Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 mit Stand 16.11.2023 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2024

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

51.150.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.933.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.880.100

04.

Sonstige Transfererträge

 

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.002.000

06.

Privatrechtliche Entgelte

840.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

497.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

433.000

09.

Aktivierte Eigenleistungen

0

10.

Bestandsveränderungen

0

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.412.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

61.147.600

 

13.

Aufwendungen für aktives Personal

10.707.200

14.

Aufwendungen für Versorgung

70.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

11.060.900

16.

Abschreibungen

5.832.500

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

95.000

18.

Transferaufwendungen

30.647.500

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.540.200

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

60.953.300

 

ordentliches Ergebnis

194.300

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2024

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

51.150.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.933.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

 

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.002.000

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

840.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

497.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

433.000

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.259.000

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

59.114.500

11.

Auszahlungen für aktives Personal

10.173.200

12.

Auszahlungen für Versorgung

70.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

11.060.900

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

95.000

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

36.015.500

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

2.540.200

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

59.954.800

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-840.300

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

3.313.000

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

304.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.850.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

135.000

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.602.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

3.935.000

26.

Baumaßnahmen

9.720.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

2.172.000

28.

Erwerb von Finanzvermögensanlagen

50.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

2.514.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

360.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

18.751.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

-12.149.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

-12.989.300

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

3.500.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

-790.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

2.710.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

-10.279.300

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2024 in Höhe von zusammen  32,880 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 28,200 Mio. € kalkuliert. Die Grundsteuer A und B werden mit zusammen 4,680 Mio. € eingeplant.

 

-       Nach der Steuerschätzung vom Oktober 2023 wird für das Jahr 2024 auf Landesebene ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 4,320 Mrd. € erwartet. Hiervon erhält die Stadt Lohne 2024 nach den zu erwartenden, von 2024 – 2026 geltenden Schlüsselzahlen einen Anteil von nur noch 0,33835 %-Punkten, das sind 2,1 % weniger als bisher. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die zweitgrößte Einnahmequelle der Stadt, und dieser zurückgehende %-Anteil führt zu einem Einnahmeverlust von ca. 290.000 € pro Jahr.

Hier drohen wie 2023 die in der gesetzgeberischen Beratung befindlichen Vorschriften bei einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Steuereinnahmen noch zu vermindern. Aus diesem Grund wird der Planansatz 2024 auf 14,284 Mio. € festgesetzt, das sind 2,0 % mehr als voraussichtlich für 2023 eingenommen werden. Die aktuelle Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2024 von einem Umsatzsteueranteil von 737 Mio. € aus, 4 % mehr als 2023. Hier beläuft sich der neue Anteil der Stadt Lohne für die Jahr 2024-2026 auf 0,4691945 %-Punkte (+ 1,9 %), und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2024 wird in Höhe von 3,363 Mio. € eingeplant. Aus beiden Gemeindeanteilen fließen im Folgejahr über den Finanzausgleich 90 % des Kreisumlage-Satzes (2024: 33,3 % / 2023 = 30,6 %) an den Landkreis Vechta weiter.

 

-       Die Kreisumlage berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023. 2022 lag die Kreisumlage noch bei 14,156 Mio. €, 2023 bei 15,805 Mio. € - auch das waren bereits jeweils Höchstbelastungen. Bei einem gleichbleibenden Kreisumlagesatz von 34 %-Punkten würde die Stadt Lohne 2024 eine Kreisumlage von 19,585 Mio. € zahlen, also schon 3,78 Mio. € mehr als 2023 – alleine dieses Mehraufkommen entspricht für Lohne fast 7 Punkten Kreisumlage. Ein Punkt Kreisumlage bedeutet 2024 in Lohne Ausgaben von ca. 576.000 € (2023 = 464.900 €). Der LK Vechta plant allerdings seinen Haushalt 2024 mit einem Umlagesatz von 37 Punkten. Das bedeutet für Lohne eine Zahlung von 21,312 Mio. € Kreisumlage in 2024, also einen Ausgabenanstieg von 2023 nach 2024 um 5,508 Mio. € oder 34 %!

 

-       Die auf die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 35 der 330 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 28,2 Mio. € daher 2,991 Mio. €.

