Sitzung: 23.11.2023 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 65/070/2023
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für die
beantragte Änderung des Stalles Nr. 9, Änderung der Tierplätze in Stall Nr. 1
und Änderung Stall Nr. 5 von Rinderhaltung zum Melkstand auf dem Grundstück
Dinklager Landstraße 47 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung
des Stalles Nr. 9, Änderung der Tierplätze im Stall Nr. 1 und die Änderung der
Nutzung im Stall Nr. 5 von Rinderhaltung zum Melkstand beantragt wurde.
Durch die beantragte Änderung soll im
Rinderstall Nr. 1 die Anzahl der Tiere um zwei Plätze erhöht werden. Insgesamt
sollen dort 14 Jungrinder (bis 2 Jahre) untergebracht werden. Damit erhöht sich
die Anzahl der Jungrinder auf der Hofstelle von 15 auf 17 Tiere. Die restlichen
drei Jungrinder werden weiterhin in dem Stall Nr. 6 untergebracht. Der
Rinderstall Nr. 9 soll, gemäß den eingereichten Unterlagen, erweitert werden und
somit für insgesamt 20 Tiere Platz bieten. Durch die Erweiterung erhöht sich
der Rinderbestand (über 2 Jahre) auf der Hofstelle um 6 Tiere. Im Stall
Nr. 5 soll die Nutzung von Rinderstall zum Melkstall geändert werden.
Die Kompensationsverpflichtungen, aufgrund
des Eingriffes in die Natur und Landschaft, werden durch eine Ersatzgeldzahlung
abgelöst. Weiterhin bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes, nach Auskunft
des Landkreises Vechta, keine Bedenken bei den beantragten Änderungen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich
des Ortsteils Bokern-Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beratungsverlauf:
Auf entsprechende Anfrage erläuterte die
Verwaltung den Begriff Ersatzgeldzahlung. Mit einer entsprechenden Geldzahlung
an den Landkreis Vechta stelle dieser, z. B. über das Städtequartett,
entsprechende Kompensationsflächen zur Verfügung.
Ein Ausschussmitglied merkte an, dass es
sich dabei um eine seit Jahren praktizierte Handlungsweise handele, wenn der
Antragsteller über keine geeigneten Flächen verfüge.