Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Dinklager Straße für den Bereich zwischen Kreisverkehr Südring und dem Kreuzungsbereich Langweger Straße sowie an der Langweger Straße für den Bereich zwischen der Aufmündung Dinklager Straße und der Straße Am Sportplatz) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

An der Dinklager Straße (vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Langweger Straße) sowie auf der Langweger Straße (von der Aufmündung Dinklager Straße bis zur Straße Am Sportplatz) ist zurzeit keine Straßenbeleuchtung installiert.

 

Aufgrund der fortschreitenden wohnbaulichen Entwicklung und des starken Radfahrverkehrs zur Sportanlage des Sportvereins Grün-Weiß Brockdorf und zur Grundschule Brockdorf ist jedoch zur Sicherung des Radverkehrs und zur allgemeinen Ausleuchtung der Verkehrsflächen eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung in diesen Straßenabschnitten erforderlich geworden.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass zurzeit auf dem Abschnitt an der Dinklager Straße keine Beleuchtung und auf der Langweger Straße nur ab der Straße Am Sportplatz bis zum Ortsausgang Richtung Langwege acht Kofferleuchten installiert sind. Weiterhin sind auf der parallel verlaufenden Straße Am Sportplatz einige Pilzleuchten installiert, die jedoch relativ große Abstände untereinander haben. Durch ihren Abstand zur Langweger Straße wird diese nur unzureichend bis gar nicht beleuchtet.

Ein Beleuchtungskabel ist jedoch fast durchgängig vom Ortsausgang bis zum Kreisverkehr an der Dinklager Straße vorhanden.

 

Um eine Gleichmäßigkeit der Beleuchtung in diesem Bereich zu gewähren, wird vorgeschlagen, die Beleuchtung an der Dinklager Straße, anknüpfend an die vorhandene Beleuchtung am Kreisverkehr zum Südring bis an die vorhandene Beleuchtung am Ortsausgang von Brockdorf mit einer energiesparenden und hocheffizienten Cosmopolis-Beleuchtung zu erweitern.

 

Die Investitionskosten für diese Erweiterung belaufen sich auf ca. 50.000 €.

Die zusätzlichen anfallenden Unterhaltungskosten belaufen sich jährlich auf ca. 2.000 €.