 

-       Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land (Finanzausgleich). Das Land Niedersachsen verteilte 2023 2,597 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird). Für kreisangehörige Gemeinden waren das laut der Landesstatistikbehörde im Durchschnitt 301 € je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.906 Einwohnern erhält also 2023 im Schnitt ca. 8,4 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land.

Steuerstarke Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag von 20 % des Überschusses als Umlage in den Finanzausgleichstopf des Landes Niedersachsen abführen. Im Finanzausgleichssystem wird außerdem unterstellt, dass alle Städte und Gemeinden einen vereinheitlichten niedersächsischen Durchschnittssatz (Nivellierungssatz) erheben. Dieser ermittelt sich mit 90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Vorvorjahr 2022. Für das Haushaltsjahr 2024 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden 90%-Nivellierungsätze bei der Grundsteuer A 356 v. H., bei der Grundsteuer B 378 v. H. und bei der Gewerbesteuer 353 v. H. Für die Grundsteuer B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne im zugrundeliegenden Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023 nicht die tatsächlichen 3,542 Mio. € eingenommen hat, sondern fiktive 4,868 Mio. €. Die Stadt Lohne erhält wegen ihrer hohen Steuerkraft weder 2023 noch 2024 Schlüsselzuweisungen (wie in keinem Jahr seit 1999, mit Ausnahme von 2019). Stattdessen wird für das Jahr 2024 bei 27.906 Einwohnern (Stichtag 30.06.2023) und einem in der Prognose um 0,4 % erhöhten Grundbetrag je Einwohner von 1.360,00 € die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 2,868 Mio. € erwartet. Dies bedeutet ebenfalls einen neuen Höchststand und einen Anstieg um 2,149 Mio. € auf das Vierfache: 2023 musste die Stadt Lohne eine FAG-Umlage von „nur“ 719 Tsd. € abführen.

 

Diese oben genannten Entwicklungen (vor allem die zusätzliche Erhöhung der  Kreisumlage um weitere 1,7 Millionen Euro trotz der ohnehin schon deutlich höheren Abführung) machen eine Anpassung von Steuerhebesätzen erforderlich. Nach dem Haushaltsrecht sollen Steuereinnahmen als Finanzierungsquelle der Kommune vorrangig gegenüber Kreditaufnahmen eingesetzt werden. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B betragen seit 1998 275 v. H. Der Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich seit 2016 auf 330 v.H. Zum Vergleich: in den 83 nds. Gemeinden der Größenklasse von 20.000 - 50.000 Einwohnern betrugen die Durchschnittshebesätze 2022 für die Grundsteuer B 421 v.H. und für die Gewerbesteuer 400 v.H.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt Lohne 

-       im Jahr 2022 erneut weit überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen verzeichnete (pro Kopf = 1.217 €, nds. Durchschnitt aller Gemeinden = 651 € pro Kopf) und der Gewerbesteuer-Hebesatz  im Jahr 2022 84 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner beträgt (330 von 393 Punkten)

 

 

-       im Jahr 2022 erneut weit unterdurchschnittliche Einnahmen aus der Grundsteuer B verzeichnete (pro Kopf = 128 €, nds. Durchschnitt = 183 € pro Kopf) und der Grundsteuer-Hebesatz nur 65 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Jahr 2022 beträgt (275 von 420 Punkten)

