Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 D für den Bereich zwischen Roggenkamp und Bergweg.

 

b)      Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Sachverhalt:

 

Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass für den Bereich östlich der Straße Roggenkamp der Bebauungsplan Nr. 7 D „Lohner Esch“ gilt, der seit dem Jahre 1967 rechtsverbindlich ist. Auf dem bereits bebauten Grundstück Roggenkamp 35 ist für die nördliche Hälfte eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die nach dem Planungskonzept von 1967 den Roggenkamp mit dem Bergweg über einen Weg verbinden sollte. Hierdurch sollte die fußläufige Erreichbarkeit des Wohngebietes sichergestellt werden. Die öffentliche Grünfläche wurde bisher nicht realisiert.

 

Der Grundstückseigentümer beantragt, den Bebauungsplan Nr. 7 D dahin gehend zu ändern, dass eine Bebauung auf einem ca. 28 m breiten Bauteppich möglich ist. Um auf die langfristig geplante Wegeverbindung zwischen Roggenkamp und Bergweg an dieser Stelle nicht zu verzichten, erscheint es sinnvoll, auf dem betreffenden Grundstück einen Fuß- und Radweg festzusetzen.

 

Von dem Bergweg L 846 gehen erhebliche Emissionen aus. Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung wäre daher über ein Lärmgutachten nachzuweisen, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden. Die Kosten für dieses Gutachten sowie die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen wären vom Antragsteller zu tragen.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die verkehrliche Anbindung des Grundstücks zur Straße Roggenkamp erfolgen soll. Eine Anbindung an den Bergweg ist nicht möglich und planerisch auch nicht gewollt.