Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/040/2023
Beschluss:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden beschlossen.
Ja-Stimmen: Anja Thoben, Brigitte Theilen, Christian Meyer, Clemens-August Röchte, Elsbeth
Schlärmann, Fabio Maier, Frank Rottinghaus, Henrike Theilen, Konrad Rohe, Norbert
Hinzke, Paul Sandmann, Stefanie Kröger, Thomas Schlarmann, Tobias Hermesch, Ulrich
Zerhusen, Ünzile Yilmaz, Walter Sieveke, Norbert Bockstette, Dr. Henrike Voet,
Christian Fischer, Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch, Moritz Ovelgönne
Nein-Stimmen: Andreas Pund, Eckhard Knospe, Evren
Demirkol, Stefan Thierbach, Peter Willenborg, Tobias Beckhelling, Manuela Deux,
Torsten Mennewisch, Dr. Lutz Neubauer, Nadine Nuxoll
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024
mit Stand 16.11.2023 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2024 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
51.150.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit |
3.933.500 |
03. |
Auflösungserträge aus Sonderposten |
1.880.100 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
|
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.002.000 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
840.000 |
07. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
497.000 |
08. |
Zinsen und ähnliche Finanzerträge |
433.000 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
0 |
10. |
Bestandsveränderungen |
0 |
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
1.412.000 |
12. |
= Summe
ordentliche Erträge |
61.147.600 |
13. |
Aufwendungen für aktives Personal |
10.707.200 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
70.000 |
15. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
11.060.900 |
16. |
Abschreibungen |
5.832.500 |
17. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
95.000 |
18. |
Transferaufwendungen |
30.647.500 |
19. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
2.540.200 |
21. |
= Summe
ordentliche Aufwendungen |
60.953.300 |
|
ordentliches
Ergebnis |
194.300 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und
Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2024 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
51.150.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für
Investitionstätigkeit) |
3.933.500 |
03. |
Sonstige Transfereinzahlungen |
|
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
1.002.000 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für Investitionstätigkeit) |
840.000 |
06. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für
Investitionstätigkeit |
497.000 |
07. |
Zinsen und ähnliche Einzahlungen |
433.000 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen |
1.259.000 |
10. |
= Summe
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
59.114.500 |
11. |
Auszahlungen für aktives Personal |
10.173.200 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
70.000 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für
geringwertige Vermögensgegenstände |
11.060.900 |
14. |
Zinsen und ähnliche Auszahlungen |
95.000 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für Investitionstätigkeit) |
36.015.500 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen |
2.540.200 |
17. |
= Summe
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
59.954.800 |
18. |
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
-840.300 |
19. |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
3.313.000 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
304.000 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
2.850.000 |
23. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
135.000 |
24. |
= Summe
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
6.602.000 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
3.935.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
9.720.000 |
27. |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen |
2.172.000 |
28. |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
50.000 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
2.514.000 |
30. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
360.000 |
31. |
= Summe
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
18.751.000 |
32. |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-12.149.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss
/ - Fehlbetrag |
-12.989.300 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten |
3.500.000 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von Krediten |
-790.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
2.710.000 |
37. |
= Summe
der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
-10.279.300 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans ist
im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ergebnishaushalt
-
Realsteuererträge
(Grund- und Gewerbesteuern) werden 2024 in Höhe von zusammen 32,880 Mio. € eingeplant. Der
Gewerbesteueransatz wird mit 28,200 Mio. € kalkuliert. Die Grundsteuer A und B
werden mit zusammen 4,680 Mio. € eingeplant.
-
Nach der
Steuerschätzung vom Oktober 2023 wird für das Jahr 2024 auf Landesebene ein
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 4,320 Mrd. € erwartet. Hiervon
erhält die Stadt Lohne 2024 nach den zu erwartenden, von 2024 – 2026 geltenden
Schlüsselzahlen einen Anteil von
nur noch 0,33835 %-Punkten, das sind 2,1 % weniger als bisher. Der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die zweitgrößte Einnahmequelle der
Stadt, und dieser zurückgehende %-Anteil führt zu einem Einnahmeverlust von ca.
290.000 € pro Jahr.
Hier drohen
wie 2023 die in der gesetzgeberischen Beratung befindlichen Vorschriften bei
einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Steuereinnahmen noch zu vermindern. Aus
diesem Grund wird der Planansatz 2024 auf 14,284 Mio. € festgesetzt, das sind
2,0 % mehr als voraussichtlich für 2023 eingenommen werden.
Die aktuelle
Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2024 von einem Umsatzsteueranteil
von 737 Mio. € aus, 4 % mehr als 2023. Hier beläuft sich der neue Anteil der
Stadt Lohne für die Jahr
2024-2026 auf 0,4691945 %-Punkte (+ 1,9 %), und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2024 wird in Höhe von 3,363 Mio.
€ eingeplant.
Aus beiden
Gemeindeanteilen fließen im Folgejahr über den Finanzausgleich 90 % des
Kreisumlage-Satzes (2024: 33,3 % / 2023 = 30,6 %) an den Landkreis Vechta
weiter.
-
Die Kreisumlage
berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023.
2022 lag die
Kreisumlage noch bei 14,156 Mio. €, 2023 bei 15,805 Mio. € - auch das waren
bereits jeweils Höchstbelastungen.
Bei einem
gleichbleibenden Kreisumlagesatz von 34 %-Punkten würde die Stadt Lohne 2024
eine Kreisumlage von 19,585 Mio. € zahlen, also schon 3,78 Mio. € mehr als 2023
– alleine dieses Mehraufkommen entspricht für Lohne fast 7 Punkten Kreisumlage.
Ein Punkt Kreisumlage
bedeutet 2024 in Lohne Ausgaben von ca. 576.000 € (2023 = 464.900 €).
Der LK Vechta
plant allerdings seinen Haushalt 2024 mit einem Umlagesatz von 37 Punkten.
Das bedeutet für Lohne eine Zahlung von 21,312 Mio. € Kreisumlage in 2024, also
einen Ausgabenanstieg von 2023 nach 2024 um 5,508 Mio. € oder 34 %!
-
Die auf
die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt
weiterhin 35 der 330 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 28,2 Mio. €
daher 2,991 Mio. €.
-
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land (Finanzausgleich).
Das Land Niedersachsen verteilte 2023 2,597 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für
Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für
einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird). Für kreisangehörige
Gemeinden waren das laut der Landesstatistikbehörde im Durchschnitt 301 €
je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.906 Einwohnern erhält also 2023 im
Schnitt ca. 8,4 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land.
Steuerstarke
Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag
von 20 % des Überschusses als Umlage in den Finanzausgleichstopf des Landes
Niedersachsen abführen.
Im
Finanzausgleichssystem wird außerdem unterstellt, dass alle Städte und
Gemeinden einen vereinheitlichten niedersächsischen Durchschnittssatz
(Nivellierungssatz) erheben. Dieser ermittelt sich mit 90 % des
gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000
Einwohner im Vorvorjahr 2022.
Für das
Haushaltsjahr 2024 betragen die für die Berechnung der
Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden 90%-Nivellierungsätze
bei der Grundsteuer A 356 v. H., bei der Grundsteuer B 378 v. H. und bei der
Gewerbesteuer 353 v. H.
Für die
Grundsteuer B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne im
zugrundeliegenden Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023 nicht die tatsächlichen 3,542
Mio. € eingenommen hat, sondern fiktive 4,868 Mio. €.
Die Stadt
Lohne erhält wegen ihrer hohen Steuerkraft weder 2023 noch 2024
Schlüsselzuweisungen (wie in keinem Jahr seit 1999, mit Ausnahme von 2019).