wird eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. vorgeschlagen - damit würde der Grundsteuerhebesatz dem Hebesatz für die Gewerbesteuer angeglichen. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 780.000 € erwartet (2023 = 3.900.000 €, 2024 = 4.680.000 €). Diese zusätzlichen Einnahmen bei gleichen Messbeträgen führen nicht zur Abführung weiterer Umlagezahlungen und verbleiben komplett im städtischen Haushalt zur Erhaltung des finanziellen Spielraums der Stadt Lohne. Derzeit führen Mehreinnahmen von 100 € bei der Grundsteuer B für die Stadt Lohne dazu, dass die Stadt im gesamten Finanzausgleich 120 € einbüßt bzw. mehr Kreisumlagen zahlt. Dies ist eine weitere absurde Folge des Finanzausgleichssystems bzw. eines niedrig belassenen Hebesatzes. Durch die Anhebung des Hebesatzes auf 330 v.H. kann dieser extreme Negativeffekt vorläufig auf null gebracht werden – wenn der landesweite Durchschnittssatz zukünftig weiter steigt, wird die Stadt Lohne allerdings auch hier wieder für jeden eingenommenen Euro Grundsteuer Geld zuschießen müssen. Für die Gewerbesteuer wird wegen der derzeit extrem hohen Gewerbesteuereinnahmen eine Beibehaltung des Hebesatzes vorgeschlagen. Der Planansatz von 28,2 Mio. € Gewerbesteuer bedeutet bereits Brutto-Einnahmen von 1.000 € je Einwohner. Das in der Beratung befindliche Wachstumschancengesetz, das bei einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich noch erheblich mindern wird, und die schwierigen Konjunkturaussichten dämpfen höhere Einnahmehoffnungen. Für alle deutschen Kommunen zusammen sind Steuerrückgänge von ca. 3 Mrd. € in der Diskussion, wodurch sie eine überdurchschnittlich hohe Last tragen müssen. In „technischer“ Hinsicht wird parallel in einer eigenen Sitzungsvorlage vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze nicht mehr durch die jährliche Haushaltssatzung festzusetzen, sondern hierfür eine eigene Hebesatzsatzung zu verabschieden. Dadurch werden die Hebesätze in der Haushaltssatzung nur noch nachrichtlich dargestellt.

 

-       Wegen der Sondersituation einer extrem erhöhten Steuerkraft 2022/23 mit der Folge steigender Kreisumlagezahlungen und FAG-Zahlungen 2024 werden im Jahresabschluss 2023 Rückstellungen

§  in Höhe von 3,780 Mio. € für die Kreisumlage 2024 (Mehraufwendungen bei fiktiv gleichbleibendem Umlagesatz)

§  und von 2,868 Mio. € für die FAG-Umlage 2024

zu bilden sein, die dann im Jahresabschluss 2024 aufzulösen sein werden. Die zusätzlich das Ergebnis 2024 belastende Erhöhung um drei Kreisumlagepunkte = 1,728 Mio. € erlaubt dagegen keine Rückstellung im Jahresabschluss 2023. Gleichzeitig wird in der mittelfristigen Finanzplanung wiederum von einer abzuführenden FAG-Umlagezahlung von 1,280 Mio. € im Jahr 2025 ausgegangen, deren künftige Rückstellung nach den geltenden Vorschriften im Jahresabschluss 2024 das Ergebnis belasten wird. Insgesamt ergibt sich eine Entlastung des geplanten Jahresergebnisses um 3,780 + 2,868 – 1,728 = 4,920 Mio. €. Entsprechende Auflösungserträge (und Rückstellungs-Einstellungen) sind als außergewöhnliche, aber unweigerlich in den Jahresabschlüssen anfallende Beträge in diesem Jahr ausnahmsweise bereits in die Haushaltsplanung einbezogen worden. Ohne diese Darstellung würde sich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2024 von ca. 4,726 Mio. € ergeben, der aber so im Jahresabschluss 2024 nicht eintreten wird. Für den kassenwirksamen Finanzhaushalt 2024 bedeuten diese Gestaltungen keine Veränderung.

 

-       Der Personalkostenansatz (Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2024 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 10,7 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 9,6 %. Der ab dem 1.3.2024 geltende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Kommunen beinhaltet u.a. eine Gehaltserhöhung um mindestens 340 € monatlich je Vollzeitstelle. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 10,173 Mio. € eingeplant.

 

-       Während bei den Kosten für die Erdgasversorgung ein Rückgang gegenüber der Vorjahresspitze eingeplant werden konnte, führt die Neuausschreibung der Stromversorgung ungefähr zu einer Verdoppelung der Kosten gegenüber dem bis zum 31.12.2023 geltenden Liefervertrag.

 

-       Der Entwurf des Ergebnishaushalts des Jahres 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 194.300 €. Damit ist der Haushaltsplan 2024 ausgeglichen.

 

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen (Baumaßnahmen / vermögenswirksame Anschaffungen) im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen. In diesem Jahr unterscheiden sich Ergebnis- und Finanzhaushalt auch wegen der o.g. vorzeitigen Einplanung der nicht zahlungswirksamen Auflösung zu bildender Rückstellungen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt 2024 wird ein Zahlungsmitteldefizit von 840.300 € eingeplant. Erstmalig steht kein Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung, sondern es muss sogar ein Defizit als Belastung mit abgedeckt werden, was dank der Einnahmen des Jahres 2023 möglich erscheint.

