Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden beschlossen.

 

Ja-Stimmen:               Anja Thoben, Brigitte Theilen, Christian Meyer, Clemens-August Röchte, Elsbeth Schlärmann, Fabio Maier, Frank Rottinghaus, Henrike Theilen, Konrad Rohe, Norbert Hinzke, Paul Sandmann, Stefanie Kröger, Thomas Schlarmann, Tobias Hermesch, Ulrich Zerhusen, Ünzile Yilmaz, Walter Sieveke, Norbert Bockstette, Dr. Henrike Voet, Christian Fischer, Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch, Moritz Ovelgönne

 

Nein-Stimmen:            Andreas Pund, Eckhard Knospe, Evren Demirkol, Stefan Thierbach, Peter Willenborg, Tobias Beckhelling, Manuela Deux, Torsten Mennewisch, Dr. Lutz Neubauer, Nadine Nuxoll

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 mit Stand 16.11.2023 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2024

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

51.150.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.933.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.880.100

04.

Sonstige Transfererträge

 

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.002.000

06.

Privatrechtliche Entgelte

840.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

497.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

433.000

09.

Aktivierte Eigenleistungen

0

10.

Bestandsveränderungen

0

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.412.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

61.147.600

13.

Aufwendungen für aktives Personal

10.707.200

14.

Aufwendungen für Versorgung

70.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

11.060.900

16.

Abschreibungen

5.832.500

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

95.000

18.

Transferaufwendungen

30.647.500

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.540.200

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

60.953.300

 

ordentliches Ergebnis

194.300

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2024

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

51.150.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.933.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

 

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

1.002.000

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

840.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

497.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

433.000

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.259.000

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

59.114.500

11.

Auszahlungen für aktives Personal

10.173.200

12.

Auszahlungen für Versorgung

70.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

11.060.900

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

95.000

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

36.015.500

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

2.540.200

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

59.954.800

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-840.300

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

3.313.000

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

304.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.850.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

135.000

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.602.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

3.935.000

26.

Baumaßnahmen

9.720.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

2.172.000

28.

Erwerb von Finanzvermögensanlagen

50.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

2.514.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

360.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

18.751.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

-12.149.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

-12.989.300

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

3.500.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

-790.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

2.710.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

-10.279.300

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2024 in Höhe von zusammen  32,880 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 28,200 Mio. € kalkuliert. Die Grundsteuer A und B werden mit zusammen 4,680 Mio. € eingeplant.

 

-       Nach der Steuerschätzung vom Oktober 2023 wird für das Jahr 2024 auf Landesebene ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 4,320 Mrd. € erwartet. Hiervon erhält die Stadt Lohne 2024 nach den zu erwartenden, von 2024 – 2026 geltenden Schlüsselzahlen einen Anteil von nur noch 0,33835 %-Punkten, das sind 2,1 % weniger als bisher. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die zweitgrößte Einnahmequelle der Stadt, und dieser zurückgehende %-Anteil führt zu einem Einnahmeverlust von ca. 290.000 € pro Jahr.

Hier drohen wie 2023 die in der gesetzgeberischen Beratung befindlichen Vorschriften bei einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Steuereinnahmen noch zu vermindern. Aus diesem Grund wird der Planansatz 2024 auf 14,284 Mio. € festgesetzt, das sind 2,0 % mehr als voraussichtlich für 2023 eingenommen werden.

 

Die aktuelle Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2024 von einem Umsatzsteueranteil von 737 Mio. € aus, 4 % mehr als 2023. Hier beläuft sich der neue Anteil der Stadt Lohne für die Jahr 2024-2026 auf 0,4691945 %-Punkte (+ 1,9 %), und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2024 wird in Höhe von 3,363 Mio. € eingeplant.

 

Aus beiden Gemeindeanteilen fließen im Folgejahr über den Finanzausgleich 90 % des Kreisumlage-Satzes (2024: 33,3 % / 2023 = 30,6 %) an den Landkreis Vechta weiter.

 

-       Die Kreisumlage berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023.