Stattdessen wird für das Jahr 2024 bei 27.906 Einwohnern (Stichtag 30.06.2023)
und einem in der Prognose um 0,4 % erhöhten Grundbetrag je Einwohner von
1.360,00 € die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 2,868
Mio. € erwartet. Dies bedeutet ebenfalls einen neuen Höchststand und einen
Anstieg um 2,149 Mio. € auf das Vierfache: 2023 musste die Stadt Lohne eine
FAG-Umlage von „nur“ 719 Tsd. € abführen.
Diese oben
genannten Entwicklungen (vor allem die zusätzliche Erhöhung der Kreisumlage um weitere 1,7 Millionen Euro
trotz der ohnehin schon deutlich höheren Abführung) machen eine Anpassung von
Steuerhebesätzen erforderlich. Nach dem Haushaltsrecht sollen Steuereinnahmen
als Finanzierungsquelle der Kommune vorrangig gegenüber Kreditaufnahmen
eingesetzt werden.
Die
Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B betragen seit 1998 275 v. H. Der
Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich seit 2016 auf 330 v.H. Zum Vergleich: in den
83 nds. Gemeinden der Größenklasse von 20.000 - 50.000 Einwohnern betrugen die
Durchschnittshebesätze 2022 für die Grundsteuer B 421 v.H. und für die
Gewerbesteuer 400 v.H.
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt Lohne
-
im Jahr
2022 erneut weit überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen
verzeichnete (pro Kopf = 1.217 €, nds. Durchschnitt aller Gemeinden = 651 € pro
Kopf) und der Gewerbesteuer-Hebesatz im
Jahr 2022 84 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000
Einwohner beträgt (330 von 393 Punkten)
-
im Jahr
2022 erneut weit unterdurchschnittliche Einnahmen aus der Grundsteuer B
verzeichnete (pro Kopf = 128 €, nds. Durchschnitt = 183 € pro Kopf) und der
Grundsteuer-Hebesatz nur 65 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter
100.000 Einwohner im Jahr 2022 beträgt (275 von 420 Punkten)
wird eine
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. vorgeschlagen -
damit würde der Grundsteuerhebesatz dem Hebesatz für die Gewerbesteuer
angeglichen. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 780.000 € erwartet
(2023 = 3.900.000 €, 2024 = 4.680.000 €). Diese zusätzlichen Einnahmen bei
gleichen Messbeträgen führen nicht zur Abführung weiterer Umlagezahlungen und
verbleiben komplett im städtischen Haushalt zur Erhaltung des finanziellen
Spielraums der Stadt Lohne.
Derzeit führen
Mehreinnahmen von 100 € bei der Grundsteuer B für die Stadt Lohne dazu, dass
die Stadt im gesamten Finanzausgleich 120 € einbüßt bzw. mehr Kreisumlagen
zahlt. Dies ist eine weitere absurde Folge des Finanzausgleichssystems bzw.
eines niedrig belassenen Hebesatzes. Durch die Anhebung des Hebesatzes auf 330
v.H. kann dieser extreme Negativeffekt vorläufig auf Null gebracht werden –
wenn der landesweite Durchschnittssatz zukünftig weiter steigt, wird die Stadt
Lohne allerdings auch hier wieder für jeden eingenommenen Euro Grundsteuer Geld
zuschießen müssen.
Für die
Gewerbesteuer wird wegen der derzeit extrem hohen Gewerbesteuereinnahmen eine
Beibehaltung des Hebesatzes vorgeschlagen.
Der Planansatz
von 28,2 Mio. € Gewerbesteuer bedeutet bereits Brutto-Einnahmen von 1.000 € je
Einwohner. Das in der Beratung befindliche Wachstumschancengesetz, das bei
einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich noch
erheblich mindern wird, und die schwierigen Konjunkturaussichten dämpfen höhere
Einnahmehoffnungen. Für alle deutschen Kommunen zusammen sind Steuerrückgänge
von ca. 3 Mrd. € in der Diskussion, wodurch sie eine überdurchschnittlich hohe
Last tragen müssen.
