Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Der TuS Blau-Weiß Lohne erhält für die Herrichtung einer Fläche westlich der Steinfelder Straße zu einer Trainings- und Spielfläche einen Zuschuss von 75 % der geschätzten Bau- und Planungskosten in Höhe von 200.000 € = maximal 150.000 €.

 

Der Zuschuss ist nachrangig gegenüber einer möglichen Förderung des Landessportbundes. Sollte vom Landessportbund ein Zuschuss gewährt werden, so reduziert sich der städtische Zuschuss in gleicher Höhe.

 

Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Beim TuS Blau-Weiß Lohne sind die Mitgliederzahlen und die Anzahl der Fußballmannschaften in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und stellen damit eine wesentliche Stütze für den Breitensport in Lohne und der gesamten Region dar. Auch leistet dieses Angebot einen wichtigen Anteil zur Förderung von Integration und Vielfalt. Mit 900 aktiven Mitgliedern in der Sparte Fußball und 58 Fußballmannschaften, darunter allein 12 Damen & Mädchen-Mannschaften, ist der junge Regionalligist Blau-Weiß Lohne sogar aktuell der drittgrößte Fußballverein bei der Anzahl von Mannschaften in Deutschland. Trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung konnten bis zum Sommer 2023 keine geeigneten Spielflächen für Blau-Weiß Lohne gefunden werden. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung wurde am 26.09.2023 beschlossen, dass die städtische Fläche gegenüber dem Schützenplatz als temporäre Spielfläche hergerichtet werden soll und von Blau-Weiß Lohne genutzt werden kann, sofern mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Planung und Durchführung der Maßnahme obliegen dem TuS Blau-Weiß Lohne. Dieser sieht sich dazu nur bei einer entsprechenden Förderung gemäß der Sportförderrichtlinie in der Lage. Der Sportverein hat eine Kostenschätzung des mit der Planung und Baubegleitung für die Plätze 3 und 4 des Stadiongeländes befassten Büros Brinkmann und Deppen vorgelegt. Danach geht der Verein von Gesamtkosten in Höhe von ca. 200.000 € aus. Hierfür wird ein Zuschuss im Umfang von 75 % der Baukosten sowie eine komplette Bezuschussung der Planungskosten beantragt.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der Sachverhalt vorgestellt wurde, beantragte ein Ausschussmitglied, dass im Rahmen der Gleichbehandlung die Baunebenkosten ebenfalls mit 75% anstatt in vollem Umfang gefördert werden sollten. Der Ausschussvorsitzende stellte sodann diese geänderte Beschlussempfehlung zur Abstimmung.