Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/040/2023
Beschlussvorschlag:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Die öffentliche Auslegung der 86. Änderung des
Flächennutzungsplanes `80 und des Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich
„Südlich der Vechtaer Straße/ östlich der Keetstraße“ sowie die Begründungen
hierzu werden beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Vorentwürfe der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 und des
Bebauungsplanes Nr. 198 für den Bereich „Südlich der Vechtaer Straße/ östlich
der Keetstraße“ sowie die Begründungen hierzu vom 15.05.2023 bis zum 22.06.2023
im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden von der Planung informiert
und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Stellungnahmen von Privaten sind im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung nicht eingegangen.
Landkreis Vechta vom 22.06.2023
Städtebau
In der Begründung der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in der
Begründung des Bebauungsplanes wird die aktuell gültige Fassung des
Flächennutzungsplanes beschrieben. Die gültige Fassung stellt den nördlichen
Bereich des Plangebietes als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Die
Beschreibung der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes wird unter
Berücksichtigung des Urteils (VG München, Urteil vom 12.10.2009 – M 8 K
08.4978, Rn. 31ff.) um einen Hinweis ergänzt, dass durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 84/I „Nordtangente“ tatsächlich eine Grünfläche entstanden
ist und die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes von 1982 in diesem
Bereich keine faktische Wirkung mehr hat.
Die im Bestand vorhandene Grünfläche fungiert als städtische
Kompensationsfläche. Zukünftig entfällt diese Fläche, da der Bereich als
„Urbanes Gebiet“ festgesetzt werden soll. Die im Bestand vorhandene Grünfläche
setzt sich außerhalb des Plangeltungsbereiches in östlicher Richtung fort. Der
Flächenfortsatz befindet sich außerhalb des Plangeltungsbereiches, sodass
dieser auch durch die 86. Flächennutzungsplanänderung nicht umfasst wird. Wie
zuvor beschrieben, wird die Begründung der 86. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie die Begründung des Bebauungsplanes jedoch um einen
Hinweis auf die faktische Wirkung der vorhandenen Grünfläche ergänzt.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen
Angebotsbebauungsplan mit welchem die Erweiterung des bestehenden
Dienstleistungsangebotes ermöglicht werden soll, um unter anderem die Zentrale
eines Rettungsdienstes aufnehmen zu können. Aus den Flächenbedarfen ergibt sich
das Erfordernis, das „Urbane Gebiet“ bis zur Straßenbegrenzungslinie
festzusetzen.
Der „Ein- und Ausfahrtsbereich“ ist in der Planzeichnung bereits
zeichnerisch durch eine Aussparung des Zufahrtsverbotes im Südosten des
Plangeltungsbereiches festgesetzt worden. Dem Vorschlag, eine weitere
zeichnerische Festsetzung für den Einfahrtsbereich gem. Ziffer 6.4 der Anlage 1
PlanZV in der Planzeichnung darzustellen, wird gefolgt.
Umweltschützende Belange
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Die Ergebnisse werden zur Offenlage in den Planunterlagen ergänzt.
Der Empfehlung in Bezug auf die Blühmischung eine Regiosaatmischung zu
verwenden, wird entsprochen und die textliche Festsetzung entsprechend ergänzt.
Die externe Ausgleichsfläche werden zur Offenlage in den Begründungen
benannt und die vorgesehenen Maßnahmen beschrieben. Die Kompensation wird auf
der Kompensationsfläche „Pohlwiesendamm“ auf dem Flurstück 176/ 38, Flur 35,
Gemarkung Lohne erfolgen.
Wasserwirtschaft
Das anfallende Niederschlagswasser soll auf den privaten
Grundstücksflächen zurückgehalten und versickert werden. Im Rahmen des
Planverfahrens wird ein Oberflächenentwässerungskonzept erstellt. Die
wasserrechtliche Erlaubnis ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen.
Immissionsschutz
Das vorliegende Schallschutzgutachten wird zur Offenlage überarbeitet und
die Planunterlagen zum Bebauungsplan um eine Aussage zu den Außenwohnbereichen
ergänzt.
Löschwasserversorgung
Die Ausführungen zur Löschwassermenge sowie zu den Standorten der
Löschwasserentnahmestelle werden zur Kenntnis genommen.
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 02.06.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planzeichnung wird um eine
Festsetzung zur Gestaltung von Eigenwerbeanlagen ergänzt.
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 23.05.2023
Der Hinweis auf den NIBIS Kartenserver wird zur Kenntnis genommen.
Deutsche Bahn AG
vom 16.05.2023
Der Hinweis zu den von der benachbarten Bahnstrecke ausgehenden
Immissionen wird in der Planzeichnung ergänzt.
OOWV vom 08.06.2023
Die
Versorgungsleitungen befinden sich außerhalb des Plangeltungsbereiches. Innerhalb
des Plangeltungsbereiches befinden sich Hausanschlüsse, die keiner besonderen
Sicherung bedürfen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.06.2023
Die Ausführungen
zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen.
Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH vom
20.06.2023
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass sich Telekommunikationsanlagen der Vodafone GmbH
innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden. Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
EWE Netz GmbH vom 22.05.2023
Die
Versorgungsleitungen befinden sich außerhalb des Plangeltungsbereiches.
Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich Hausanschlüsse, die keiner
besonderen Sicherung bedürfen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Keine Bedenken äußerten:
-
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom
22.06.2023
-
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 16.05.2023
-
Niedersächsische Landesforsten vom 17.05.2023
-
Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 17.05.2023
Beratungsverlauf:
Zum diesem
Beratungsgegenstand gab es keine Wortbeiträge.