In
„technischer“ Hinsicht wird parallel in einer eigenen Sitzungsvorlage
vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze nicht mehr durch die jährliche
Haushaltssatzung festzusetzen, sondern hierfür eine eigene Hebesatzsatzung zu
verabschieden. Dadurch werden die Hebesätze in der Haushaltssatzung nur noch
nachrichtlich dargestellt.
-
Wegen
der Sondersituation einer extrem erhöhten Steuerkraft 2022/23 mit der Folge
steigender Kreisumlagezahlungen und FAG-Zahlungen 2024 werden im
Jahresabschluss 2023 Rückstellungen
§ in Höhe von 3,780 Mio. € für die Kreisumlage
2024 (Mehraufwendungen bei fiktiv gleichbleibendem Umlagesatz)
§
und von
2,868 Mio. € für die FAG-Umlage 2024
zu bilden
sein, die dann im Jahresabschluss 2024 aufzulösen sein werden. Die zusätzlich das Ergebnis 2024 belastende
Erhöhung um drei Kreisumlagepunkte = 1,728 Mio. € erlaubt dagegen keine
Rückstellung im Jahresabschluss 2023.
Gleichzeitig
wird in der mittelfristigen Finanzplanung wiederum von einer abzuführenden
FAG-Umlagezahlung von 1,280 Mio. € im Jahr 2025 ausgegangen, deren
künftige Rückstellung nach den geltenden Vorschriften im Jahresabschluss
2024 das Ergebnis belasten wird.
Insgesamt
ergibt sich eine Entlastung des geplanten Jahresergebnisses um 3,780 + 2,868 –
1,728 = 4,920 Mio. €.
Entsprechende
Auflösungserträge (und Rückstellungs-Einstellungen) sind als außergewöhnliche,
aber unweigerlich in den Jahresabschlüssen anfallende Beträge in diesem Jahr
ausnahmsweise bereits in die Haushaltsplanung einbezogen worden. Ohne diese
Darstellung würde sich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2024 von ca. 4,726
Mio. € ergeben, der aber so im Jahresabschluss 2024 nicht eintreten wird.
Für den
kassenwirksamen Finanzhaushalt 2024 bedeuten diese Gestaltungen keine
Veränderung.
-
Der Personalkostenansatz
(Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2024 einschließlich der
Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 10,7 Mio. € und erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 9,6 %. Der ab dem 1.3.2024 geltende Tarifabschluss
im öffentlichen Dienst der Kommunen beinhaltet u.a. eine Gehaltserhöhung um
mindestens 340 € monatlich je Vollzeitstelle. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt
(ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 10,173 Mio. € eingeplant.
-
Während
bei den Kosten für die Erdgasversorgung ein Rückgang gegenüber der
Vorjahresspitze eingeplant werden konnte, führt die Neuausschreibung der
Stromversorgung ungefähr zu einer Verdoppelung der Kosten gegenüber dem bis zum
31.12.2023 geltenden Liefervertrag.
-
Der
Entwurf des Ergebnishaushalts des Jahres 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis
mit einem Überschuss von 194.300 €. Damit ist der Haushaltsplan 2024
ausgeglichen.
Finanzhaushalt
-
Die
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der
Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen
Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich
Investitionen (Baumaßnahmen / vermögenswirksame Anschaffungen) im
Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus
ergebenden Abschreibungen einfließen. In diesem Jahr unterscheiden sich
Ergebnis- und Finanzhaushalt auch wegen der o.g. vorzeitigen Einplanung der
nicht zahlungswirksamen Auflösung zu bildender Rückstellungen.
-
Im
laufenden Finanzhaushalt 2024 wird ein Zahlungsmitteldefizit von 840.300 €
eingeplant. Erstmalig steht kein Überschuss aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit zur Verfügung, sondern es muss sogar ein Defizit als
Belastung mit abgedeckt werden, was dank der Einnahmen des Jahres 2023 möglich
erscheint.
-
Die
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen,
Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2024 planmäßig 18,751
Mio. €, davon für Baumaßnahmen 9,720 Mio. €. Dies bedeutet ein weiterhin stark
überdurchschnittliches Niveau.
-
Den
Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd.
6,602 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).
