Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Sandmann-Surmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstücks Am Bokel 2 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Teilbereiches eines ehemals als Schweinestall genutzten Gebäudes zu einem Nagelstudio beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4  Nr. 1 BauGB beurteilt. Danach kann eine erstmalige Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes im Außenbereich begünstigt sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der vorhandene Schweinestall in der Vergangenheit privilegiert genutzt worden ist. Wie lange die Aufgabe der Nutzung zurückliegt, ist nicht relevant. Danach ist das Vorhaben in der beantragten Form planungsrechtlich zulässig.

 

In Abstimmungsgesprächen zwischen dem Bauordnungsamt des Landkreises Vechta und dem Antragssteller wurde eine Genehmigungserteilung in Aussicht gestellt.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Kroge. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.