Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für die beantragte Änderung des Stalles Nr. 9, Änderung der Tierplätze in Stall Nr. 1 und Änderung Stall Nr. 5 von Rinderhaltung zum Melkstand auf dem Grundstück Dinklager Landstraße 47 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Änderung des Stalles Nr. 9, Änderung der Tierplätze im Stall Nr. 1 und die Änderung der Nutzung im Stall Nr. 5 von Rinderhaltung zum Melkstand beantragt wurde.

 

Durch die beantragte Änderung soll im Rinderstall Nr. 1 die Anzahl der Tiere um zwei Plätze erhöht werden. Insgesamt sollen dort 14 Jungrinder (bis 2 Jahre) untergebracht werden. Damit erhöht sich die Anzahl der Jungrinder auf der Hofstelle von 15 auf 17 Tiere. Die restlichen drei Jungrinder werden weiterhin in dem Stall Nr. 6 untergebracht. Der Rinderstall Nr. 9 soll, gemäß den eingereichten Unterlagen, erweitert werden und somit für insgesamt 20 Tiere Platz bieten. Durch die Erweiterung erhöht sich der Rinderbestand (über 2 Jahre) auf der Hofstelle um 6 Tiere. Im Stall Nr. 5 soll die Nutzung von Rinderstall zum Melkstall geändert werden.

 

Die Kompensationsverpflichtungen, aufgrund des Eingriffes in die Natur und Landschaft, werden durch eine Ersatzgeldzahlung abgelöst. Weiterhin bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes, nach Auskunft des Landkreises Vechta, keine Bedenken bei den beantragten Änderungen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Grundstück liegt im nördlichen Bereich des Ortsteils Bokern-Ost und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung den Begriff Ersatzgeldzahlung. Mit einer entsprechenden Geldzahlung an den Landkreis Vechta stelle dieser, z. B. über das Städtequartett, entsprechende Kompensationsflächen zur Verfügung.

 

Ein Ausschussmitglied merkte an, dass es sich dabei um eine seit Jahren praktizierte Handlungsweise handele, wenn der Antragsteller über keine geeigneten Flächen verfüge.