à Daraus ergibt sich ein investiver Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von
12,149 Mio. €.
Unter
Einbeziehung der fortgeltenden und bisher nicht genutzten Kreditermächtigung
aus dem Haushaltsjahr 2023 (6,1 Mio. €) sowie durch Reserven des vorhandenen
Zahlungsmittelbestands, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des Jahres 2023
entstehen, kann die neue Kreditermächtigung auf 3.500.000 € begrenzt werden.
Dabei ist
gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 790.000 €
eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 2.710.000 € beläuft.
Die investiven Schulden bei Banken der Stadt
Lohne beliefen sich zum 31.12.2022 auf 140 €. Die investiven Schulden bei
Banken beliefen sich im Durchschnitt der nds. Gemeinden von 20-50.000 Einwohner
zum gleichen Stichtag auf ca. 969 €.
-
Unter
diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität
der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der
Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der
gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024
nur die erforderlichen Planstellen.
Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister,
Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu
anderen Kommunen der Lohner Gemeindegrößenklasse gering. Bezogen auf
Ganztagsbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren zum 01.10.2022 10,35 Beamte,
75,00 Tarifbeschäftigte und 38,53 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte
(Vollzeitäquivalente) für die Stadt Lohne tätig.
Im Jahr 2022 betrug der Personalaufwand (Ergebnishaushalt) für
aktives Personal 8,327 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende
Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie
Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit.
Zahlungswirksam (Finanzhaushalt) waren
im Personalbereich für aktives Personal 2022 8,338 Mio. €, woraus sich bei
einer Einwohnerzahl von 27.753 (Stand 30.06.2022) Personalauszahlungen
in Höhe von 300,44 € ergaben (2021: 301,52 € je Einwohner).
Ein interkommunaler Vergleich ist wegen der sehr unterschiedlich
ausfallenden Aufgabenbereiche der Kernverwaltung sowie von Ausgliederungen bei
anderen Kommunen zwar mit Vorsicht zu genießen, aber: im Jahr 2022 betrugen die
gemeindlichen Personalauszahlungen bei nds. Gemeinden zwischen 20.000 und
50.000 Einwohnern im Durchschnitt 593 € je Einwohner.
Der Stellenplanentwurf 2024 ist in der Planstellenausweisung insgesamt
konstant. Weiterhin werden drei Auszubildendenstellen für den Beruf des / der
Verwaltungsfachangestellten ausgewiesen, um sowohl dem Fachkräftemangel als
auch den künftigen verstärkten Personalabgängen entgegenzuwirken.
Beratungsverlauf:
Ein Vertreter der UBG-Fraktion teilt mit, dass es
im vergangenen Jahr geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten gegeben
habe und sich die Bürgerinnen und Bürger mit einer sehr hohen Inflation
auseinandersetzen mussten. Auf der anderen Seite habe es in Lohne einen
Höchststand an Gewerbesteuereinnahmen gegeben. Es sei fraglich, ob die
Wirtschaft weiterhin den steigenden Anforderungen in Punkten Nachhaltigkeit und
Ökologie gerecht werden könnte. Daher sei es umso wichtiger, sorgsam mit den
Steuergeldern umzugehen und die kommenden Investitionen und Förderungen genau
zu überdenken. Auf gewisse Umstände habe man in Lohne jedoch keine oder nur
geringe Möglichkeiten der Einflussnahme. Im Hinblick auf die Erhöhung der
Kreisumlage und das geplante Zentralklinikum könne man daher nur an die
Kreistagsmitglieder appellieren, ihre künftigen Entscheidungen mit Bedacht zu
treffen. Die UBG-Fraktion werde die Sachverhalte kritisch begleiten.
