Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.09.2023 beantragt die Von-Galen-Schule eine Prüfung der räumlichen Ressourcen durch ein externes Fachbüro im Hinblick auf die räumliche Erweiterung und Umstrukturierung des Gebäudes an der Josefstraße 22.

 

Sachstand:

Es haben seit dem letzten Herbst (19.12.2022; 21.03.2023; 03.05.2023 und 19.06.2023) mehrere Gespräche zwischen Verwaltung, Von-Galen-Schule und Musikschule stattgefunden. Folgegespräche befinden sich in der Planung/Vorbereitung. Ebenfalls hat bereits eine Ortsbegehung stattgefunden, um etwaige Problematiken beider Schulen in Augenschein zu nehmen und einzelne Lösungsvorschläge vor Ort anzusehen.

Außerdem gab es verwaltungsseitig Gespräche mit verschiedenen Eigentümern in der Innenstadt zur übergangsweisen Nutzung ihrer Immobilie durch die Musikschule, um die räumlichen Gegebenheiten am Standort Von-Galen-Schule zu entzerren. Sie blieben aber bisher ohne konkretes Ergebnis.

 

Beide Schulen haben verschiedene Konzepte und Raumbedarfspläne vorgelegt. Zudem sind in gemeinsamen Gesprächen die jeweiligen Bedarfe vorgestellt und Informationen zur aktuellen Nutzung gegeben worden, um den Ist-Zustand darzulegen und eine Basis/Grundlage für weitere Gespräche zu erhalten. Weiterhin haben beide Schulen sowohl Überlegungen zur Nutzung des Gebäudes durch nur eine Einrichtung angestellt, als auch Möglichkeiten/Vorschläge zur Doppelnutzung vorgelegt, auch unter Einbeziehung von Räumlichkeiten in der Innenstadt.

 

Ein Planungsbüro führt derzeit die Grundlagenermittlung und Vorplanung für einen möglichen Neubau eines Musizierlernhauses am Standort des Hauses Rießelmann durch.

 

Beratungsverlauf:

 

Es wird der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung gestellt.

Die Schulleitung der Von-Galen-Schule verzichtet vor diesem Hintergrund auf die Vorstellung des Antrags.