Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 32/007/2023
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige vorzubereiten. Darin sollen die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend des Verwaltungsvorschlages erhöht werden.
Sachverhalt:
Die Fraktion Unabhängige Bürgergemeinschaft Lohne (UBG) stellte am 13.11.2023 den Antrag auf Änderung der Satzung der Stadt Lohne für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige dahingehend, dass die in § 2 Abs. 1 genannten Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhöht werden. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Beträge zuletzt mit Änderung vom 25.04.2013 und somit vor über zehn Jahren angepasst wurden. Außerdem sollte den drei Ortsfeuerwehren mit einer Erhöhung der Entschädigungen mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Analog zu den Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder schlägt die Fraktion eine Erhöhung von einmalig mindestens 80 % vor.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied der UBG-Fraktion stellte den
Antrag vor und begründete die Erhöhungsinitiative insbesondere mit dem
Inflationsausgleich, aber auch mit der Preisentwicklung und der bereits
erfolgten Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder. Im Anschluss
daran erläuterte der Allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin, Kühling eine
Tabelle, in der die Verwaltung die Aufwandsentschädigungen verschiedener
Nachbarfeuerwehren im Vergleich zu den aktuellen Entschädigungssätzen in Lohne sowie
zu den von der UBG-Fraktion beantragten Sätzen nebeneinander stellte. Weitere
Spalten enthielten einen aufgrund der Entwicklung der allgemeinen
Preissteigerung errechneten Wert sowie einen Verwaltungsvorschlag, der zudem
einen 10 %-igen perspektivischen Aufschlag sowie eine Aufrundung auf volle 5
€-Beträge beinhaltet. Laut AV Kühling würden die beantragten Werte der UBG-Fraktion
- verglichen mit den Nachbarkommunen - einen starken Ausreißer bedeuten, so
dass er um Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag bat. Eine Beratung und
Beschlussfassung über die Satzungsänderung könne dann Anfang 2024 erfolgen.
Bürgermeisterin Dr. Voet ergänzte, dass die vorgeschlagenen Entschädigungssätze
mit der Feuerwehr abgestimmt wurden. Nach Ansicht mehrerer Ausschussmitglieder
sollten die Entschädigungssätze zukünftig regelmäßig hinsichtlich einer
möglichen Anpassung überprüft werden. Es wurde ein Überprüfungsintervall von
fünf Jahren vorgeschlagen. Demzufolge formulierte der Ausschussvorsitzende einen
Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen.