Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lohne (Oldenburg) wird entsprechend der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Zu Beginn der neuen Wahlperiode wurden zunächst keine Änderungen an der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung vorgenommen.

 

In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2021 wurde die Fortgeltung der Geschäftsordnung beschlossen, damit der Rat arbeitsfähig bleibt. In der Sitzung wurde bereits angeregt, Änderungen an der Geschäftsordnung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Die Hauptsatzung behält ihre Wirksamkeit auch über die Wahlperiode hinweg. Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2022 sind orthographische und grammatikalische Änderungen sowie Anpassungen bei der Formatierung in der Hauptsatzung vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde inhaltlich die Veröffentlichung von Satzungen, Verordnungen sowie öffentlichen Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt festgelegt.

 

Die Fraktionen wurden nun gebeten, Änderungsvorschläge für die Hauptsatzung und Geschäftsordnung einzureichen. In mehreren gemeinsamen Gesprächsterminen mit den Fraktionsvorsitzenden wurden die Änderungsvorschläge der Fraktionen sowie die der Verwaltung vorgestellt, besprochen und diskutiert.

 

Aus den Ergebnissen wurde verwaltungsseitig ein Änderungsentwurf für die Hauptsatzung sowie für die Geschäftsordnung erstellt. Da die Hauptsatzung bereits angepasst wurde und verwaltungsseitig nur zwei Änderungen vorgeschlagen werden, soll für die Hauptsatzung eine Änderungssatzung erlassen werden.

 

Vorgesehene Änderungen

§ 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG sieht vor, dass der Rat für die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie diejenigen Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten Verpflichtungen oder der Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichstehen, zuständig ist, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft einen in der Hauptsatzung bestimmten Betrag nicht übersteigt oder zu den Rechtsgeschäften der laufenden Verwaltung gehört. Da bislang in der Hauptsatzung kein solcher Betrag aufgeführt ist, empfiehlt es sich, diesen aufzunehmen. Damit diese Regelung überhaupt in der Praxis relevant sein kann, wurde eine Höhe von 50.000 € gewählt. Zu den „wirtschaftlich gleichstehenden Rechtsgeschäften“ gehören nämlich beispielsweise auch der Abschluss von Leasingverträgen mit Eigentumsübergangsoption oder Rückkaufverpflichtungen zu einem höherem als bei dem Kauf vereinbarten Wert.

 

Nach § 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG wählt der Rat in der ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin. Bislang ist in der Hauptsatzung festgelegt, dass zwei Stellvertreter gewählt werden. Durch diese Regelung wäre es in der konstituierenden Sitzung der nächsten Wahlperiode nicht möglich, direkt drei Stellvertreter zu wählen. Aus diesem Grund soll in der Hauptsatzung entsprechend der gesetzlichen Regelung festgelegt werden, dass bis zu drei Stellvertreter gewählt werden. In der konstituierenden Sitzung der nächsten Wahlperiode ist sodann zunächst durch Beschluss die Anzahl der Stellvertreter festzulegen. Da für diese Wahlperiode bereits zwei Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung gewählt wurden, ist das Inkrafttreten dieser Regelung zum Ende der Wahlperiode vorgesehen.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch die Verwaltung teilt ein Ratsmitglied mit, dass die Einrichtung eines Arbeitskreises seitens der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen begrüßt worden sei. Für die Gruppe sei der Arbeitskreis mit den Zielen verbunden worden, moderne und an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Bedürfnisse des Rates angepasste Regelungen zu erarbeiten, die auch gleichzeitig den Aspekt der Bürgerfreundlichkeit beinhalten. Im Verlauf der Sitzungen hätten sich jedoch Zweifel ergeben, ob eine erfolgsversprechende Suche nach einer Gesamtlösung auf Augenhöhe stattfinden könne. Lediglich die Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen sowie die UBG-Fraktion hätten entsprechende Änderungsvorschläge eingereicht. Von den vielen Änderungsvorschlägen habe letztendlich nur bei wenigen Punkten eine Einigung gefunden werden können. Insbesondere blieben Vorschläge zur Verschiebung der Einwohnerfragestunde an den Anfang der Ratssitzung, die Möglichkeit der Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen oder eine verbindliche Regelung der Redeordnung erfolglos. Auch eine einfache Rechtsanpassung über die Erhöhung der Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister sei mit der CDU-Fraktion nur mit einem versetzten Inkrafttreten möglich gewesen. Darüber hinaus sei der Verwaltung daran gelegen gewesen, größtmöglichen Entscheidungsspielraum zu behalten, sodass eine Richtlinie mit Wertgrenzen zu Geschäften der laufenden Verwaltung abgelehnt worden sei. Dies vermindere die Kontrollmöglichkeit des Rates. Insgesamt seien die getroffenen Regelungen sehr konservativ und wenig bürgerfreundlich. Vor diesem Hintergrund erscheine die Bildung von Arbeitskreisen nicht sinnvoll zu sein.

