Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/040/2023
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024
mit Stand 16.11.2023 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2024 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
51.150.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit |
3.933.500 |
03. |
Auflösungserträge aus Sonderposten |
1.880.100 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
|
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.002.000 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
840.000 |
07. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
497.000 |
08. |
Zinsen und ähnliche Finanzerträge |
433.000 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
0 |
10. |
Bestandsveränderungen |
0 |
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
1.412.000 |
12. |
= Summe
ordentliche Erträge |
61.147.600 |
13. |
Aufwendungen für aktives Personal |
10.707.200 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
70.000 |
15. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
11.060.900 |
16. |
Abschreibungen |
5.832.500 |
17. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
95.000 |
18. |
Transferaufwendungen |
30.647.500 |
19. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
2.540.200 |
21. |
= Summe
ordentliche Aufwendungen |
60.953.300 |
|
ordentliches
Ergebnis |
194.300 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und
Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2024 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
51.150.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für
Investitionstätigkeit) |
3.933.500 |
03. |
Sonstige Transfereinzahlungen |
|
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.002.000 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für Investitionstätigkeit) |
840.000 |
06. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für
Investitionstätigkeit |
497.000 |
07. |
Zinsen und ähnliche Einzahlungen |
433.000 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen |
1.259.000 |
10. |
= Summe
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
59.114.500 |
11. |
Auszahlungen für aktives Personal |
10.173.200 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
70.000 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für
geringwertige Vermögensgegenstände |
11.060.900 |
14. |
Zinsen und ähnliche Auszahlungen |
95.000 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für Investitionstätigkeit) |
36.015.500 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen |
2.540.200 |
17. |
= Summe
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
59.954.800 |
18. |
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
-840.300 |
19. |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
3.313.000 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
304.000 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
2.850.000 |
23. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
135.000 |
24. |
= Summe
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
6.602.000 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
3.935.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
9.720.000 |
27. |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen |
2.172.000 |
28. |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
50.000 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
2.514.000 |
30. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
360.000 |
31. |
= Summe
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
18.751.000 |
32. |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-12.149.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss
/ - Fehlbetrag |
-12.989.300 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten |
3.500.000 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von Krediten |
-790.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
2.710.000 |
37. |
= Summe
der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
-10.279.300 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans ist
im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ergebnishaushalt
-
Realsteuererträge
(Grund- und Gewerbesteuern) werden 2024 in Höhe von zusammen 32,880 Mio. € eingeplant. Der
Gewerbesteueransatz wird mit 28,200 Mio. € kalkuliert. Die Grundsteuer A und B
werden mit zusammen 4,680 Mio. € eingeplant.
-
Nach der
Steuerschätzung vom Oktober 2023 wird für das Jahr 2024 auf Landesebene ein
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 4,320 Mrd. € erwartet. Hiervon
erhält die Stadt Lohne 2024 nach den zu erwartenden, von 2024 – 2026 geltenden
Schlüsselzahlen einen Anteil von
nur noch 0,33835 %-Punkten, das sind 2,1 % weniger als bisher. Der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die zweitgrößte Einnahmequelle der
Stadt, und dieser zurückgehende %-Anteil führt zu einem Einnahmeverlust von ca.
290.000 € pro Jahr.
Hier drohen
wie 2023 die in der gesetzgeberischen Beratung befindlichen Vorschriften bei
einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Steuereinnahmen noch zu vermindern. Aus
diesem Grund wird der Planansatz 2024 auf 14,284 Mio. € festgesetzt, das sind
2,0 % mehr als voraussichtlich für 2023 eingenommen werden. Die aktuelle Steuerschätzung geht für
Niedersachsen für 2024 von einem Umsatzsteueranteil von 737 Mio. € aus,
4 % mehr als 2023. Hier beläuft sich der neue Anteil der Stadt Lohne für die Jahr 2024-2026 auf 0,4691945
%-Punkte (+ 1,9 %), und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2024 wird in Höhe von 3,363 Mio.
