Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

a)    Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)    Die öffentliche Auslegung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich „Südlich der Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ sowie die Begründungen hierzu werden beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Vorentwürfe der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich „Südlich der Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ sowie die Begründungen hierzu vom 15.05.2023 bis zum 22.06.2023 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Stellungnahmen von Privaten sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht eingegangen.

 

Landkreis Vechta vom 22.06.2023

Städtebau

In der Begründung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in der Begründung des Bebauungsplanes wird die aktuell gültige Fassung des Flächennutzungsplanes beschrieben. Die gültige Fassung stellt den nördlichen Bereich des Plangebietes als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Die Beschreibung der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung des Urteils (VG München, Urteil vom 12.10.2009 – M 8 K 08.4978, Rn. 31ff.) um einen Hinweis ergänzt, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 84/I „Nordtangente“ tatsächlich eine Grünfläche entstanden ist und die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes von 1982 in diesem Bereich keine faktische Wirkung mehr hat.

 

Die im Bestand vorhandene Grünfläche fungiert als städtische Kompensationsfläche. Zukünftig entfällt diese Fläche, da der Bereich als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt werden soll. Die im Bestand vorhandene Grünfläche setzt sich außerhalb des Plangeltungsbereiches in östlicher Richtung fort. Der Flächenfortsatz befindet sich außerhalb des Plangeltungsbereiches, sodass dieser auch durch die 86. Flächennutzungsplanänderung nicht umfasst wird. Wie zuvor beschrieben, wird die Begründung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung des Bebauungsplanes jedoch um einen Hinweis auf die faktische Wirkung der vorhandenen Grünfläche ergänzt.

 

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan mit welchem die Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsangebotes ermöglicht werden soll, um unter anderem die Zentrale eines Rettungsdienstes aufnehmen zu können. Aus den Flächenbedarfen ergibt sich das Erfordernis, das „Urbane Gebiet“ bis zur Straßenbegrenzungslinie festzusetzen.

 

Der „Ein- und Ausfahrtsbereich“ ist in der Planzeichnung bereits zeichnerisch durch eine Aussparung des Zufahrtsverbotes im Südosten des Plangeltungsbereiches festgesetzt worden. Dem Vorschlag, eine weitere zeichnerische Festsetzung für den Einfahrtsbereich gem. Ziffer 6.4 der Anlage 1 PlanZV in der Planzeichnung darzustellen, wird gefolgt.

 

Umweltschützende Belange

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zur Offenlage in den Planunterlagen ergänzt.

 

Der Empfehlung in Bezug auf die Blühmischung eine Regiosaatmischung zu verwenden, wird entsprochen und die textliche Festsetzung entsprechend ergänzt.

 

Die externe Ausgleichsfläche werden zur Offenlage in den Begründungen benannt und die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben. Die Kompensation wird auf der Kompensationsfläche „Pohlwiesendamm“ auf dem Flurstück 176/ 38, Flur 35, Gemarkung Lohne erfolgen.

 

Wasserwirtschaft

Das anfallende Niederschlagswasser soll auf den privaten Grundstücksflächen zurückgehalten und versickert werden. Im Rahmen des Planverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungskonzept erstellt. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen.

 

Immissionsschutz

Das vorliegende Schallschutzgutachten wird zur Offenlage überarbeitet und die Planunterlagen zum Bebauungsplan um eine Aussage zu den Außenwohnbereichen ergänzt.

 

Löschwasserversorgung

Die Ausführungen zur Löschwassermenge sowie zu den Standorten der Löschwasserentnahmestelle werden zur Kenntnis genommen.

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 02.06.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird um eine Festsetzung zur Gestaltung von Eigenwerbeanlagen ergänzt.

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 23.05.2023

Der Hinweis auf den NIBIS Kartenserver wird zur Kenntnis genommen.

 

Deutsche Bahn AG vom 16.05.2023

Der Hinweis zu den von der benachbarten Bahnstrecke ausgehenden Immissionen wird in der Planzeichnung ergänzt.

 

OOWV vom 08.06.2023

Die Versorgungsleitungen befinden sich außerhalb des Plangeltungsbereiches. Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich Hausanschlüsse, die keiner besonderen Sicherung bedürfen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.06.2023

Die Ausführungen zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen.

 

Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH vom 20.06.2023

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich Telekommunikationsanlagen der Vodafone GmbH innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

EWE Netz GmbH vom 22.05.2023

Die Versorgungsleitungen befinden sich außerhalb des Plangeltungsbereiches. Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich Hausanschlüsse, die keiner besonderen Sicherung bedürfen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Keine Bedenken äußerten:

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom 22.06.2023

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 16.05.2023

-       Niedersächsische Landesforsten vom 17.05.2023

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 17.05.2023

 

 

 

Beratungsverlauf:

 

Zum diesem Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.