Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die o.a. Vorhaben

a)    Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station

b)    Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4 sowie

c)    für die erforderlichen Planungskosten

einen Zuschuss in Höhe von 75 % der tatsächlichen nachgewiesenen Kosten, maximal insgesamt 271.389 € (75 % von 361.852 €)

 

Der Zuschuss ist nachrangig gegenüber einer möglichen Förderung des Landessportbundes.

Sollte vom Landessportbund ein Zuschuss gewährt werden, so reduziert sich der städtische Zuschuss in gleicher Höhe.

 

Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.10.2023 beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf gemäß der städtischen Förderrichtlinie Zuschüsse in Höhe von 75 % der Kosten für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben (Erläuterungen zu den einzelnen Planungen können den Anlagen zur Vorlage entnommen werden):

 

1.    Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station

 

Im Gegensatz zu den Sportanlagen in Brockdorf und Lohne ist in Kroge kein Spielfeld mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet, und das ist auch nicht geplant. Durch das zusätzlich geplante umzäunte 600 m² große Soccerfeld können die Fußballmannschaften des Vereins aber auch bei ungünstigen Platz- und Witterungsverhältnissen gesichert trainieren. Um das Soccerfeld herum erfolgt eine Pflasterung, und es soll eine Spielerkabine gebaut werden.

Außerdem soll durch den Bau eines „Calisthenics“-Parks ermöglicht werden, ein Kraft- und Beweglichkeitstraining mit 12 Personen gleichzeitig durchzuführen. Der verhältnismäßig neue Begriff beschreibt Körper- und Spannungsübungen bzw. ein allgemeines Kraft- und Beweglichkeitstraining. Diese Möglichkeit kommt sowohl der Fußballabteilung als auch dem Gesundheits- und Fitnessbereich des Vereins zugute.

Die geplanten Kosten betragen 220.726 € zzgl. MwSt. Bei Brutto-Kosten (ohne Planungskosten) laut den vorgelegten Angeboten in Höhe von 262.664 € beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne in Höhe von 75 % = 196.998 €. Der Verein wird parallel eine Förderung durch den Landessportbund beantragen.

 

2.    Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4

 

Zur Verbesserung der Situation im direkten Platzumfeld ist die Pflasterung im Bereich von Torabstellflächen und vor der Umkleidekabine geplant. Außerdem soll eine Leistungserhöhung des Stromanschlusses über die EWE erfolgen.

Der Sportverein rechnet für diese drei Maßnahmen laut den vorgelegten Angeboten mit Netto-Kosten in Höhe von 43.689 €. Bei Brutto-Kosten in Höhe von 51.990 € beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß der Sportförderrichtlinie in Höhe von 75 % = 38.992 €.

 

3.    Planungskosten

Für die unter Ziffer 1 und 2 genannten Baukosten beantragt der Verein eine Förderung von Planungskosten. Genannt ist ein Pauschalbetrag von 15 % Planungskosten, das wären 47.198 €. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 75 % = max. 35.398 € beantragt.

 

Der vom Verein beantragte Zuschuss zu den Ziffern 1 und 2 soll laut Antrag als Festbetragszuschuss in Höhe von 235.990 € gewährt werden (also ohne Kostennachweis).

Zu den Planungskosten wird eine 75 %-Förderung auf die tatsächlichen Kosten beantragt.

 

In den letzten Jahren wurden in der Praxis Festbetragszuschüsse für die Sportförderung und auch für andere Baumaßnahmen und Anschaffungen seitens der Stadt Lohne nicht mehr gewährt. Einsparungen gegenüber den vorgelegten Angeboten (z.B. durch Eigenleistungen, Nachverhandlungen oder alternative neue Angebote) kommen zu 25 % dem Verein und zu 75 % der Stadt Lohne zugute. Der Verwaltungsaufwand für den Verein für einen einfachen Verwendungsnachweis ist überschaubar, zumal dieser für Maßnahmen, die vom Kreis- oder Landessportbund gefördert werden, ohnehin angefertigt werden muss. Auch für diesen Zuschuss wird insgesamt eine Anteilsfinanzierung von 75 % der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten vorgeschlagen, maximal 75 % der geschätzten Kosten von 361.852 € = 271.389 €.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied kritisierte, dass seitens der Verwaltung entgegen der beantragten Festbetragsfinanzierung nun auf die „nachgewiesenen Kosten“ abgestellt werde. Dadurch würden die Eigenleistungen der Vereine einkassiert. Dies stehe so nicht in den Sportförderrichtlinien. Gleiches gelte für eine mögliche Förderung durch den Landessportbund. Das Ausschussmitglied vertrat zudem die Auffassung, dass die Beantragung der städtischen Fördermittel für die Vereine einen zu hohen Aufwand für die dort ehrenamtlich Tätigen bedeute. Sodann wurde der Antrag gestellt, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass die beantragte Förderung als Festbetrag finanziert werde und sich Eigenleistungen der Vereine nicht nachteilig auf die Fördersumme auswirken dürfen. Er erfolgte ergänzend ein Hinweis auf einen „Zahlendreher“ im bisherigen Beschlussvorschlag.

 

In der nachfolgenden Diskussion wurde sowohl von der Verwaltung als auch von anderen Ausschussmitgliedern betont, dass erst vor wenigen Jahren der Fördersatz von 50% auf nun 75% großzügig erhöht wurde und zwar unabhängig davon, ob es eine Sanierungs- oder Neubaumaßnahme sei. Die Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderquellen vermeide, dass eben sonst deren Zuschüsse gekürzt gezahlt würden - auch würden Fördermittel Dritter oftmals nur gezahlt, wenn entsprechende Eigenmittel in die Maßnahme einfließen. Diese Handhabung sei durch § 1 der Sportförderrichtlinie gedeckt. Allerdings haben sich mehrere Redner dahingehend geäußert, die Sportförderrichtlinie insbesondere bezüglich des Begriffs „Festbetrag“ gegebenenfalls nochmals anpassen zu wollen.

 

Der Ausschussvorsitzende stellte zunächst den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die geplanten Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von 75 % der lt. Kostenschätzung ermittelten Kosten in Höhe von ca. 361.852 € = 271.389 €.

 

mehrheitlich abgelehnt

Nein-Stimmen: 8  , Ja-Stimmen: 4  , Enthaltungen: 2  

 

 

Anschließend ließ der Ausschussvorsitzende über die bisherige Beschlussempfehlung abstimmen.