€ eingeplant. Aus beiden Gemeindeanteilen fließen im Folgejahr über den
Finanzausgleich 90 % des Kreisumlage-Satzes (2024: 33,3 % / 2023 = 30,6 %) an
den Landkreis Vechta weiter.
-
Die Kreisumlage
berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023.
2022 lag die Kreisumlage noch bei 14,156 Mio. €, 2023 bei 15,805 Mio. € - auch
das waren bereits jeweils Höchstbelastungen. Bei einem gleichbleibenden
Kreisumlagesatz von 34 %-Punkten würde die Stadt Lohne 2024 eine Kreisumlage
von 19,585 Mio. € zahlen, also schon 3,78 Mio. € mehr als 2023 – alleine dieses
Mehraufkommen entspricht für Lohne fast 7 Punkten Kreisumlage. Ein Punkt
Kreisumlage bedeutet 2024 in Lohne Ausgaben von ca. 576.000 € (2023 = 464.900
€). Der LK Vechta plant allerdings seinen Haushalt 2024 mit einem Umlagesatz
von 37 Punkten. Das bedeutet für Lohne eine Zahlung von 21,312 Mio.
€ Kreisumlage in 2024, also einen Ausgabenanstieg von 2023 nach 2024 um 5,508
Mio. € oder 34 %!
-
Die auf
die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt
weiterhin 35 der 330 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 28,2 Mio. €
daher 2,991 Mio. €.
-
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land (Finanzausgleich).
Das Land Niedersachsen verteilte 2023 2,597 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für
Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für
einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird). Für kreisangehörige
Gemeinden waren das laut der Landesstatistikbehörde im Durchschnitt 301 €
je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.906 Einwohnern erhält also 2023 im Schnitt
ca. 8,4 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land.
Steuerstarke
Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag
von 20 % des Überschusses als Umlage in den Finanzausgleichstopf des Landes
Niedersachsen abführen. Im Finanzausgleichssystem wird außerdem unterstellt,
dass alle Städte und Gemeinden einen vereinheitlichten niedersächsischen
Durchschnittssatz (Nivellierungssatz) erheben. Dieser ermittelt sich mit 90
% des gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter
100.000 Einwohner im Vorvorjahr 2022. Für das Haushaltsjahr 2024 betragen
die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage
maßgebenden 90%-Nivellierungsätze bei der Grundsteuer A 356 v. H., bei der
Grundsteuer B 378 v. H. und bei der Gewerbesteuer 353 v. H. Für die Grundsteuer
B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne im zugrundeliegenden
Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023 nicht die tatsächlichen 3,542 Mio. € eingenommen
hat, sondern fiktive 4,868 Mio. €. Die Stadt Lohne erhält wegen ihrer hohen
Steuerkraft weder 2023 noch 2024 Schlüsselzuweisungen (wie in keinem Jahr seit
1999, mit Ausnahme von 2019). Stattdessen wird für das Jahr 2024 bei 27.906
Einwohnern (Stichtag 30.06.2023) und einem in der Prognose um 0,4 % erhöhten
Grundbetrag je Einwohner von 1.360,00 € die Abführung einer FAG-Umlage
an das Land in Höhe von 2,868 Mio. € erwartet. Dies bedeutet ebenfalls
einen neuen Höchststand und einen Anstieg um 2,149 Mio. € auf das Vierfache:
2023 musste die Stadt Lohne eine FAG-Umlage von „nur“ 719 Tsd. € abführen.
