Sitzung: 10.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/034/2023
Beschlussvorschlag:
a) Den
Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen
unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b) Die
öffentliche Auslegung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des
Bebauungsplans Nr. 146D für den Bereich "nördlich der Mülhausener Straße /
östlich der Bakumer Straße (L 848)" sowie die Begründung hierzu werden
beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des 92. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des Bebauungsplans
Nr. 146D für den Bereich „nördlich der Mülhausener Straße / östlich der
Bakumer Straße (L 848)“ sowie die Begründung hierzu vom 21.08.2023 bis zum
20.09.2023 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
(1) Abwägung zur 92. Änderung des
Flächennutzungsplans ’80
(2) Abwägung Bebauungsplan Nr. 146D
Landkreis Vechta vom 20.09.2023 (1)
Umweltschützende Belange
Die Ergebnisse des beauftragten
Faunagutachtens werden in den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet.
Die Wallhecken
werden in den Bestandplan mit aufgenommen und in der Bilanzierung
berücksichtigt. Ein evtl. erforderlicher Ausgleich kann auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung geregelt werden.
Immissionsschutz
Die Aufgabe der Tierhaltung wurde mit dem
ansässigen Landwirt vertraglich geregelt. Damit werden die zulässigen
Geruchsimmissionen eingehalten.
Planentwurf
Die Präambel wird entsprechend angepasst. Ein
Nordpfeil wird eingefügt.
Landkreis Vechta vom 20.09.2023 (2)
Städtebau
Folgende textliche Festsetzung wird in die
Planzeichnung mit aufgenommen:
„Der
festgesetzte Einfahrtsbereich ist ausschließlich für die Erschließung der
Flurstücke 17/1 und 22/11, Flur 26, Gemarkung Lohne in der Größe von 3.893 m²
zulässig. Dies gilt auch für zukünftige Teilungen der o.a. Flurstücke.“
Umweltschützende Belange
Die Ergebnisse des beauftragten
Faunagutachtens werden in den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet.
Die beiden Wallhecken werden mit in die
Planung aufgenommen und erhalten.
Die Wallhecke 1 liegt zum Großteil außerhalb
des Plangebietes. Ein kleiner Teilbereich liegt auf bzw. direkt an der nördlichen
Geltungsbereichsgrenze und ist dort Teil der randlichen Eingrünung. Sie wird
aufgrund der vorliegenden Stellungnahme als Schutzgebiet bzw. Schutzobjekt im
Sinne des Naturschutzrechtes festgesetzt. Da sich die Bäume vorwiegend
außerhalb bzw. auf der Geltungsbereichsgrenze stehen, wird keine vorgelagerte
Schutzzone festgesetzt. Der Abstand der Baugrenze wird auf 5 m erhöht.
Damit wird die Wallhecke aus Sicht der Stadt ausreichend geschützt.
Die Wallhecke 2 wird ebenfalls erhalten und
als Schutzgebiet bzw. Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzrechtes in einer
Breite von 3 m ausgewiesen. In Richtung Süden wird vorgelagert eine
öffentliche Grünfläche in einer Breite von 3 m zum Schutz der Wallhecke
festgesetzt. In zwei Bereichen wird sie durchschnitten – einmal durch eine
7,5 m breite Verkehrsfläche und einmal durch die öffentliche Grünfläche
(Grünverbindung) in einer Breite von 4,5 m. Diese Beeinträchtigung wird in
einem Verhältnis von 1:2 ausgeglichen und bis zum Satzungsbeschluss konkret
nachgewiesen. Die Baugrenze wird – wie in der Stellungnahme vorgeschlagen – in
einem Abstand von 5 m festgesetzt.
Für den Schutz der Wallhecken wird die
textliche Festsetzung Nr. 6 (1) wie folgt geändert: „Jegliche Versiegelung, Aufschüttung oder Abgrabung ist auf Baugrundstücken
zwischen der Baugrenze und den angrenzenden Flächen für Anpflanzung und
Erhaltung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, den
Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes sowie in
einem Abstand von 5 m von festgesetzten Einzelbäumen (Stammmittelpunkt) nicht
zulässig (gem. § 23 Abs. 5 BauNVO).“
Dieser Schutz wird als ausreichend erachtet.
Die Wallhecken werden in die Bilanzierung mit
aufgenommen und der Bestandsplan wird angepasst. Der Hausgarten im allgemeinen
Wohngebiet Nr. 2 wird mit 1,0 bewertet. Die Einzelbäume werden in die
Bilanzierung mit aufgenommen und die externe Ausgleichsfläche festgelegt.
Wasserwirtschaft
Der Oberflächenabfluss wird in der Begründung
konkret aufgezeigt und der wasserrechtliche Antrag wird rechtzeitig gestellt.
Die textliche Festsetzung Nr. 6 (2) wird wie
folgt angepasst:
„Auf
den vorgenannten Abstandszonen sowie auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen entlang der Straßenverkehrsflächen sowie der Bakumer
Straße (L 848) sind Garagen und überdachte Stellplätze gem. § 12
BauNVO sowie Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14 Abs. 1 BauNVO nicht
zulässig (gem. § 23 Abs. 5 BauNVO).“
Folgender Hinweis wird in die Begründung
sinngemäß neu mit aufgenommen:
„Gemäß
der Stellungnahme des Landkreises Vechta vom 20.09.2023 ist die
Schmutzwasserbeseitigung über die Kanalisation und Kläranlage des OOWV
sicherzustellen. Die bisherigen Kleinkläranlagen sind zurückzubauen.“
Immissionsschutz
Die Aufgabe der Tierhaltung wurde mit dem
ansässigen Landwirt vertraglich geregelt. Damit werden die zulässigen
Geruchsimmissionen eingehalten.
Löschwasserversorgung
Die Hinweise werden im Zuge der
Ausbauplanungen berücksichtigt.
Planentwurf
Die Präambel wird entsprechend angepasst.
Die GFZ wird im Mischgebiet mit 1,2
festgesetzt, um den heutigen Erfordernissen zu entsprechen. Dies wird in der
Begründung angepasst.
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 20.09.2023 (1) + (2)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 04.09.2023 (1) + (2)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
OOWV vom 07.09.2023 (1) + (2)
Die Hinweise werden im Rahmen der Ausbauplanungen
berücksichtigt.
Die Hinweise zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung
werden zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan sind verschiedene Maßnahmen zur
nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung bereits enthalten.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 08.09.2023 (1) + (2)
Die Hinweise werden im
Rahmen der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Folgende Träger öffentlicher Belange
äußerten keine Bedenken:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 18.08.2023 (1) + (2)
- Landkreis
Diepholz, 17.08.2023 (1) + (2)
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Süd,
22.08.2023 (1) + (2)
- Niedersächsische
Landesforsten, Ankum, 21.08.2023 (1) +
(2)
- Staatliches Baumanagement Region Nord-West, 18.08.2023 (1) + (2)
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, 20.09.2023 (1) + (2)
Beratungsverlauf:
Zu diesem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.