Insbesondere sei auch die Erhöhung der Grundsteuer durch das Steuersystem
alternativlos gewesen. Zu einer verantwortungsvollen Politik gehöre daher auch,
die Vor- und Nachteile miteinander abzuwägen. In den kommenden Jahren seien
zahlreiche Investitionen zu tätigen, beispielsweise beim Thema Fortbewegung mit
dem Fahrrad und nachhaltige Mobilitätskonzepte. Hierzu habe bereits die von der
UBG-Fraktion initiierte Beleuchtung des Radwegs auf der alten Bahntrasse
beigetragen. Mit dem Erwerb zahlreicher Flächen werde der Grundstein für junge
Menschen und deren Familien zur Errichtung eines Eigenheimes gelegt. Auch mit
der Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von
Altbauimmobilien rüste sich die Stadt Lohne für die Zukunft als junge und
moderne Stadt. Des Weiteren sei der Neubau eines Hallenbades insbesondere für
den Schulsport unerlässlich. Die UBG-Fraktion werde sich dafür einsetzen,
dieses Bad mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand möglichst
familienfreundlich und attraktiv zu gestalten. Im Bereich der Schulen seien
bereits viele Investitionen getätigt worden und auch in den nächsten Jahren
stünden noch viele Maßnahmen an, um die schulische Infrastruktur
voranzubringen. Insbesondere sei der Bereich der Digitalisierung in den Schulen
ein wichtiges Thema. Im Hinblick auf die Anschaffung von Prowise-Boards an den
Grundschulen sei es daher zu begrüßen, dass es bereits Signale gebe, in den
kommenden Jahren alle Klassen vollumfänglich auszustatten. Ein großer Dank gehe
an die örtlichen Betriebe und deren Arbeitnehmer, die trotz der Unwägbarkeiten
einen maßgeblichen Anteil an der verhältnismäßig guten finanziellen Situation
der Stadt haben. Darüber hinaus gehe ein großer Dank an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit. Im Großen und
Ganzen trage die UBG-Fraktion den Haushalt mit und werde diesem auch aufgrund
der zahlreichen Investitionen zustimmen.
Ein Vertreter der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die
Grünen erklärt, dass die Gruppe den Haushalt ablehne und verweist auf den
Wortbeitrag im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung.
Eine Erhöhung der Grundsteuer werde seitens der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die
Grünen nicht mitgetragen. Auch könne man im Hinblick auf die vier nicht
geprüften Jahresabschlüsse 2019 – 2022 dem Haushalt nicht zustimmen. Darüber
hinaus sei durch die hohen Abweichungen bei den Haushaltsprognosen zu den
tatsächlichen Jahresergebnissen das Vertrauen und die Aussagekraft in die
Lohner Haushalte verloren gegangen.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
stellt heraus, dass der Haushalt mehr als nur eine Rechenaufgabe sei, bei der
am Ende ein möglichst gutes Ergebnis rauskommen solle. Der Haushalt solle
steuern und für Lohne in allen Bereichen die besten Entwicklungen ermöglichen
und Fehlentwicklungen korrigieren. Diesem Anspruch werde der vorliegende
Haushalt nicht gerecht. Die Verantwortung und der Respekt gegenüber der Umwelt
und den künftigen Generationen werde vermisst. Dennoch gebe es viele Maßnahmen
und Ansätze im Haushalt, denen zugestimmt werden könne, z. B. der Umbau der
Kindertagesstätten und Schulen, das neue Hallenbad und die Förderung von Kultur
und Sport. Es müsse jedoch die Gleichbehandlung von Zuschussanträgen von
Sportvereinen und sozialen Einrichtungen im Blick behalten werden. Die Vergabe
von Zuschüssen müsse daher transparent erfolgen und anhand von festgelegten
Kriterien klar definiert sein. Bei den Themen des Klimaschutzes, der
Reduzierung des Flächenverbrauchs oder der naturnahen Innenstadt hätte sich die