 

Ein anderes Ratsmitglied teilt mit, dass auch die Fraktion BI ProWald Änderungsvorschläge eingereicht habe. Es sei sich aber gegen den Arbeitskreis mit einer Absprache der Fraktionsspitzen ausgesprochen worden. Durch die Vorgaben der Fraktionsspitzen würde die Freiheit der einzelnen Rats- und Fraktionsmitglieder eingeschränkt werden. Beispielsweise würde sich seitens der CDU-Fraktion fraktionsintern abgestimmt werden und die Mehrheit lege fest, wie es weitergehe. Das Problem sei, dass sobald eine Fraktion die absolute Mehrheit habe, mit einem solchen Verhalten die Abstimmungs- und Diskussionsergebnisse beeinflusst werden. Die Regelung in der Hauptsatzung zur Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister sei mit einem Hebel versehen worden, der darauf hindeute, dass die CDU-Faktion Angst davor habe, dass andere Personen auf einen dieser Posten kommen könnten. Im Hinblick auf den Wandel in den Parteien und die aktuellen Umfragewerte bestehe die Befürchtung, dass möglicherweise die AfD zukünftig einen stellvertretenden Bürgermeister stellen könnte.

 

Verwaltungsseitig wird erklärt, dass der Arbeitskreis aus Praktikabilitätsgründen gegründet worden sei. In diversen Sitzungen seien kleinteilig die Änderungsvorschläge für die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung diskutiert und rechtliche Einschätzungen hierzu gegeben worden. Die Vermutung, dass hinter verschlossenen Türen mit den Fraktionsspitzen etwas vereinbart worden sei, sei nicht richtig. Die Intention des Arbeitskreises sei gewesen, die Änderungsvorschläge gemeinsam ergebnisoffen zu erörtern und möglichst einen Konsens zu finden. Bei den vorliegenden Entwurfsfassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung handele es sich um einen solchen Kompromiss. Ein konstruktives Miteinander und die gemeinsame Erarbeitung sei der richtige Weg. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert gewesen, wenn sich die Fraktion BI ProWald im Arbeitskreis eingebracht hätte. Aufgrund des Umfangs der Änderungen sei eine Beratung aller kleinteiligen Punkte im Rat nicht zielführend gewesen und hätte einige Sondersitzungen benötigt. Letztendlich wähle jede Fraktion einen Fraktionsvorsitzenden mit dem Ziel, das Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses einer Fraktion eben in einen solchen Arbeitskreis hinein zu tragen. Insoweit müsse man als Fraktionsmitglied entsprechendes Vertrauen zu seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden haben.

 

Ein Ratsmitglied stellt die sich aus der Änderungssatzung ergebenen Änderungen heraus und resümiert das Prozedere im Arbeitskreis. Im Hinblick auf die Änderungsvorschläge der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen und der UBG-Fraktion zum Live-Streaming habe die CDU-Fraktion fraktionsintern intensive Gespräche geführt. Letztendlich sei sich mehrheitlich gegen eine Einführung von Live-Streaming ausgesprochen worden, da Film- und Tonaufnahmen die sachliche Diskussion und Beratung gefährden könnten. Insbesondere wirke sich die mediale Präsenz gegen spontane Redebeiträge aus und schränke die politische Debatte in ihrer Meinungsvielfalt ein. Seitens der CDU-Fraktion sei sich im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte und zum Schutz des Ehrenamts gegen die Einführung einer solchen Regelung zumindest in der laufenden Wahlperiode ausgesprochen. Es werde sich jedoch nicht gänzlich gegen das Thema verschlossen, sodass eine erneute Beratung zu Beginn der nächsten Wahlperiode beabsichtigt sei. Darüber hinaus seien der erhebliche Verwaltungsaufwand sowie die hohen Kosten für die Technik und das Fachpersonal in Verhältnis zu den tatsächlichen Nutzern dieses Angebots zu setzen. Die Einwohnerinnen und Einwohner hätten jederzeit die Möglichkeit, an den öffentlichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse teilzunehmen und sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde einzubringen.

 

Ein weiteres Ratsmitglied erklärt, dass die Einrichtung eines Arbeitskreises seitens der UBG-Fraktion begrüßt worden sei. Trotz Meinungsverschiedenheiten sei in einigen Punkten ein Konsens gefunden worden. Seitens der Fraktion seien insbesondere die Etablierung von Live-Streams und die Erweiterung der Einwohnerfragestunde auf alle Angelegenheiten der Kommune vorgeschlagen worden. Da diese Punkte die Wahlkampfthemen der UBG-Fraktion gewesen seien, wurde im Arbeitskreis für die Durchsetzung gekämpft. Auch zukünftig werde sich die Fraktion hierfür einsetzen. Letztendlich gehöre zur Demokratie jedoch auch, Mehrheiten zu respektieren und anzuerkennen.