Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 202 für den Bereich "östlich Rießeler Flur / westlich Widukindstraße". Es ist eine Kostenübernahmevereinbarung über die Planungskosten, Kompensation und ggf. erforderliche Gutachten mit dem Investor zu schließen.

 

b)     Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Investor aus Lohne auf einer rd. 1,1 ha großen Fläche Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser, aber auch für eine verdichtete Bebauung schaffen und diese voraussichtlich auch selbst bebauen möchte. Derzeit wird die Fläche nur durch zwei Wohnhäuser und einige Nebenanlagen genutzt. Zudem befinden sich hier großflächige Gartenbereiche mit Großbäumen sowie Weideflächen für Pferde.

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 80/IV setzt zwei Baufelder fest, die jedoch in einem Abstand von rd. 18 m zueinander liegen, wodurch rd. 1.500 m² von einer Bebauung ausgeschlossen werden. Daneben sind die Höhenfestsetzungen sowie die GRZ und GFZ insbesondere für eine verdichtete Wohnbebauung nicht mehr zweckmäßig.

 

Geplant ist die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten, die entsprechend der geplanten Nutzungen gegliedert werden sollen – kleinere Gebäude in Richtung der angrenzenden kleinteiligen Wohnbebauung und größere Strukturen im übrigen Bereich. Die vorhandenen Großbäume sollen, wenn möglich, erhalten werden.

 

Das Plankonzept wurde anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zu diesem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.