Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Handels- und Gewerbeverein WIR Lohner e. V. erhält für das Jahr 2024 einen Zuschuss für die Übernahme der Händlerkosten des digitalen Lohner Gutscheins. Er beträgt 50 % der Händlerkosten (1,45 % des Jahresumsatzes), maximal 11.600 €.


Sachverhalt:

 

Der Handels– und Gewerbeverein WIR Lohner e. V. hat im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister www.stadtguthaben.de die Möglichkeit geschaffen, digitale Gutscheinkarten zu erwerben und einzusetzen, und die frühere analoge Gutscheinkarte abgelöst. Die digitale Gutscheinkarte hat sich nach Angaben des HGV in der Praxis bewährt. Lohner Arbeitgeber laden derzeit monatlich über 400 Gutscheinkarten auf und halten so Kaufkraft vor Ort – hinzu kommt noch der allgemeine Verkauf von Gutscheinkarten. Der HGV steht mit weiteren Arbeitgebern in engem Kontakt. Laut Webseite ist die Einlösung an 48 Akzeptanzstellen möglich. Die von den Händlern zu tragenden Kosten betragen laut HGV 2,9 % des Umsatzes. Bereits bei der Einführung 2022 hatte der HGV bei der Stadt Lohne eine Bezuschussung der Händlerkosten (maximal 8.700 € pro Jahr bei einer Umsatzerwartung von 300.000 €) für die Jahre 2022 – 2024 beantragt – sie wurde allerdings damals nur für die Jahre 2022 und 2023 gewährt. Mit Schreiben vom 30.08.2023 beantragt der HGV eine Verlängerung der Zuschussgewährung für das Jahr 2024. Konkret beantragt der Verein die hälftige Übernahme der nutzungsabhängigen „Händlerkosten“ für das Jahr 2024, also 50 % von 2,9 % des Umsatzes. Diese umsatzabhängige Kosten-beteiligung soll auf einen Betrag von 11.600 € gedeckelt werden, das entspricht 1,45 % eines Umsatzes von 800.000 €.

 

Beratungsverlauf:

 

Eine Nachfrage zum Bewilligungszeitraum wurde verwaltungsseitig beantwortet.