Diese oben
genannten Entwicklungen (vor allem die zusätzliche Erhöhung der Kreisumlage um weitere 1,7 Millionen Euro
trotz der ohnehin schon deutlich höheren Abführung) machen eine Anpassung von
Steuerhebesätzen erforderlich. Nach dem Haushaltsrecht sollen Steuereinnahmen
als Finanzierungsquelle der Kommune vorrangig gegenüber Kreditaufnahmen
eingesetzt werden. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B betragen
seit 1998 275 v. H. Der Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich seit 2016 auf 330
v.H. Zum Vergleich: in den 83 nds. Gemeinden der Größenklasse von 20.000 -
50.000 Einwohnern betrugen die Durchschnittshebesätze 2022 für die Grundsteuer
B 421 v.H. und für die Gewerbesteuer 400 v.H.
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt Lohne
-
im Jahr
2022 erneut weit überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen
verzeichnete (pro Kopf = 1.217 €, nds. Durchschnitt aller Gemeinden = 651 € pro
Kopf) und der Gewerbesteuer-Hebesatz im
Jahr 2022 84 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000
Einwohner beträgt (330 von 393 Punkten)
-
im Jahr
2022 erneut weit unterdurchschnittliche Einnahmen aus der Grundsteuer B
verzeichnete (pro Kopf = 128 €, nds. Durchschnitt = 183 € pro Kopf) und der
Grundsteuer-Hebesatz nur 65 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter
100.000 Einwohner im Jahr 2022 beträgt (275 von 420 Punkten)
wird eine
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. vorgeschlagen -
damit würde der Grundsteuerhebesatz dem Hebesatz für die Gewerbesteuer
angeglichen. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 780.000 € erwartet
(2023 = 3.900.000 €, 2024 = 4.680.000 €). Diese zusätzlichen Einnahmen bei
gleichen Messbeträgen führen nicht zur Abführung weiterer Umlagezahlungen und
verbleiben komplett im städtischen Haushalt zur Erhaltung des finanziellen
Spielraums der Stadt Lohne. Derzeit führen Mehreinnahmen von 100 € bei der
Grundsteuer B für die Stadt Lohne dazu, dass die Stadt im gesamten Finanzausgleich
120 € einbüßt bzw. mehr Kreisumlagen zahlt. Dies ist eine weitere absurde Folge
des Finanzausgleichssystems bzw. eines niedrig belassenen Hebesatzes. Durch die
Anhebung des Hebesatzes auf 330 v.H. kann dieser extreme Negativeffekt vorläufig
auf null gebracht werden – wenn der landesweite Durchschnittssatz zukünftig
weiter steigt, wird die Stadt Lohne allerdings auch hier wieder für jeden
eingenommenen Euro Grundsteuer Geld zuschießen müssen. Für die Gewerbesteuer
wird wegen der derzeit extrem hohen Gewerbesteuereinnahmen eine Beibehaltung
des Hebesatzes vorgeschlagen. Der
Planansatz von 28,2 Mio. € Gewerbesteuer bedeutet bereits Brutto-Einnahmen von
1.000 € je Einwohner. Das in der Beratung befindliche Wachstumschancengesetz,
das bei einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Gewerbesteuereinnahmen
voraussichtlich noch erheblich mindern wird, und die schwierigen
Konjunkturaussichten dämpfen höhere Einnahmehoffnungen. Für alle deutschen
Kommunen zusammen sind Steuerrückgänge von ca. 3 Mrd. € in der Diskussion,
wodurch sie eine überdurchschnittlich hohe Last tragen müssen. In „technischer“ Hinsicht wird parallel in
einer eigenen Sitzungsvorlage vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze nicht mehr
durch die jährliche Haushaltssatzung festzusetzen, sondern hierfür eine eigene
Hebesatzsatzung zu verabschieden. Dadurch werden die Hebesätze in der
Haushaltssatzung nur noch nachrichtlich dargestellt.