Fraktion mehr Steuerung gewünscht. Es müsse daher mehr in die Umwelt investiert
werden, um die Stadt widerstandsfähiger gegenüber den Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts zu machen. Es sei an der Zeit, die Prioritäten anders zu setzen
und den Wert von Grünflächen nicht zu unterschätzen. Insgesamt sei es von
entscheidender Bedeutung, mehr in die städtischen Grünflächen zu investieren,
um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu mildern. Da der Haushalt dies
nicht ausdrücke, werde dem Haushalt nicht zugestimmt. Ein großer Dank gehe an
die Ratsmitglieder, die Verwaltung sowie an die Lohner Betriebe mit ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Seitens eines Vertreters der Fraktion BI ProWald
wird erläutert, dass bereits viele Punkte bezüglich des Haushalts genannt
worden seien, die für die Fraktion von großer Bedeutung seien. Der Haushalt sei
jedoch nicht nur ein Zahlenwerk, sondern Ausdruck dessen, was in der Kommune
passiere. Auf lange Sicht könne es mit den zahlreichen Investitionen und
Baumaßnahmen nicht mehr funktionieren und man könne nicht so weitermachen wie
bisher. Insbesondere sei hinsichtlich des Klima- und Naturschutzes ein
fundamentales Umdenken erforderlich. Beispielsweise seien die hohen Kosten für
den Umbau der Gertrudenschule zu nennen. Es könne zwar keine Antwort auf diese
Herausforderungen darauf gegeben werden, allerdings könne die Fraktion BI
ProWald Schwerpunkte setzen. Im Hinblick auf die Klimafolgenanpassung bedeute
dies, dass in Lohne die Grünflächen ausgebaut werden müssten und keine Wälder
mehr abgeholzt werden dürften. Da auch der Haushalt keine Antworten darauf
gebe, was in der Stadt passieren müsse, könne man dem Haushalt nicht zustimmen.
Aufgabe der Fraktion sei es, auf die Notwendigkeit eines fundamentalen
Umdenkens hinzuweisen.
Ein Vertreter der CDU-Fraktion fasst die Eckdaten
des Haushalts zusammen und stellt heraus, dass es sich um ein eindrucksvolles
Zahlenwerk handele. Es liege ein imposantes Investitionspaket für Grunderwerb,
Baumaßnahmen und bewegliches Vermögen auf einem überdurchschnittlichen Niveau
vor. Trotz einiger Unwägbarkeiten handele es sich um gut investiertes Geld in
die Zukunft für unsere Kinder, Jugendlichen und Familien. Der städtische
Ausgabeposten für investive Maßnahmen bewege sich damit weiterhin auf stark
überdurchschnittlichem Niveau. Dafür seien auch die entsprechenden Rücklagen
und Reserven notwendig. Insgesamt stelle das vorliegende Zahlenwerk einen
soliden Haushalt dar, der mit seinen konservativen Schätzungen bislang gut
gegen die Herausforderungen der vergangenen Jahre geholfen habe. Seitens der
CDU-Fraktion blicke man zuversichtlich und motiviert auf das nächste Jahr. Ein
großer Dank gelte den Lohner Unternehmen und Betrieben sowie den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu der guten Kassenlage der Stadt
Lohne maßgeblich beigetragen haben und die die Transformation und somit die
Herausforderungen der Zukunft engagiert angehen. Daher werde um solidarische
Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf gebeten.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion schließt sich den
bisher geäußerten Dankeswünschen an. Bei dem Haushaltsplan handele es sich um
ein umfangreiches Papier. Durch den Umfang sei es für die ehrenamtlichen
Ratsmitglieder schwer, den Haushalt in der zur Verfügung stehenden Zeit bis zur
Beschlussfassung vollständig durchzuarbeiten. Es sei daher wünschenswert, wenn
den Ratsmitgliedern der Haushalt früher zur Verfügung gestellt werden könnte.
