Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne übernimmt den Zuschussanteil von 90 % der nachgewiesenen Kosten für die beiden Kita-Baumaßnahmen St. Barbara und St. Stefan.


Sachverhalt:

 

Die Kosten von Kita-Bauvorhaben in der Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde werden zu 10 % durch eine Kostenübernahme des Offizialats Münster bezuschusst und zu 90 % von der Standortkommune getragen.

 

a) Bauvorhaben St. Barbara, Memlebenstraße

Im Jahr 2017 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud die Bezuschussung des Investitionsvorhabens „Anbau einer Cafeteria inkl. Küche und Büro für die Leitung“ beim Kindergarten St. Barbara, Memlebenstraße. Damit erhielt auch dieser Kindergarten die Voraussetzung, dass die Kinder nicht in den Gruppenräumen, sondern in einem gesonderten Raum ihr Frühstück einnehmen können. Gleichzeitig wurden kleinere Umbaumaßnahmen im Bestand vorgenommen. Das Büro Nordlohne hat seinerzeit eine Baukostenschätzung (auf Basis der Baupreise des 2. Quartals 2017) in Höhe von 308.000 € eingereicht. Der Antrag (Vorlage 51/005/2018) wurde in den politischen Gremien im Februar 2018 positiv beurteilt und eine Kostenbeteiligung von 90 % der von der Kirchengemeinde erwarteten Baukosten gewährt, allerdings auf maximal 280.000 € gedeckelt. Für die Ausstattung des Anbaus wurde ein Zuschuss in Höhe von 90 % von geschätzten 27.000 €, maximal 24.000 € gewährt. Nach Abschluss aller Arbeiten Mitte 2019 hat die Kirchengemeinde sowie das den Anbau / Umbau betreuende Büro Nordlohne für die Maßnahme insgesamt Baukosten von 383.282 € sowie 29.502 € für die Ausstattung nachgewiesen. Laut dem vom BKI-Institut festgestellten Baupreisindex lag die mittlere Baupreisindexerhöhung von Q2/2017 bis Q2/2019 bei ca. 9,0 %. Die hiernach fortgeschriebenen Baukosten hätten 308.000 * 1,09 = 335.000 €. betragen. Wenn diese allgemeine Kostenentwicklung einbezogen wird, hat es bei dem Bauvorhaben eine Überschreitung von ca. 14,4 % gegeben, was sich noch im zulässigen Rahmen einer Kostenschätzung nach DIN 276 bewegt. Unter Berücksichtigung dessen sollte die Kirchengemeinde einen Zuschuss in Höhe von 90 % der nachgewiesenen Baukosten (90 % x 383.282 € = 344.953 €) erhalten, und die seinerzeit ausgesprochene Deckelung sollte aufgehoben werden. Auch die Ausstattung sollte mit 90 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden, also mit 26.551 €. Zusammen ergibt dies einen städtischen Zuschuss in Höhe von 371.504 €, statt bisher gedeckelt 304.000 €. Für den Differenzbetrag in Höhe von 67.504 € wurde im Nachtragshaushaltsplan 2023 bei Investitions-Nr. 18/041 eine ausreichende Deckung eingerichtet.

 

 

b) Bauvorhaben St. Stefan, Pastors Busch

 

Im Januar 2019 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud die Bezuschussung des Investitionsvorhabens „Erweiterung der Kita St. Stefan“, Pastors Busch. Durch die Erweiterung sollten zwei weitere Krippengruppen mit 30 Plätzen entstehen. Außerdem wurde durch die Verlegung bzw. den Neubau des Personalraums der notwendige Platz im Bestandsgebäude für ein Kindercafé geschaffen und die Heizungsanlage grundlegend erneuert. Die Kostenschätzung des Büros Nordlohne vom August 2019 belief sich auf 1.850.000 €. Der Antrag (Vorlage 20/043/2019) wurde in den politischen Gremien im Oktober 2019 befürwortet und eine Kostenbeteiligung von 90 % der erwarteten Kosten ausgesprochen, maximal jedoch 1.670.000 €. Die Maßnahme wurde ordnungsgemäß umgesetzt, und die beiden Krippengruppen gingen im August 2021 an den Start. Nach Abschluss der Ausführung hat die Kirchengemeinde sowie das den Anbau / Umbau betreuende Büro Nordlohne Gesamtkosten von 1.912.113 € nachgewiesen. Dies bedeutet gegenüber der Kostenschätzung vom August 2019 eine Überschreitung von 3,4 %. Dabei stieg der allgemeine Baukostenindex zwischen August 2019 und August 2021 um 12,1 %. Daher sollte auch für diese Maßnahme die Deckelung aufgehoben werden und die Stadt den vollen Zuschuss von 90 % der entstandenen Baukosten übernehmen. Dadurch ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1.720.901 €. Für den daraus entstehenden Mehrbedarf von 50.901 € sind Mittel im HH-Plan 2024 bei der Inv.-Nr. 19/0934 eingeplant.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem Stadtkämmerer Theder den Sachverhalt erläutert hatte, gab es von einigen Ausschussmitgliedern Kritik an dem von der Kath. Kirchengemeinde als Bauherrn nicht eingehaltenen Kostenrahmen. Anschließend wurde im Ausschuss darüber diskutiert, ob und welche Auswirkungen die Nichteinhaltung des Kostenrahmens bzgl. der nun erforderlichen zusätzlichen und somit „ungedeckelten“ Mittel in Höhe von 118.405 € gegenüber der Kath. Kirchengemeinde haben soll. Einige Ausschussmitglieder gaben zu bedenken, dass die Mittel letztlich für eine öffentliche Aufgabe – nämlich die Durchführung und Sicherstellung der Kinderbetreuung - verwendet wurden und die Baupreisentwicklung nicht von der Kath. Kirchengemeinde zu verantworten sei. Auch gab ein Ausschussmitglied den Hinweis, dass die Überschreitung, gemessen an der gesamten Baupreisentwicklung, gering sei und die Abrechnungssumme eher noch als Punktlandung bezeichnet werden könne.