Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 10/029/2023
Beschluss:
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lohne (Oldenburg) wird entsprechend der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.
Sachverhalt:
Zu Beginn der neuen Wahlperiode
wurden zunächst keine Änderungen an der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung
vorgenommen.
In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2021 wurde die Fortgeltung der Geschäftsordnung beschlossen, damit der Rat arbeitsfähig bleibt. In der Sitzung wurde bereits angeregt, Änderungen an der Geschäftsordnung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Die Hauptsatzung behält ihre Wirksamkeit auch über die Wahlperiode hinweg. Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2022 sind orthographische und grammatikalische Änderungen sowie Anpassungen bei der Formatierung in der Hauptsatzung vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde inhaltlich die Veröffentlichung von Satzungen, Verordnungen sowie öffentlichen Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt festgelegt.
Die Fraktionen wurden nun gebeten, Änderungsvorschläge für die Hauptsatzung und Geschäftsordnung einzureichen. In mehreren gemeinsamen Gesprächsterminen mit den Fraktionsvorsitzenden wurden die Änderungsvorschläge der Fraktionen sowie die der Verwaltung vorgestellt, besprochen und diskutiert.
Aus den Ergebnissen wurde verwaltungsseitig ein Änderungsentwurf für die Hauptsatzung sowie für die Geschäftsordnung erstellt. Da die Hauptsatzung bereits angepasst wurde und verwaltungsseitig nur zwei Änderungen vorgeschlagen werden, soll für die Hauptsatzung eine Änderungssatzung erlassen werden.
Vorgesehene Änderungen
§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG sieht vor, dass der Rat für die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie diejenigen Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten Verpflichtungen oder der Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichstehen, zuständig ist, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft einen in der Hauptsatzung bestimmten Betrag nicht übersteigt oder zu den Rechtsgeschäften der laufenden Verwaltung gehört. Da bislang in der Hauptsatzung kein solcher Betrag aufgeführt ist, empfiehlt es sich, diesen aufzunehmen. Damit diese Regelung überhaupt in der Praxis relevant sein kann, wurde eine Höhe von 50.000 € gewählt. Zu den „wirtschaftlich gleichstehenden Rechtsgeschäften“ gehören nämlich beispielsweise auch der Abschluss von Leasingverträgen mit Eigentumsübergangsoption oder Rückkaufverpflichtungen zu einem höherem als bei dem Kauf vereinbarten Wert.
Nach § 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG wählt der Rat in der ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin. Bislang ist in der Hauptsatzung festgelegt, dass zwei Stellvertreter gewählt werden. Durch diese Regelung wäre es in der konstituierenden Sitzung der nächsten Wahlperiode nicht möglich, direkt drei Stellvertreter zu wählen. Aus diesem Grund soll in der Hauptsatzung entsprechend der gesetzlichen Regelung festgelegt werden, dass bis zu drei Stellvertreter gewählt werden. In der konstituierenden Sitzung der nächsten Wahlperiode ist sodann zunächst durch Beschluss die Anzahl der Stellvertreter festzulegen. Da für diese Wahlperiode bereits zwei Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung gewählt wurden, ist das Inkrafttreten dieser Regelung zum Ende der Wahlperiode vorgesehen.
Beratungsverlauf:
Ein anderes
Ratsmitglied teilt mit, dass auch die Fraktion BI ProWald Änderungsvorschläge
eingereicht habe. Es sei sich aber gegen den Arbeitskreis mit einer Absprache
der Fraktionsspitzen ausgesprochen worden. Durch die Vorgaben der
Fraktionsspitzen würde die Freiheit der einzelnen Rats- und Fraktionsmitglieder
eingeschränkt werden. Beispielsweise würde sich seitens der CDU-Fraktion
fraktionsintern abgestimmt werden und die Mehrheit lege fest, wie es
weitergehe. Das Problem sei, dass sobald eine Fraktion die absolute Mehrheit
habe, mit einem solchen Verhalten die Abstimmungs- und Diskussionsergebnisse
beeinflusst werden. Die Regelung in der Hauptsatzung zur Anzahl der
stellvertretenden Bürgermeister sei mit einem Hebel versehen worden, der darauf
hindeute, dass die CDU-Faktion Angst davor habe, dass andere Personen auf einen
dieser Posten kommen könnten. Im Hinblick auf den Wandel in den Parteien und
die aktuellen Umfragewerte bestehe die Befürchtung, dass möglicherweise die AfD
zukünftig einen stellvertretenden Bürgermeister stellen könnte.