Der Investitionsplan werde zwar als positiv angesehen, es sei jedoch an de
Zeit, zunächst die in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und
einen besonderen Blick auf die Ausgaben zu richten. Eine isolierte Betrachtung
der Einnahmen sei nicht zielführend. In dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werde herausgestellt, dass eine sparsame und
wirtschaftliche Haushaltsführung notwendig sei. Dies betreffe auch den Erwerb
von Vermögensgegengegenständen, wenn diese zur Erfüllung kommunaler Aufgaben
notwendigen seien. Weiterhin werde in dem Bericht als verbindlicher Auftrag an
die Verwaltung formuliert, Wirtschaftlichkeitsvergleiche und
Folgekostenberechnungen vollumfänglich den zuständigen Gremien vor der
Entscheidung vorzulegen. Diese seien haushaltsrelevant. Darüber hinaus seien
für die geplanten Maßnahmen eine solide Grundlagenermittlung und umfassende
Controlling-Maßnahmen erforderlich. Die SPD-Fraktion habe sich sowohl für ein
Straßensanierungskataser als auch ein Baukostencontrolling ausgesprochen.
Beides sei durch die CDU-Fraktion abgelehnt worden. Aus der Vergangenheit gebe
es diesbezüglich keine Lerneffekte. Beispielsweise könnten durch den Verkauf
der Immobilie Rießelmann die benötigten Grundsteuereinnahmen kompensiert
werden. Diesbezüglich sei auch der von der UBG-Fraktion vorgeschlagene Kauf des
Adolf-Kolping-Hauses nicht sinnvoll, da hier umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
notwendig seien.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die CDU-Fraktion
seit Jahren die Verantwortung für den Haushalt trage und auch vorliegend die
Verantwortung übernehme. Daher werde der Geschäftsordnungsantrag auf
namentliche Abstimmung gestellt.
Bürgermeisterin Dr. Voet führt aus, dass hinter dem
vorliegenden Haushalt ein großer Aufwand sowie viel Arbeit stecke und man sich
der Verantwortung über den Haushalt bewusst sei. Grundsätzlich könne man
zusammenfassen, dass durch die Erhöhung der Kreisumlage und die
Finanzausgleichsumlage eine erhebliche Mehrbelastung im nächsten Jahr auf die
Stadt Lohne zukomme. Im Hinblick auf die zunehmenden Aufgaben, die auf die
kommunale Ebene übertragen werden und den Lücken beim Konnexitätsprinzip,
würden auf die Kommunen immer mehr Herausforderungen zukommen. Im Haushaltsplan
für 2024 sei der höchste Gewerbesteueransatz jemals gewählt worden und durch
die aktuelle Situation werde man sich voraussichtlich am Ende des Jahres nahe bei
diesem Ansatz befinden, ohne hohen Überschuss. Bezüglich der Abweichungen bei
den Planansätzen und den Jahresergebnissen müsse man zwischen den Gemeinden und
dem Landkreis unterschieden. Bei den Städten und Gemeinden hänge das
Jahresergebnis maßgeblich von den tatsächlichen Steuereinnahmen in dem
jeweiligen Jahr ab. Demgegenüber stelle der Landkreis seinen Haushalt anhand
der bereits festgesetzten Kreisumlage auf. Durch diese unterschiedlichen
Sicherheiten ergebe sich eine andere Ausgangssituation für die Planung der
Ansätze. Ein großer Dank gelte den Ratsmitgliedern für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Es werde aber auch an einen ordentlichen und
respektvollen Umgang miteinander appelliert, um die Stadt Lohne im nächsten
Jahr weiterhin voranzutreiben. Ein weiterer Dank gelte den hiesigen Unternehmen
sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Ein Ratsmitglied kritisiert die Äußerungen der
SPD-Fraktion in der letzten Ratssitzung bezüglich eines möglichen
Mitwirkungsverbots der Bürgermeisterin bei Angelegenheiten der Musikschule.
Sowohl die Kommunalaufsicht als auch zwei unabhängige Gutachten seien zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Bürgermeisterin bei der Beratung und
Beschlussfassung über Angelegenheiten der Musikschule keinem Mitwirkungsverbot
unterliege.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion verweist auf ein
laufendes Verfahren und erklärt, dass man sich daher diesbezüglich nicht äußern
werde.
Es wird zunächst
über den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung abgestimmt. Dieser
wird mehrheitlich angenommen.
Sodann wird über
den Beschlussvorschlag namentlich abgestimmt.