Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/037/2023
Beschlussempfehlung:
a)
Den
Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 12/XII
für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Brinkstraße und
Bachstraße“ und die Begründung
hierzu werden als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz,
Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ sowie die Begründungen hierzu
vom 18.09.2023 bis zum 19.10.2023 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich
ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta
vom 19.10.2023
Städtebau
Kenntnisnahme
Umweltschützende Belange
Im städtebaulichen Vertrag mit der Kirche wird geregelt, dass über eine
Wertermittlung des zu fällenden Baumes ein Ersatzbaum in hoher Qualität an
geeigneter Stelle im Nahbereich des vorhandenen Baumes gepflanzt werden muss.
Denkmalschutz
Kenntnisnahme
Wasserwirtschaft
Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
berücksichtigt.
Löschwasserversorgung
Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen
berücksichtigt.
Planentwurf
Ein Hinweis zum § 13-Verfahren wird in die Planzeichnung und in die Begründung aufgenommen.
Der Geltungsbereich wird in die Abbildung des Flächennutzungsplanes eingezeichnet.
Die Rechtsgrundlagen und die Planzeichenerklärung werden entsprechend angepasst.
Die textliche Festsetzung wird beibehalten. Aufgrund er geringen Plangebietsgröße wird eine Änderung für nicht erforderlich gehalten.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 10.10.2023
Kenntnisnahme, die
Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
EWE NETZ GmbH vom 14.09.2023
Kenntnisnahme, die
Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband
(OOWV) vom 05.10.2023
Kenntnisnahme, die
Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Die Festsetzung
eines Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird als nicht erforderlich erachtet, da es
sich ausschließlich um Hausanschlüsse handelt.
Die Hinweise zur nachhaltigen
Regenwasserbewirtschaftung werden zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan sind
bereits verschiedene Maßnahmen und Festsetzungen zur nachhaltigen
Regenwasserbewirtschaftung enthalten.
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
vom 02.10.2023
Kenntnisnahme, die
Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Folgende
Träger öffentlicher Belange äußerten keine
Bedenken:
- Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 12.09.2023
- Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie, 19.09.2023
- Landkreis
Diepholz, 12.09.2023
- Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, 13.09.2023
- Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 25.09.2023
- Niedersächsische
Landesforsten – Forstamt Ankum, 12.09.2023
- Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt, 13.10.2023
Beratungsverlauf:
Zu diesem
Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.