Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lohne beschließt, die o.a. Maßgabe des Landkreises Vechta zur Genehmigung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 beizutreten. Die geänderten Begründungen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 und zum Bebauungsplan Nr. 102 für den Bereich Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg mit örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Feststellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 102 für den Bereich Wicheler Flur / Brägeler Pickerweg mit örtlichen Bauvorschriften wurde vom Stadtrat am 11.12.2019 beschlossen.

 

Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) wurde die 30. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 vom Landkreis Vechta mit einer Maßgabe genehmigt:

 

Maßgabe

 

In der Begründung ist die Bewertung des Waldes und die Ermittlung des Waldersatzes durch eine fachkundige Person zu ergänzen. Der Waldersatz ist anhand von vorgegebenen Ermittlungs- und Bewertungsverfahren darzulegen. Die geänderte Begründung ist nachträglich als Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.

 

Auf Grund dieser Maßgabe wurde das Gutachten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die im Zusammenhang mit der Ausweisung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Lohne erforderliche Umwandlung von zwei Waldflächen in der Gemarkung Lohne, Flur 16, Flurstück 155 tlw. und Flur 18, Flurstück 189/4 tlw. und 194/3 tlw.“ vom 13.10.2023 vom Sachverständigen Privat-Forstrat Michael Weinert erstellt. Dieser stellt in seiner zusammenfassenden Gesamtkalkulation fest, dass die Waldumwandlung im Umfang von 1,1921 ha und 18.108 Punkten durch die berechneten Anteile an den Ersatzaufforstungsflächen I + II + III nicht nur hinsichtlich ihrer Funktion, sondern auch hinsichtlich ihrer Fläche kompensiert wird.

 

Das bedeutet, dass die bisher von der Stadt Lohne ausgearbeiteten Waldersatzmaßnahmen funktional und flächenmäßig korrekt erfasst und ausgeglichen worden sind. Eine entsprechende Ergänzung wird in die Begründungen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 102 aufgenommen.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch die Verwaltung stellt ein Ratsmitglied heraus, dass es sich bei dem Beschluss grundsätzlich um eine Formalie handele, es jedoch fraglich sei, warum man zunächst gegen die Einholung eines Gutachtens gewesen sei. Man befinde sich in einer Phase des Wandels und durch die Veränderungen seien solche Gutachten notwendig. Trotz des Ausgleichs sei eine vollständige Kompensation nie möglich.

 

Ein Ratsmitglied erklärt, dass es verschiedene Meinungen geben könne. Grundsätzlich sei es jedoch erfreulich, wenn im Ergebnis die Arbeit der Verwaltung ausreichend sei, sodass keine externen Gutachten benötigt werden würden. Das Gutachten komme schließlich zum gleichen Ergebnis wie die Verwaltung. Es sei manchmal unumgänglich, dass Waldflächen überplant und dementsprechend kompensiert werden müssten. Daher sei es umso erfreulicher, wenn ein Großteil im Stadtgebiet kompensiert werden könne, da im Endeffekt mehr Waldflächen entstehen würden, als abgeholzt werden.

 

Ein weiteres Ratsmitglied stimmt den Ausführungen zu den veränderten Bedingungen zu und merkt an, dass der eigentliche Beschluss bereits in der letzten Wahlperiode gefasst worden sei. Da hierdurch eine Diskussion über das Thema schwierig sei, müsse der Beratungsgegenstand ggf. nochmals beraten werden. Es werde daher der Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung gestellt.

 

Hierzu teilt ein Ratsmitglied mit, dass es sich mit dem vorliegenden Beschluss um eine reine Formalie handele und daher eine erneute Beratung nicht sinnvoll sei.

 

Ein anderes Ratsmitglied erklärt, dass es sich vorliegend um eine neue Situation handele und daher der Beschluss nochmal überdacht werden müsse.

 

Ein weiteres Ratsmitglied erläutert, dass Ziel des Bebauungsplans sei, Flächen für ansässige Unternehmen zu schaffen und das Gutachten dafür nun nachgereicht werden müsse. Grundsätzlich ist allen daran gelegen, Bäume und Wälder zu erhalten. Vorliegend gehe es jedoch auch darum, die Industrie zu erhalten und Arbeitsplätze zu schaffen. Durch die vollständige Kompensation sei es daher sachgerecht, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Geschäftsordnungsantrag sei dementsprechend abzulehnen.

 

Es wird zunächst über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt.

 

Beschluss

Der Beratungsgegenstand wird in den Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung verwiesen.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 24, Enthaltungen: 3

 

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.