Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige vorzubereiten. Darin sollen die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend des Verwaltungsvorschlages erhöht werden.


Sachverhalt:

 

Die Fraktion Unabhängige Bürgergemeinschaft Lohne (UBG) stellte am 13.11.2023 den Antrag auf Änderung der Satzung der Stadt Lohne für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige dahingehend, dass die in § 2 Abs. 1 genannten Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhöht werden. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Beträge zuletzt mit Änderung vom 25.04.2013 und somit vor über zehn Jahren angepasst wurden. Außerdem sollte den drei Ortsfeuerwehren mit einer Erhöhung der Entschädigungen mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Analog zu den Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder schlägt die Fraktion eine Erhöhung von einmalig mindestens 80 % vor.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied der UBG-Fraktion stellte den Antrag vor und begründete die Erhöhungsinitiative insbesondere mit dem Inflationsausgleich, aber auch mit der Preisentwicklung und der bereits erfolgten Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder. Im Anschluss daran erläuterte der Allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin, Kühling eine Tabelle, in der die Verwaltung die Aufwandsentschädigungen verschiedener Nachbarfeuerwehren im Vergleich zu den aktuellen Entschädigungssätzen in Lohne sowie zu den von der UBG-Fraktion beantragten Sätzen nebeneinander stellte. Weitere Spalten enthielten einen aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Preissteigerung errechneten Wert sowie einen Verwaltungsvorschlag, der zudem einen 10 %-igen perspektivischen Aufschlag sowie eine Aufrundung auf volle 5 €-Beträge beinhaltet. Laut AV Kühling würden die beantragten Werte der UBG-Fraktion - verglichen mit den Nachbarkommunen - einen starken Ausreißer bedeuten, so dass er um Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag bat. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung könne dann Anfang 2024 erfolgen. Bürgermeisterin Dr. Voet ergänzte, dass die vorgeschlagenen Entschädigungssätze mit der Feuerwehr abgestimmt wurden. Nach Ansicht mehrerer Ausschussmitglieder sollten die Entschädigungssätze zukünftig regelmäßig hinsichtlich einer möglichen Anpassung überprüft werden. Es wurde ein Überprüfungsintervall von fünf Jahren vorgeschlagen. Demzufolge formulierte der Ausschussvorsitzende einen Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.