Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/035/2023
Der Sportverein Grün-Weiss Brockdorf e. V. erhält gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nicht durch staatliche Zuwendungen Dritter gedeckten tatsächlichen nachgewiesenen Kosten für die Erneuerung der Flutlichtbeleuchtung am Sportplatz Langweger Straße.
Der Zuschuss ist nachrangig gegenüber der Förderung des Landessportbundes. Sollte vom Landessportbund ein Zuschuss gewährt werden, so reduziert sich die Berechnungsgrundlage in gleicher Höhe.
Der städtische Zuschuss beträgt bei einer 30%-igen Landesförderung maximal 48.699 €, bei einer 50%-igen Landesförderung maximal 34.785 €.
Sachverhalt:
Der Sportverein Grün-Weiss Brockdorf e. V. möchte nach der Umstellung der bisherigen konventionellen Flutlichtbeleuchtung auf dem Sportpatz am Fladder (2023) auch die Beleuchtung am Hauptplatz in Brockdorf, Langweger Straße, auf LED-Strahler umstellen und die CO2-Emissionen um mehr als 70 % reduzieren.
Die kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme für alle vier Plätze belaufen sich auf 92.760 € brutto. Hierzu wird ein Förderantrag beim Landessportbund gestellt. Eine Förderung von 30 % (27.828 €) bis zu 50 % der Kosten (46.380 €) scheint nach Vereinsangaben von dort möglich.
Mit Schreiben vom 27.10.2023 beantragt der Sportverein Grün-Weiss Brockdorf e. V. nach der städtischen Sportförderrichtlinie einen Zuschuss in Höhe von 75 % der verbleibenden Kosten von 46.380 € brutto = 34.785 € brutto, bei 50 % LSB-Förderung.
Sollte durch den LSB eine Förderung von 30 % statt 50 % gezahlt werden, so beläuft sich der Zuschussantrag auf 75 % der verbleibenden 64.932 € = 48.699 €.
Die Durchführung der Maßnahme wird zu einer wesentlich verbesserten Effizienz der Anlage führen. Der Umbau wird vom Verein aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes für sehr sinnvoll erachtet.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dem Antrag gemäß der Sportförderrichtlinie zuzustimmen.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung
durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke stellt ein Ratsmitglied die Frage in
den Raum, weshalb bei diesem Tagesordnungspunkt nicht ebenfalls ein
Änderungsantrag seitens der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden
sei. Es sei fraglich, ob dies mit der Funktion eines Vertreters der Gruppe beim
SV Kroge-Ehrendorf zusammenhänge.
Ein Vertreter der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass es
beim vorherigen Punkt deutlich geworden sei, dass mit der CDU-Fraktion nicht
mehr machbar sei.
Verwaltungsseitig wird herausgestellt, dass der Vertreter der Gruppe SPD
– Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr im Vorstand des Vereins sei und daher auch
kein Mitwirkungsverbot vorliege.
Nach einer Diskussion über die Regelungen in der Sportförderrichtlinie
sowie deren Anwendung bzw. Auslegung wird herausgestellt, dass die vorliegenden
Zuschussanträge gleichbehandelt werden sollten und die Sportförderrichtlinie
angepasst werden müsse.