Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss für Schule, Digitalisierung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 10/020/2023/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit neben der
Schwimmschule weitere Kurse zur Wassergewöhnung oder Schwimmkurse, z. B. im
Krankenhaus, initiiert werden können.
Im Rahmen der Schulanmeldung soll künftig auf die Wichtigkeit des
Schwimmenlernens hingewiesen werden. Zudem soll die Präventionsarbeit zu diesem
Thema intensiviert werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.06.2023 beantragt die
Gruppe SPD–Bündnis 90/Die Grünen, Maßnahmen einzuführen, die einer Reduzierung
der Nichtschwimmerquote unter Lohner Kindern dienen.
Dazu wird angeregt:
- Ermittlung
der Anzahl der „Nichtschwimmer-Kinder“ in Lohne ab dem sechsten
Lebensjahr. Die Analyse sollte auch im Vergleich der Erhebungsdaten von
2018 erfolgen, die seinerzeit von der CDU beantragt worden war.
- Evaluation
von Fördermöglichkeiten, z.B. über die Richtlinie des Landes Niedersachsen zur Schwimmförderung.
- Erstattung
der Kursgebühren für Lohner Kinder (Seepferdchen, Freischwimmer, etc.) durch die Stadt Lohne auf Antrag eines
Erziehungsberechtigten.
Seitens der Haupt-, Schul- und
Kulturabteilung ist daraufhin eine erneute Abfrage erfolgt. Die Auswertung der
Nichtschwimmerquote war der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 1:
Im Vergleich zur Abfrage aus dem Jahr 2018
ist die Nichtschwimmerquote ungefähr konstant gebliebenen.
(Anmerkung: Grundschulkinder, die bereits
das Seepferdchen haben, gelten in der Abfrage als Schwimmer.)
Im Vergleich zu den Daten aus der
Forsa-Umfrage vom 24.01.2023, auf die sich in der Antragsbegründung bezogen wird,
liegt der Anteil der Nichtschwimmer an den Lohner Grundschulen im bundesweiten
Vergleich an einigen Schulen überdurchschnittlich hoch.
Die Ursache für die hohe Anzahl
an Nichtschwimmern ist u. a., dass immer weniger Kinder privat einen
Schwimmkurs besuchen bzw. diese während der Corona-Pandemie auch nicht
stattgefunden haben. Seitens der Eltern erfolgt in vielen Fällen zudem keine
Wassergewöhnung.
Der Umfang des Schwimmunterrichts beträgt i.
d. R. maximal zwei Schulstunden pro Woche für ein Schulhalbjahr ab der dritten
Klasse (keine Veränderung zur Abfrage aus dem Jahr 2018). Die Schulen wünschen sich eine Erhöhung der
Schwimmhallenkapazitäten sowie eine Aufstockung des erforderlichen Personals.
Zu 2:
Das aktuell laufende
Förderprogramm „Niedersachsen lernt Schwimmen Phase 4“ läuft Ende des Jahres
aus.
Seitens der Grundschule Kroge war mit der
Grundschule Steinfeld über „Startklar in die Zukunft“ eine Zusammenarbeit
vorgesehen. Diese scheiterte jedoch am fehlenden Personal.
Zu 3:
Von der Stadt Lohne wird die
Teilnahme an Schwimmkursen für Kinder nicht explizit gefördert. Eine
Möglichkeit zur finanziellen Förderung besteht lediglich im Bildungs- und
Teilhabepaket, bei dem aktuell 15,00 € monatlich pro Person zur Verfügung
stehen. Die Kosten für einen Schwimmkurs an der Schwimmschule Lohne betragen
aktuell 179,00 € pro Teilnehmer.
Über die Aktion „Rettungsring“
finden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien jeweils ein bis zwei kostenlose Kurse
mit jeweils ca. 25 Kindern statt.
Bis Ostern sind zudem weitere
Hallenzeiten in der Kreissporthalle verfügbar, die ab Anfang November für einen
Schwimmkurs für Migrantinnen (und Schülerinnen des Gymnasiums mit
Migrationshintergrund) genutzt werden.
Eine Ausweitung der Aktion
„Rettungsring“ ist von zusätzlichen Hallenzeiten und entsprechendem Personal
abhängig.
Der Präventionsrat Lohne weist
darauf hin, dass viele Kinder über keine Wassergewöhnung verfügen und auch nach
dem Besuch des Kurses noch nicht in der Lage sind, die Anforderungen des
Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ zu erfüllen, sodass ein zweiter Schwimmkurs
erforderlich ist/wäre.
Bei den teilnehmenden Kindern
handelt es sich überwiegend um Kinder mit Migrationshintergrund. Finanziert
wird die Aktion durch das Projekt „Rabatzz“ und durch die Beteiligung des
Landkreises an den Kosten für die Hallennutzung.
Seitens einer Grundschule wurden
einige Kinder nichtdeutscher Herkunft zum kostenlosen Schwimmkurs angemeldet,
diese sind jedoch nicht erschienen. Für die Hin- und Rückfahrt ist
Eigeninitiative der Eltern gefragt, die teilweise nicht entgegengebracht wird
oder andere, zeitgleich anfallende Termine priorisiert werden.
Im Rahmen der Präventionsarbeit
könnte bereits im Kindergarten oder bei der Schulanmeldung auf die
Notwendigkeit eines Schwimmkurses hingewiesen werden, zudem beim Frauenfrühstück
oder ähnlichen Veranstaltungen.
Ergänzend könnten präventiv
Informationsschreiben oder Plakate in verschiedenen Sprachen an alle Haushalte
mit kleinen Kindern bzw. Grundschulkindern sowie an alle Schulen und
Kindergärten versendet werden.
Beratungsverlauf:
In der Sitzung werden
verwaltungsseitig weitere mögliche Ansätze aufgezeigt und diskutiert. Die
Verwaltung prüft aktuell, inwieweit weitere Kurse zur Wassergewöhnung oder
Schwimmkurse initiiert werden können.
Außerdem wird, bezugnehmend auf
die Beratungsvorlage, auf die Möglichkeit der Information im Rahmen der
Schulanmeldung, durch Flyer und Plakate sowie in Kindergärten und bei weiteren
Veranstaltungen hingewiesen.
Seitens der Ausschussmitglieder
wird angeregt, den Schwimmunterricht auch im Ganztagsangebot der Schulen zu integrieren,
ggf. in Zusammenarbeit mit Vereinen.