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2024 planmäßig 18,751 Mio. €, davon für Baumaßnahmen 9,720 Mio. €. Dies bedeutet ein weiterhin stark überdurchschnittliches Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,602 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

à Daraus ergibt sich ein investiver Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 12,149 Mio. €.

 

Unter Einbeziehung der fortgeltenden und bisher nicht genutzten Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 (6,1 Mio. €) sowie durch Reserven des vorhandenen Zahlungsmittelbestands, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des Jahres 2023 entstehen, kann die neue Kreditermächtigung auf 3.500.000 € begrenzt werden. Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 790.000 € eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 2.710.000 € beläuft. Die investiven Schulden bei Banken der Stadt Lohne beliefen sich zum 31.12.2022 auf 140 €. Die investiven Schulden bei Banken beliefen sich im Durchschnitt der nds. Gemeinden von 20-50.000 Einwohner zum gleichen Stichtag auf ca. 969 €.

 

-       Unter diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.

 

Stellenplan:

 

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 nur die erforderlichen Planstellen. Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen der Lohner Gemeindegrößenklasse gering. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren zum 01.10.2022 10,35 Beamte, 75,00 Tarifbeschäftigte und 38,53 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) für die Stadt Lohne tätig. Im Jahr 2022 betrug der Personalaufwand (Ergebnishaushalt) für aktives Personal 8,327 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit. Zahlungswirksam (Finanzhaushalt) waren im Personalbereich für aktives Personal 2022 8,338 Mio. €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 27.753 (Stand 30.06.2022) Personalauszahlungen in Höhe von 300,44 € ergaben (2021: 301,52 € je Einwohner). Ein interkommunaler Vergleich ist wegen der sehr unterschiedlich ausfallenden Aufgabenbereiche der Kernverwaltung sowie von Ausgliederungen bei anderen Kommunen zwar mit Vorsicht zu genießen, aber: im Jahr 2022 betrugen die gemeindlichen Personalauszahlungen bei nds. Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern im Durchschnitt 593 € je Einwohner. Der Stellenplanentwurf 2024 ist in der Planstellenausweisung insgesamt konstant. Weiterhin  werden drei Auszubildendenstellen für den Beruf des / der Verwaltungsfachangestellten ausgewiesen, um sowohl dem Fachkräftemangel als auch den künftigen verstärkten Personalabgängen entgegenzuwirken.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder nahm Bezug auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und erläuterte die Thematik zum Haushalt 2024 insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf voraussichtlich 37%-Punkte. Er resümierte, dass trotz gestiegener Transferaufwendungen und weiterer Preisanstiege für Personal und Energie der Haushalt ausgeglichen sei. Dies liege allerdings im Wesentlichen daran, dass die zukünftige Auflösung noch zu bildender Rückstellungen ergebnisverbessernd in die Planung einbezogen worden sei. Außerdem sei bei einem Gewerbesteueransatz von 28,2 Millionen Euro die übliche Vorsicht bei der Einplanung dieser wichtigsten, aber auch unsicheren Einnahmequelle stark zurückgestellt worden.

 

Ein Ausschussmitglied bezog sich auf die seit 2018 fehlenden Jahresabschlüsse und bemängelte, dass 2023 kein weiterer Jahresabschluss nachgeholt wurde. Dies sei für die Beurteilung des aktuellen Haushalts wichtig. Auch werde eine Bilanz in ausführlicher Form benötigt. Es gab weitere Anmerkungen zum Stellenplan und zu den wesentlichen Produkten. Ein anderes Ausschussmitglied begrüßte den in seiner Gesamtheit sehr soliden Haushalt und die konservativen Schätzungen, die bislang durch die Krisen geholfen haben. Ein weiteres Ausschussmitglied kritisierte die mit dem Haushalt verbundenen Umweltsünden wie z. B. den Erwerb unbebauter Grundstücke und urteilte, dass dies alte Methoden seien, die letzten Endes zu Katastrophen führen. In einer weiteren Wortmeldung wurden die Lohner Unternehmer und Betriebe hervorgehoben, die die Transformationen und somit die Herausforderungen der Zukunft sehr engagiert angehen.