Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach dem 4. Schuljahr entscheiden die Erziehungsberechtigten über den weiteren Schulbesuch ihrer Kinder.

 

Aus dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten und den Gesamtjahrgangszahlen der Grundschulen bzw. der noch einzuschulenden Kinder lässt sich eine Prognose der zu erwartenden Schülerzahlen sowohl für die Hauptschule als auch für die Realschulen für die kommenden 10 Jahre ermitteln. In den der Vorlage als Anlagen beigefügten Berechnungen wurde das durchschnittliche Anmeldeverhalten der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt, wodurch sich die jeweiligen Jahrgangsstärken für die Hauptschule und die Realschule ergeben.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts durch die Verwaltung gab es keine Wortmeldungen.