Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/039/2023
Beschlussvorschlag:
a) Die Änderung der Geltungsbereiche der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VIII für den Bereich „Sondergebiet – Biomethan, An den Teichen“ werden beschlossen.
b) Den vorgestellten Plankonzepten wird zugestimmt.
Die Verwaltung erläuterte, dass ein
Landwirt aus Märschendorf, der eine privilegierte Biogasanlage im Außenbereich
betreibt, seine Produktion von Biogas von derzeit maximal 2,3 Mio.
Normkubikmeter (N/m³) im Jahr auf 6,3 Mio. N/m³ Biogas im Jahr vergrößern
möchte. Da mit dieser Kapazitätserweiterung die Grenze für ein privilegiertes
Vorhaben im Außenbereich überschritten wird, ist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich. Dabei soll eine Sonderbaufläche bzw. ein Sondergebiet – Biomethan
ausgewiesen werden.
Derzeit betreibt der Landwirt seine
Biogasanlage als sogenannte „NaWaRo-Anlage“, d.h. es werden ausschließlich
Stoffe vergoren, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Durch die angedachte
Änderung und Erweiterung der Biogasanlage sollen zukünftig noch 8.000 t
Maissilage als nachwachsende Rohstoffe in die Anlage eingebracht werden. Die
angestrebte Biogas- bzw. Biomethanproduktion soll vorwiegend aus
Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung erfolgen. Die Anlage erzeugt Strom
entsprechend des Bedarfs im öffentlichen Netz und gleicht damit Schwankungen in
der Stromproduktion aus. Zudem ist eine Umwandlung in
Biomethan geplant, um dieses in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen.
In den letzten Monaten ist dieses Projekt weiterentwickelt worden, sodass das Biomethan nicht nur zur Einspeisung in das öffentliche Gasnetz verwendet werden, sondern ein Teil des anfallenden Biogases für ein Fernwärmenetz in Märschendorf genutzt werden soll. Ein Großteil der Haushalte an der Straße „An den Teichen“ in Märschendorf hat großes Interesse an der Fernwärmenutzung signalisiert. Um diese Fernwärmenutzung für das Wohngebiet Märschendorf realisieren zu können, ist die Änderung des Geltungsbereiches notwendig, welches eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Folge hat.
Anhand einer Präsentation wurden die Plankonzepte vorgestellt und erläutert.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied sprach sich grundsätzlich positiv für die Planung aus, verwies jedoch auch auf die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs und das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Anlieferung.
Die Verwaltung erläuterte, dass nach Angaben des Antragstellers zukünftig die Anbauflächen für das Einbringen der Maissilage geringer seien. Der Betrieb der Anlage werde im weiteren Verfahren mit einem Durchführungsvertrag geregelt. Zudem sei sicher zu stellen, dass der Betrieb der Anlage mit dem entsprechenden Verkehrsaufkommen verträglich erfolge.
Weiter erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Fernwärmenetzen vom Investor getragen werden.