2022 lag die Kreisumlage noch bei 14,156 Mio. €, 2023 bei 15,805 Mio. € - auch das waren bereits jeweils Höchstbelastungen.

Bei einem gleichbleibenden Kreisumlagesatz von 34 %-Punkten würde die Stadt Lohne 2024 eine Kreisumlage von 19,585 Mio. € zahlen, also schon 3,78 Mio. € mehr als 2023 – alleine dieses Mehraufkommen entspricht für Lohne fast 7 Punkten Kreisumlage.

Ein Punkt Kreisumlage bedeutet 2024 in Lohne Ausgaben von ca. 576.000 € (2023 = 464.900 €).

 

Der LK Vechta plant allerdings seinen Haushalt 2024 mit einem Umlagesatz von 37 Punkten. Das bedeutet für Lohne eine Zahlung von 21,312 Mio. € Kreisumlage in 2024, also einen Ausgabenanstieg von 2023 nach 2024 um 5,508 Mio. € oder 34 %!

-       Die auf die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 35 der 330 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 28,2 Mio. € daher 2,991 Mio. €.

 

-       Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land (Finanzausgleich). Das Land Niedersachsen verteilte 2023 2,597 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird). Für kreisangehörige Gemeinden waren das laut der Landesstatistikbehörde im Durchschnitt 301 € je Einwohner. Eine nds. Gemeinde mit 27.906 Einwohnern erhält also 2023 im Schnitt ca. 8,4 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land.

Steuerstarke Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag von 20 % des Überschusses als Umlage in den Finanzausgleichstopf des Landes Niedersachsen abführen.

 

Im Finanzausgleichssystem wird außerdem unterstellt, dass alle Städte und Gemeinden einen vereinheitlichten niedersächsischen Durchschnittssatz (Nivellierungssatz) erheben. Dieser ermittelt sich mit 90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Vorvorjahr 2022.

Für das Haushaltsjahr 2024 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden 90%-Nivellierungsätze bei der Grundsteuer A 356 v. H., bei der Grundsteuer B 378 v. H. und bei der Gewerbesteuer 353 v. H.

 

Für die Grundsteuer B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne im zugrundeliegenden Zeitraum 1.10.2022 – 30.9.2023 nicht die tatsächlichen 3,542 Mio. € eingenommen hat, sondern fiktive 4,868 Mio. €.

 

Die Stadt Lohne erhält wegen ihrer hohen Steuerkraft weder 2023 noch 2024 Schlüsselzuweisungen (wie in keinem Jahr seit 1999, mit Ausnahme von 2019). Stattdessen wird für das Jahr 2024 bei 27.906 Einwohnern (Stichtag 30.06.2023) und einem in der Prognose um 0,4 % erhöhten Grundbetrag je Einwohner von 1.360,00 € die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 2,868 Mio. € erwartet. Dies bedeutet ebenfalls einen neuen Höchststand und einen Anstieg um 2,149 Mio. € auf das Vierfache: 2023 musste die Stadt Lohne eine FAG-Umlage von „nur“ 719 Tsd. € abführen.

 

Diese oben genannten Entwicklungen (vor allem die zusätzliche Erhöhung der  Kreisumlage um weitere 1,7 Millionen Euro trotz der ohnehin schon deutlich höheren Abführung) machen eine Anpassung von Steuerhebesätzen erforderlich. Nach dem Haushaltsrecht sollen Steuereinnahmen als Finanzierungsquelle der Kommune vorrangig gegenüber Kreditaufnahmen eingesetzt werden.

