Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

a)     Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)     Der Bebauungsplan Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ und die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12/XII für den Bereich zwischen „Rixheimer Platz, Kirchplatz, Kirchweg, Brinkstraße und Bachstraße“ sowie die Begründungen hierzu haben vom 18.09.2023 bis zum 19.10.2023 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 19.10.2023

Städtebau

Kenntnisnahme

 

Umweltschützende Belange

Im städtebaulichen Vertrag mit der Kirche wird geregelt, dass über eine Wertermittlung des zu fällenden Baumes ein Ersatzbaum in hoher Qualität an geeigneter Stelle im Nahbereich des vorhandenen Baumes gepflanzt werden muss.

 

Denkmalschutz

Kenntnisnahme

 

Wasserwirtschaft

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.

 

Löschwasserversorgung

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.

 

Planentwurf

Ein Hinweis zum § 13-Verfahren wird in die Planzeichnung und in die Begründung aufgenommen.

Der Geltungsbereich wird in die Abbildung des Flächennutzungsplanes eingezeichnet.

Die Rechtsgrundlagen und die Planzeichenerklärung werden entsprechend angepasst.

Die textliche Festsetzung wird beibehalten. Aufgrund er geringen Plangebietsgröße wird eine Änderung für nicht erforderlich gehalten.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 10.10.2023

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.

 

EWE NETZ GmbH vom 14.09.2023

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.

 

Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) vom 05.10.2023

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.

Die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird als nicht erforderlich erachtet, da es sich ausschließlich um Hausanschlüsse handelt.

 

Die Hinweise zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung werden zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan sind bereits verschiedene Maßnahmen und Festsetzungen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung enthalten.

 

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 02.10.2023

Kenntnisnahme, die Hinweise werden im Zuge der Ausbauplanungen berücksichtigt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken:

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 12.09.2023

-     Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 19.09.2023

-     Landkreis Diepholz, 12.09.2023

-     Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 13.09.2023

-     Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, 25.09.2023

-     Niedersächsische Landesforsten – Forstamt Ankum, 12.09.2023

-     Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, 13.10.2023

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Maier erklärt ein Ratsmitglied, dass das Problem an dem Bebauungsplan der starke Eingriff in die Stadt sei, an dem man nicht richtig beteiligt gewesen sei. Es ergebe auch keinen Sinn, nachträglich das Ganze zu befürworten. Daher könne man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Paul Sandmann ist bei der Abstimmung nicht anwesend.