Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.09.2022 wurde seitens der SPD-Fraktion der Antrag gem. § 56 NKomVG auf Erstellung eines Konzeptes zur künftigen Nutzung der Von-Galen-Schule durch ein externes Fachbüro gestellt.

 

Als Begründung wurde angeführt, dass die Musikschule ihr Angebot ausweiten möchte und die Grundschule zudem aufgrund des ab dem Jahr 2026 bestehenden Ganztagsanspruchs wohl mehr Räumlichkeiten benötigt und bereits mehrfach Diskussionen über die Nutzung der Raumkapazitäten erfolgten.

 

Beratungsverlauf:

 

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs regt der Ausschussvorsitzende an, die Tagesordnungspunkte 3.5 und 3.6 gemeinsam zu beraten.

 

Es folgt der Geschäftsordnungsantrag, diesen Punkt sowie die Punkte 3.6 und 3.7 zurückzustellen. Vor der Beauftragung von Planungsleistungen für einzelne Schulen sollten die Ergebnisse des Arbeitskreises abgewartet werden.

 

Der Ausschussvorsitzende kündigt an, jeden Tagesordnungspunkt separat aufzurufen, damit über die Zurückstellungsanträge separat entschieden werden kann.

 

Auch, wenn die vorgesehene Arbeit des Arbeitskreises als positiv bewertet wird, wird die vorgegebene Zeit von 3 Monaten bis zur nächsten Ausschusssitzung seitens eines Sprechers als zu kurz angesehen.

 

Verwaltungsseitig wird informationshalber darauf hingewiesen, dass weder Bund noch Land bisher verpflichtende Vorgaben zur Ganztagsbetreuung beschlossen haben und nicht klar ist, ob in Zukunft entsprechende Regelungen vorgegeben werden. Der Schulträger hat insoweit einen weiten Gestaltungsspielraum.

Die Stadt Lohne könne in der jetzigen Gemengelage nur selbst eine Zielplanung anstoßen, da nicht zu erwarten sei, dass vom Land qualitative Vorgaben erlassen werden – zumal man sich seit Jahren schwertue Details zu regeln.

 

So sei erst seit ca. 3 Monaten bekannt, dass das Land Fördergelder in Höhe von 41 € pro Einwohner zur Verfügung stellen will, was für die sechs Lohner Grundschulen ca. 1,18 Mio. € bedeute.