 

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B betragen seit 1998 275 v. H. Der Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich seit 2016 auf 330 v.H. Zum Vergleich: in den 83 nds. Gemeinden der Größenklasse von 20.000 - 50.000 Einwohnern betrugen die Durchschnittshebesätze 2022 für die Grundsteuer B 421 v.H. und für die Gewerbesteuer 400 v.H.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt Lohne 

-       im Jahr 2022 erneut weit überdurchschnittliche Gewerbesteuereinnahmen verzeichnete (pro Kopf = 1.217 €, nds. Durchschnitt aller Gemeinden = 651 € pro Kopf) und der Gewerbesteuer-Hebesatz  im Jahr 2022 84 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner beträgt (330 von 393 Punkten)

-       im Jahr 2022 erneut weit unterdurchschnittliche Einnahmen aus der Grundsteuer B verzeichnete (pro Kopf = 128 €, nds. Durchschnitt = 183 € pro Kopf) und der Grundsteuer-Hebesatz nur 65 % des Durchschnittshebesatzes der nds. Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Jahr 2022 beträgt (275 von 420 Punkten)

wird eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. vorgeschlagen - damit würde der Grundsteuerhebesatz dem Hebesatz für die Gewerbesteuer angeglichen. Dadurch werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 780.000 € erwartet (2023 = 3.900.000 €, 2024 = 4.680.000 €). Diese zusätzlichen Einnahmen bei gleichen Messbeträgen führen nicht zur Abführung weiterer Umlagezahlungen und verbleiben komplett im städtischen Haushalt zur Erhaltung des finanziellen Spielraums der Stadt Lohne.

 

Derzeit führen Mehreinnahmen von 100 € bei der Grundsteuer B für die Stadt Lohne dazu, dass die Stadt im gesamten Finanzausgleich 120 € einbüßt bzw. mehr Kreisumlagen zahlt. Dies ist eine weitere absurde Folge des Finanzausgleichssystems bzw. eines niedrig belassenen Hebesatzes. Durch die Anhebung des Hebesatzes auf 330 v.H. kann dieser extreme Negativeffekt vorläufig auf Null gebracht werden – wenn der landesweite Durchschnittssatz zukünftig weiter steigt, wird die Stadt Lohne allerdings auch hier wieder für jeden eingenommenen Euro Grundsteuer Geld zuschießen müssen.

 

Für die Gewerbesteuer wird wegen der derzeit extrem hohen Gewerbesteuereinnahmen eine Beibehaltung des Hebesatzes vorgeschlagen.

Der Planansatz von 28,2 Mio. € Gewerbesteuer bedeutet bereits Brutto-Einnahmen von 1.000 € je Einwohner. Das in der Beratung befindliche Wachstumschancengesetz, das bei einem Inkrafttreten ab 1.1.2024 die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich noch erheblich mindern wird, und die schwierigen Konjunkturaussichten dämpfen höhere Einnahmehoffnungen. Für alle deutschen Kommunen zusammen sind Steuerrückgänge von ca. 3 Mrd. € in der Diskussion, wodurch sie eine überdurchschnittlich hohe Last tragen müssen.

 

In „technischer“ Hinsicht wird parallel in einer eigenen Sitzungsvorlage vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze nicht mehr durch die jährliche Haushaltssatzung festzusetzen, sondern hierfür eine eigene Hebesatzsatzung zu verabschieden. Dadurch werden die Hebesätze in der Haushaltssatzung nur noch nachrichtlich dargestellt.

 

-       Wegen der Sondersituation einer extrem erhöhten Steuerkraft 2022/23 mit der Folge steigender Kreisumlagezahlungen und FAG-Zahlungen 2024 werden im Jahresabschluss 2023 Rückstellungen

§  in Höhe von 3,780 Mio. € für die Kreisumlage 2024 (Mehraufwendungen bei fiktiv gleichbleibendem Umlagesatz)

§  und von 2,868 Mio. € für die FAG-Umlage 2024

zu bilden sein, die dann im Jahresabschluss 2024 aufzulösen sein werden. Die zusätzlich das Ergebnis 2024 belastende Erhöhung um drei Kreisumlagepunkte = 1,728 Mio. € erlaubt dagegen keine Rückstellung im Jahresabschluss 2023.

Gleichzeitig wird in der mittelfristigen Finanzplanung wiederum von einer abzuführenden FAG-Umlagezahlung von 1,280 Mio. € im Jahr 2025 ausgegangen, deren künftige Rückstellung nach den geltenden Vorschriften im Jahresabschluss 2024 das Ergebnis belasten wird.

