Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a)     Die Änderung der Geltungsbereiche der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VIII für den Bereich „Sondergebiet – Biomethan, An den Teichen“ werden beschlossen.

 

b)     Den vorgestellten Plankonzepten wird zugestimmt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Märschendorf, der eine privilegierte Biogasanlage im Außenbereich betreibt, seine Produktion von Biogas von derzeit maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter (N/m³) im Jahr auf 6,3 Mio. N/m³ Biogas im Jahr vergrößern möchte. Da mit dieser Kapazitätserweiterung die Grenze für ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich überschritten wird, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei soll eine Sonderbaufläche bzw. ein Sondergebiet – Biomethan ausgewiesen werden.

 

Derzeit betreibt der Landwirt seine Biogasanlage als sogenannte „NaWaRo-Anlage“, d.h. es werden ausschließlich Stoffe vergoren, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Durch die angedachte Änderung und Erweiterung der Biogasanlage sollen zukünftig noch 8.000 t Maissilage als nachwachsende Rohstoffe in die Anlage eingebracht werden. Die angestrebte Biogas- bzw. Biomethanproduktion soll vorwiegend aus Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung erfolgen. Die Anlage erzeugt Strom entsprechend des Bedarfs im öffentlichen Netz und gleicht damit Schwankungen in der Stromproduktion aus. Zudem ist eine Umwandlung in Biomethan geplant, um dieses in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen.

 

In den letzten Monaten ist dieses Projekt weiterentwickelt worden, sodass das Biomethan nicht nur zur Einspeisung in das öffentliche Gasnetz verwendet werden, sondern ein Teil des anfallenden Biogases für ein Fernwärmenetz in Märschendorf genutzt werden soll. Ein Großteil der Haushalte an der Straße „An den Teichen“ in Märschendorf hat großes Interesse an der Fernwärmenutzung signalisiert. Um diese Fernwärmenutzung für das Wohngebiet Märschendorf realisieren zu können, ist die Änderung des Geltungsbereiches notwendig, welches eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Folge hat.

 

Anhand einer Präsentation wurden die Plankonzepte vorgestellt und erläutert.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied sprach sich grundsätzlich positiv für die Planung aus, verwies jedoch auch auf die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs und das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Anlieferung.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass nach Angaben des Antragstellers zukünftig die Anbauflächen für das Einbringen der Maissilage geringer seien. Der Betrieb der Anlage werde im weiteren Verfahren mit einem Durchführungsvertrag geregelt. Zudem sei sicher zu stellen, dass der Betrieb der Anlage mit dem entsprechenden Verkehrsaufkommen verträglich erfolge.

 

Weiter erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Fernwärmenetzen vom Investor getragen werden.