Sachverhalt:

 

Die Fraktion BI Pro Wald beantragt mit Schreiben vom 22.09.2023, die Förderung von PV-Anlagen durch die Stadt Lohne auf Eigentümer und Mieter von Häusern zu Wohnzwecken zu erweitern. Dies bedeutet inhaltlich eine Änderung der städtischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen“. Hierzu wird verwaltungsseitig festgestellt, dass sich die Förderung für Balkon-PV-Anlagen nach der geltenden Förderrichtlinie bereits seit ihrer Aufnahme auf Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung in einem Mehrparteienhaus sowie auf Mieterinnen und Mieter von Wohnraum im Sinne des § 549 BGB bezieht. Hierzu zählen auch Mieterinnen und Mieter von Häusern. Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen läuft plan-mäßig zum 31.12.2023 aus. Im Rahmen der geplanten Verlängerung ist ab dem 01.01.2024 vorgesehen, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilien-häusern in den Kreis der Förderempfängerinnen und Förderempfänger aufgenommen werden sollen.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende einem Ausschussmitglied der Fraktion BI Pro Wald das Wort zur Antragserläuterung erteilt hatte, wurde mitgeteilt, dass sich der Antrag mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt erledigt habe.