Insgesamt ergibt sich eine Entlastung des geplanten Jahresergebnisses um 3,780 + 2,868 – 1,728 = 4,920 Mio. €.

 

Entsprechende Auflösungserträge (und Rückstellungs-Einstellungen) sind als außergewöhnliche, aber unweigerlich in den Jahresabschlüssen anfallende Beträge in diesem Jahr ausnahmsweise bereits in die Haushaltsplanung einbezogen worden. Ohne diese Darstellung würde sich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2024 von ca. 4,726 Mio. € ergeben, der aber so im Jahresabschluss 2024 nicht eintreten wird.

Für den kassenwirksamen Finanzhaushalt 2024 bedeuten diese Gestaltungen keine Veränderung.

 

-       Der Personalkostenansatz (Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2024 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 10,7 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 9,6 %. Der ab dem 1.3.2024 geltende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Kommunen beinhaltet u.a. eine Gehaltserhöhung um mindestens 340 € monatlich je Vollzeitstelle. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 10,173 Mio. € eingeplant.

 

-       Während bei den Kosten für die Erdgasversorgung ein Rückgang gegenüber der Vorjahresspitze eingeplant werden konnte, führt die Neuausschreibung der Stromversorgung ungefähr zu einer Verdoppelung der Kosten gegenüber dem bis zum 31.12.2023 geltenden Liefervertrag.

 

-       Der Entwurf des Ergebnishaushalts des Jahres 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 194.300 €. Damit ist der Haushaltsplan 2024 ausgeglichen.

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen (Baumaßnahmen / vermögenswirksame Anschaffungen) im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen. In diesem Jahr unterscheiden sich Ergebnis- und Finanzhaushalt auch wegen der o.g. vorzeitigen Einplanung der nicht zahlungswirksamen Auflösung zu bildender Rückstellungen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt 2024 wird ein Zahlungsmitteldefizit von 840.300 € eingeplant. Erstmalig steht kein Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung, sondern es muss sogar ein Defizit als Belastung mit abgedeckt werden, was dank der Einnahmen des Jahres 2023 möglich erscheint.

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2024 planmäßig 18,751 Mio. €, davon für Baumaßnahmen 9,720 Mio. €. Dies bedeutet ein weiterhin stark überdurchschnittliches Niveau.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 6,602 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

à Daraus ergibt sich ein investiver Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 12,149 Mio. €.

 

Unter Einbeziehung der fortgeltenden und bisher nicht genutzten Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 (6,1 Mio. €) sowie durch Reserven des vorhandenen Zahlungsmittelbestands, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des Jahres 2023 entstehen, kann die neue Kreditermächtigung auf 3.500.000 € begrenzt werden.

Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 790.000 € eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 2.710.000 € beläuft.

 

Die investiven Schulden bei Banken der Stadt Lohne beliefen sich zum 31.12.2022 auf 140 €. Die investiven Schulden bei Banken beliefen sich im Durchschnitt der nds. Gemeinden von 20-50.000 Einwohner zum gleichen Stichtag auf ca. 969 €.

 

-       Unter diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.

 

Stellenplan:

 

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 nur die erforderlichen Planstellen.

 

Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen der Lohner Gemeindegrößenklasse gering. Bezogen auf Ganztagsbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren zum 01.10.2022 10,35 Beamte, 75,00 Tarifbeschäftigte und 38,53 handwerklich tätige Tarifbeschäftigte (Vollzeitäquivalente) für die Stadt Lohne tätig.

 

Im Jahr 2022 betrug der Personalaufwand (Ergebnishaushalt) für aktives Personal 8,327 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit.

Zahlungswirksam (Finanzhaushalt) waren im Personalbereich für aktives Personal 2022 8,338 Mio. €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 27.753 (Stand 30.06.2022) Personalauszahlungen in Höhe von 300,44 € ergaben (2021: 301,52 € je Einwohner).

 

Ein interkommunaler Vergleich ist wegen der sehr unterschiedlich ausfallenden Aufgabenbereiche der Kernverwaltung sowie von Ausgliederungen bei anderen Kommunen zwar mit Vorsicht zu genießen, aber: im Jahr 2022 betrugen die gemeindlichen Personalauszahlungen bei nds. Gemeinden zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern im Durchschnitt 593 € je Einwohner.

