rat der Stadt Lohne beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 121 zwischen Lerchentaler Straße und Märschendorfer Straße der Stadt Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.


Sachverhalt:

 

Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation erläutert, dass der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 121 zwischen Lerchentaler Straße und Märschendorfer Straße sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom 27.09.2010 bis zum 29.10.2010 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich auslagen. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die während der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Hinweise sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Hinweisen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 26.10.2010

 

Die Hinweise des Landkreises Vechta zur textlichen Festsetzung Nr. 4 werden zur Kenntnis genommen. Dabei ist anzumerken, dass Ausnahmen, die in einem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind, gem. § 31 Abs. 1 BauGB zugelassen werden können. Bei der neuen textlichen Festsetzung Nr. 4 Satz 3 handelt es sich um eine Ausnahme, die zur Klarstellung so formuliert wurde.

 

Die übrigen Hinweise des Landkreises Vechta zu Artikel 2 sowie zu den gewählten Überschriften werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 13.10.2010

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne vom 21.09.2010

 

Der Hinweis der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lohne wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. vom 28.09.2010

 

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesjägerschaft zum sparsamen Umgang mit Bauland sowie zur Bepflanzung werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 24.09.2010

 

Die Hinweise der Kabel Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.