-
Wegen
der Sondersituation einer extrem erhöhten Steuerkraft 2022/23 mit der Folge
steigender Kreisumlagezahlungen und FAG-Zahlungen 2024 werden im
Jahresabschluss 2023 Rückstellungen
§ in Höhe von 3,780 Mio. € für die Kreisumlage
2024 (Mehraufwendungen bei fiktiv gleichbleibendem Umlagesatz)
§
und von
2,868 Mio. € für die FAG-Umlage 2024
zu bilden
sein, die dann im Jahresabschluss 2024 aufzulösen sein werden. Die zusätzlich das Ergebnis 2024 belastende
Erhöhung um drei Kreisumlagepunkte = 1,728 Mio. € erlaubt dagegen keine
Rückstellung im Jahresabschluss 2023. Gleichzeitig wird in der
mittelfristigen Finanzplanung wiederum von einer abzuführenden
FAG-Umlagezahlung von 1,280 Mio. € im Jahr 2025 ausgegangen, deren
künftige Rückstellung nach den geltenden Vorschriften im Jahresabschluss
2024 das Ergebnis belasten wird. Insgesamt ergibt sich eine Entlastung des
geplanten Jahresergebnisses um 3,780 + 2,868 – 1,728 = 4,920 Mio. €. Entsprechende
Auflösungserträge (und Rückstellungs-Einstellungen) sind als außergewöhnliche,
aber unweigerlich in den Jahresabschlüssen anfallende Beträge in diesem Jahr
ausnahmsweise bereits in die Haushaltsplanung einbezogen worden. Ohne diese
Darstellung würde sich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2024 von ca. 4,726
Mio. € ergeben, der aber so im Jahresabschluss 2024 nicht eintreten wird. Für
den kassenwirksamen Finanzhaushalt 2024 bedeuten diese Gestaltungen keine
Veränderung.
-
Der Personalkostenansatz
(Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2024 einschließlich der
Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 10,7 Mio. € und erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 9,6 %. Der ab dem 1.3.2024 geltende Tarifabschluss
im öffentlichen Dienst der Kommunen beinhaltet u.a. eine Gehaltserhöhung um
mindestens 340 € monatlich je Vollzeitstelle. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt
(ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 10,173 Mio. € eingeplant.
-
Während
bei den Kosten für die Erdgasversorgung ein Rückgang gegenüber der
Vorjahresspitze eingeplant werden konnte, führt die Neuausschreibung der
Stromversorgung ungefähr zu einer Verdoppelung der Kosten gegenüber dem bis zum
31.12.2023 geltenden Liefervertrag.
-
Der
Entwurf des Ergebnishaushalts des Jahres 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis
mit einem Überschuss von 194.300 €. Damit ist der Haushaltsplan 2024
ausgeglichen.
Finanzhaushalt
-
Die
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der
Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen
Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich
Investitionen (Baumaßnahmen / vermögenswirksame Anschaffungen) im
Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus
ergebenden Abschreibungen einfließen. In diesem Jahr unterscheiden sich
Ergebnis- und Finanzhaushalt auch wegen der o.g. vorzeitigen Einplanung der
nicht zahlungswirksamen Auflösung zu bildender Rückstellungen.
-
Im
laufenden Finanzhaushalt 2024 wird ein Zahlungsmitteldefizit von 840.300 €
eingeplant. Erstmalig steht kein Überschuss aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit zur Verfügung, sondern es muss sogar ein Defizit als
Belastung mit abgedeckt werden, was dank der Einnahmen des Jahres 2023 möglich
erscheint.
-
Die
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen,
Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2024 planmäßig 18,751
Mio. €, davon für Baumaßnahmen 9,720 Mio. €. Dies bedeutet ein weiterhin stark
überdurchschnittliches Niveau.
-
Den
Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd.
6,602 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).
à Daraus ergibt sich ein investiver Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von
12,149 Mio. €.