Verwaltungsseitig
wird erklärt, dass der Arbeitskreis aus Praktikabilitätsgründen gegründet
worden sei. In diversen Sitzungen seien kleinteilig die Änderungsvorschläge für
die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung diskutiert und rechtliche
Einschätzungen hierzu gegeben worden. Die Vermutung, dass hinter verschlossenen
Türen mit den Fraktionsspitzen etwas vereinbart worden sei, sei nicht richtig.
Die Intention des Arbeitskreises sei gewesen, die Änderungsvorschläge gemeinsam
ergebnisoffen zu erörtern und möglichst einen Konsens zu finden. Bei den vorliegenden
Entwurfsfassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung handele es sich um
einen solchen Kompromiss. Ein konstruktives Miteinander und die gemeinsame
Erarbeitung sei der richtige Weg. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert
gewesen, wenn sich die Fraktion BI ProWald im Arbeitskreis eingebracht hätte.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen sei eine Beratung aller kleinteiligen
Punkte im Rat nicht zielführend gewesen und hätte einige Sondersitzungen
benötigt. Letztendlich wähle jede Fraktion einen Fraktionsvorsitzenden mit dem
Ziel, das Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses einer Fraktion eben in einen
solchen Arbeitskreis hinein zu tragen. Insoweit müsse man als Fraktionsmitglied
entsprechendes Vertrauen zu seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden haben.
Ein Ratsmitglied
stellt die sich aus der Änderungssatzung ergebenen Änderungen heraus und
resümiert das Prozedere im Arbeitskreis. Im Hinblick auf die
Änderungsvorschläge der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen und der UBG-Fraktion
zum Live-Streaming habe die CDU-Fraktion fraktionsintern intensive Gespräche
geführt. Letztendlich sei sich mehrheitlich gegen eine Einführung von
Live-Streaming ausgesprochen worden, da Film- und Tonaufnahmen die sachliche
Diskussion und Beratung gefährden könnten. Insbesondere wirke sich die mediale
Präsenz gegen spontane Redebeiträge aus und schränke die politische Debatte in
ihrer Meinungsvielfalt ein. Seitens der CDU-Fraktion sei sich im Hinblick auf
eine mögliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte und zum Schutz des
Ehrenamts gegen die Einführung einer solchen Regelung zumindest in der
laufenden Wahlperiode ausgesprochen. Es werde sich jedoch nicht gänzlich gegen
das Thema verschlossen, sodass eine erneute Beratung zu Beginn der nächsten
Wahlperiode beabsichtigt sei. Darüber hinaus seien der erhebliche
Verwaltungsaufwand sowie die hohen Kosten für die Technik und das Fachpersonal
in Verhältnis zu den tatsächlichen Nutzern dieses Angebots zu setzen. Die
Einwohnerinnen und Einwohner hätten jederzeit die Möglichkeit, an den
öffentlichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse teilzunehmen und sich
im Rahmen der Einwohnerfragestunde einzubringen.
Ein weiteres
Ratsmitglied erklärt, dass die Einrichtung eines Arbeitskreises seitens der
UBG-Fraktion begrüßt worden sei. Trotz Meinungsverschiedenheiten sei in einigen
Punkten ein Konsens gefunden worden. Seitens der Fraktion seien insbesondere
die Etablierung von Live-Streams und die Erweiterung der Einwohnerfragestunde
auf alle Angelegenheiten der Kommune vorgeschlagen worden. Da diese Punkte die
Wahlkampfthemen der UBG-Fraktion gewesen seien, wurde im Arbeitskreis für die
Durchsetzung gekämpft. Auch zukünftig werde sich die Fraktion hierfür
einsetzen. Letztendlich gehöre zur Demokratie jedoch auch, Mehrheiten zu
respektieren und anzuerkennen.