Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 20/033/2023/1
Sachverhalt:
Die Fraktion BI Pro Wald beantragt mit
Schreiben vom 22.09.2023, die Förderung von PV-Anlagen durch die Stadt Lohne
auf Eigentümer und Mieter von Häusern zu Wohnzwecken zu erweitern. Dies
bedeutet inhaltlich eine Änderung der städtischen „Richtlinie über die
Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen“. Hierzu wird verwaltungsseitig
festgestellt, dass sich die Förderung für Balkon-PV-Anlagen nach der geltenden
Förderrichtlinie bereits seit ihrer Aufnahme auf Eigentümerinnen und Eigentümer
einer selbstgenutzten Wohnung in einem Mehrparteienhaus sowie auf Mieterinnen
und Mieter von Wohnraum im Sinne des § 549 BGB bezieht. Hierzu zählen
auch Mieterinnen und Mieter von Häusern. Die Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen läuft plan-mäßig zum 31.12.2023
aus. Im Rahmen der geplanten Verlängerung ist ab dem 01.01.2024 vorgesehen,
dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilien-häusern
in den Kreis der Förderempfängerinnen und Förderempfänger aufgenommen werden
sollen.
Beratungsverlauf:
Nachdem der Ausschussvorsitzende einem Ausschussmitglied der Fraktion BI Pro Wald das Wort zur Antragserläuterung erteilt hatte, wurde mitgeteilt, dass sich der Antrag mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt erledigt habe.