Unter
Einbeziehung der fortgeltenden und bisher nicht genutzten Kreditermächtigung
aus dem Haushaltsjahr 2023 (6,1 Mio. €) sowie durch Reserven des vorhandenen
Zahlungsmittelbestands, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des Jahres 2023
entstehen, kann die neue Kreditermächtigung auf 3.500.000 € begrenzt werden. Dabei
ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 790.000 €
eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 2.710.000 € beläuft. Die
investiven Schulden bei Banken der Stadt Lohne beliefen sich zum 31.12.2022 auf
140 €. Die investiven Schulden bei Banken beliefen sich im Durchschnitt der
nds. Gemeinden von 20-50.000 Einwohner zum gleichen Stichtag auf ca.
969 €.
-
Unter
diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität
der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der
Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der
gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024
nur die erforderlichen Planstellen. Der Personalbestand der Stadtverwaltung
einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist
nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen der Lohner Gemeindegrößenklasse
gering. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren zum
01.10.2022 10,35 Beamte, 75,00 Tarifbeschäftigte und 38,53 handwerklich tätige
Tarifbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) für die Stadt Lohne tätig. Im Jahr 2022
betrug der Personalaufwand (Ergebnishaushalt) für aktives Personal 8,327
Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions-
und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und
Altersteilzeit. Zahlungswirksam (Finanzhaushalt) waren im
Personalbereich für aktives Personal 2022 8,338 Mio. €, woraus sich bei einer
Einwohnerzahl von 27.753 (Stand 30.06.2022) Personalauszahlungen in Höhe
von 300,44 € ergaben (2021: 301,52 € je Einwohner). Ein interkommunaler
Vergleich ist wegen der sehr unterschiedlich ausfallenden Aufgabenbereiche der
Kernverwaltung sowie von Ausgliederungen bei anderen Kommunen zwar mit Vorsicht
zu genießen, aber: im Jahr 2022 betrugen die gemeindlichen Personalauszahlungen
bei nds. Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern im Durchschnitt 593 €
je Einwohner. Der Stellenplanentwurf 2024 ist in der Planstellenausweisung
insgesamt konstant. Weiterhin werden
drei Auszubildendenstellen für den Beruf des / der Verwaltungsfachangestellten
ausgewiesen, um sowohl dem Fachkräftemangel als auch den künftigen verstärkten
Personalabgängen entgegenzuwirken.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder nahm Bezug auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und erläuterte die Thematik zum Haushalt 2024 insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Kreisumlage auf voraussichtlich 37%-Punkte. Er resümierte, dass trotz gestiegener Transferaufwendungen und weiterer Preisanstiege für Personal und Energie der Haushalt ausgeglichen sei. Dies liege allerdings im Wesentlichen daran, dass die zukünftige Auflösung noch zu bildender Rückstellungen ergebnisverbessernd in die Planung einbezogen worden sei. Außerdem sei bei einem Gewerbesteueransatz von 28,2 Millionen Euro die übliche Vorsicht bei der Einplanung dieser wichtigsten, aber auch unsicheren Einnahmequelle stark zurückgestellt worden.
Ein Ausschussmitglied bezog sich auf die seit 2018 fehlenden Jahresabschlüsse und bemängelte, dass 2023 kein weiterer Jahresabschluss nachgeholt wurde. Dies sei für die Beurteilung des aktuellen Haushalts wichtig. Auch werde eine Bilanz in ausführlicher Form benötigt. Es gab weitere Anmerkungen zum Stellenplan und zu den wesentlichen Produkten. Ein anderes Ausschussmitglied begrüßte den in seiner Gesamtheit sehr soliden Haushalt und die konservativen Schätzungen, die bislang durch die Krisen geholfen haben. Ein weiteres Ausschussmitglied kritisierte die mit dem Haushalt verbundenen Umweltsünden wie z. B. den Erwerb unbebauter Grundstücke und urteilte, dass dies alte Methoden seien, die letzten Endes zu Katastrophen führen. In einer weiteren Wortmeldung wurden die Lohner Unternehmer und Betriebe hervorgehoben, die die Transformationen und somit die Herausforderungen der Zukunft sehr engagiert angehen.