Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit neben der Schwimmschule weitere Kurse zur Wassergewöhnung oder Schwimmkurse, z. B. im Krankenhaus, initiiert werden können.

Im Rahmen der Schulanmeldung soll künftig auf die Wichtigkeit des Schwimmenlernens hingewiesen werden. Zudem soll die Präventionsarbeit zu diesem Thema intensiviert werden.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.06.2023 beantragt die Gruppe SPD–Bündnis 90/Die Grünen, Maßnahmen einzuführen, die einer Reduzierung der Nichtschwimmerquote unter Lohner Kindern dienen.

 

Dazu wird angeregt:

 

  1. Ermittlung der Anzahl der „Nichtschwimmer-Kinder“ in Lohne ab dem sechsten Lebensjahr. Die Analyse sollte auch im Vergleich der Erhebungsdaten von 2018 erfolgen, die seinerzeit von der CDU beantragt worden war.

 

  1. Evaluation von Fördermöglichkeiten, z.B. über die Richtlinie des Landes Niedersachsen zur Schwimmförderung.

 

  1. Erstattung der Kursgebühren für Lohner Kinder (Seepferdchen, Freischwimmer, etc.) durch die Stadt Lohne auf Antrag eines Erziehungsberechtigten.

 

Seitens der Haupt-, Schul- und Kulturabteilung ist daraufhin eine erneute Abfrage erfolgt. Die Auswertung der Nichtschwimmerquote war der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu 1:

 

Im Vergleich zur Abfrage aus dem Jahr 2018 ist die Nichtschwimmerquote ungefähr konstant gebliebenen.

(Anmerkung: Grundschulkinder, die bereits das Seepferdchen haben, gelten in der Abfrage als Schwimmer.)

Im Vergleich zu den Daten aus der Forsa-Umfrage vom 24.01.2023, auf die sich in der Antragsbegründung bezogen wird, liegt der Anteil der Nichtschwimmer an den Lohner Grundschulen im bundesweiten Vergleich an einigen Schulen überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ursache für die hohe Anzahl an Nichtschwimmern ist u. a., dass immer weniger Kinder privat einen Schwimmkurs besuchen bzw. diese während der Corona-Pandemie auch nicht stattgefunden haben. Seitens der Eltern erfolgt in vielen Fällen zudem keine Wassergewöhnung.

 

Der Umfang des Schwimmunterrichts beträgt i. d. R. maximal zwei Schulstunden pro Woche für ein Schulhalbjahr ab der dritten Klasse (keine Veränderung zur Abfrage aus dem Jahr 2018). Die Schulen wünschen sich eine Erhöhung der Schwimmhallenkapazitäten sowie eine Aufstockung des erforderlichen Personals.

 

Zu 2:

 

Das aktuell laufende Förderprogramm „Niedersachsen lernt Schwimmen Phase 4“ läuft Ende des Jahres aus.

 

Seitens der Grundschule Kroge war mit der Grundschule Steinfeld über „Startklar in die Zukunft“ eine Zusammenarbeit vorgesehen. Diese scheiterte jedoch am fehlenden Personal.

 

Zu 3:

 

Von der Stadt Lohne wird die Teilnahme an Schwimmkursen für Kinder nicht explizit gefördert. Eine Möglichkeit zur finanziellen Förderung besteht lediglich im Bildungs- und Teilhabepaket, bei dem aktuell 15,00 € monatlich pro Person zur Verfügung stehen. Die Kosten für einen Schwimmkurs an der Schwimmschule Lohne betragen aktuell 179,00 € pro Teilnehmer.

 

Über die Aktion „Rettungsring“ finden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien jeweils ein bis zwei kostenlose Kurse mit jeweils ca. 25 Kindern statt.

Bis Ostern sind zudem weitere Hallenzeiten in der Kreissporthalle verfügbar, die ab Anfang November für einen Schwimmkurs für Migrantinnen (und Schülerinnen des Gymnasiums mit Migrationshintergrund) genutzt werden.

Eine Ausweitung der Aktion „Rettungsring“ ist von zusätzlichen Hallenzeiten und entsprechendem Personal abhängig.

Der Präventionsrat Lohne weist darauf hin, dass viele Kinder über keine Wassergewöhnung verfügen und auch nach dem Besuch des Kurses noch nicht in der Lage sind, die Anforderungen des Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ zu erfüllen, sodass ein zweiter Schwimmkurs erforderlich ist/wäre.

 

Bei den teilnehmenden Kindern handelt es sich überwiegend um Kinder mit Migrationshintergrund. Finanziert wird die Aktion durch das Projekt „Rabatzz“ und durch die Beteiligung des Landkreises an den Kosten für die Hallennutzung.

 

Seitens einer Grundschule wurden einige Kinder nichtdeutscher Herkunft zum kostenlosen Schwimmkurs angemeldet, diese sind jedoch nicht erschienen. Für die Hin- und Rückfahrt ist Eigeninitiative der Eltern gefragt, die teilweise nicht entgegengebracht wird oder andere, zeitgleich anfallende Termine priorisiert werden.

 

Im Rahmen der Präventionsarbeit könnte bereits im Kindergarten oder bei der Schulanmeldung auf die Notwendigkeit eines Schwimmkurses hingewiesen werden, zudem beim Frauenfrühstück oder ähnlichen Veranstaltungen.

 

Ergänzend könnten präventiv Informationsschreiben oder Plakate in verschiedenen Sprachen an alle Haushalte mit kleinen Kindern bzw. Grundschulkindern sowie an alle Schulen und Kindergärten versendet werden.

 

Beratungsverlauf:

 

In der Sitzung werden verwaltungsseitig weitere mögliche Ansätze aufgezeigt und diskutiert. Die Verwaltung prüft aktuell, inwieweit weitere Kurse zur Wassergewöhnung oder Schwimmkurse initiiert werden können.

 

Außerdem wird, bezugnehmend auf die Beratungsvorlage, auf die Möglichkeit der Information im Rahmen der Schulanmeldung, durch Flyer und Plakate sowie in Kindergärten und bei weiteren Veranstaltungen hingewiesen.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird angeregt, den Schwimmunterricht auch im Ganztagsangebot der Schulen zu integrieren, ggf. in Zusammenarbeit mit Vereinen.