 

Der Stellenplanentwurf 2024 ist in der Planstellenausweisung insgesamt konstant. Weiterhin werden drei Auszubildendenstellen für den Beruf des / der Verwaltungsfachangestellten ausgewiesen, um sowohl dem Fachkräftemangel als auch den künftigen verstärkten Personalabgängen entgegenzuwirken.

 

Beratungsverlauf:

 

Verwaltungsseitig werden der Sachverhalt und die Ergebnisse der Vorberatung vorgestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Haushalt ausgeglichen sei.

 

Ein Vertreter der UBG-Fraktion teilt mit, dass es im vergangenen Jahr geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten gegeben habe und sich die Bürgerinnen und Bürger mit einer sehr hohen Inflation auseinandersetzen mussten. Auf der anderen Seite habe es in Lohne einen Höchststand an Gewerbesteuereinnahmen gegeben. Es sei fraglich, ob die Wirtschaft weiterhin den steigenden Anforderungen in Punkten Nachhaltigkeit und Ökologie gerecht werden könnte. Daher sei es umso wichtiger, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen und die kommenden Investitionen und Förderungen genau zu überdenken. Auf gewisse Umstände habe man in Lohne jedoch keine oder nur geringe Möglichkeiten der Einflussnahme. Im Hinblick auf die Erhöhung der Kreisumlage und das geplante Zentralklinikum könne man daher nur an die Kreistagsmitglieder appellieren, ihre künftigen Entscheidungen mit Bedacht zu treffen. Die UBG-Fraktion werde die Sachverhalte kritisch begleiten. Insbesondere sei auch die Erhöhung der Grundsteuer durch das Steuersystem alternativlos gewesen. Zu einer verantwortungsvollen Politik gehöre daher auch, die Vor- und Nachteile miteinander abzuwägen. In den kommenden Jahren seien zahlreiche Investitionen zu tätigen, beispielsweise beim Thema Fortbewegung mit dem Fahrrad und nachhaltige Mobilitätskonzepte. Hierzu habe bereits die von der UBG-Fraktion initiierte Beleuchtung des Radwegs auf der alten Bahntrasse beigetragen. Mit dem Erwerb zahlreicher Flächen werde der Grundstein für junge Menschen und deren Familien zur Errichtung eines Eigenheimes gelegt. Auch mit der Verlängerung und Anpassung der Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien rüste sich die Stadt Lohne für die Zukunft als junge und moderne Stadt. Des Weiteren sei der Neubau eines Hallenbades insbesondere für den Schulsport unerlässlich. Die UBG-Fraktion werde sich dafür einsetzen, dieses Bad mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand möglichst familienfreundlich und attraktiv zu gestalten. Im Bereich der Schulen seien bereits viele Investitionen getätigt worden und auch in den nächsten Jahren stünden noch viele Maßnahmen an, um die schulische Infrastruktur voranzubringen. Insbesondere sei der Bereich der Digitalisierung in den Schulen ein wichtiges Thema. Im Hinblick auf die Anschaffung von Prowise-Boards an den Grundschulen sei es daher zu begrüßen, dass es bereits Signale gebe, in den kommenden Jahren alle Klassen vollumfänglich auszustatten. Ein großer Dank gehe an die örtlichen Betriebe und deren Arbeitnehmer, die trotz der Unwägbarkeiten einen maßgeblichen Anteil an der verhältnismäßig guten finanziellen Situation der Stadt haben. Darüber hinaus gehe ein großer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit. Im Großen und Ganzen trage die UBG-Fraktion den Haushalt mit und werde diesem auch aufgrund der zahlreichen Investitionen zustimmen.

 

Ein Vertreter der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Gruppe den Haushalt ablehne und verweist auf den Wortbeitrag im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung. Eine Erhöhung der Grundsteuer werde seitens der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen. Auch könne man im Hinblick auf die vier nicht geprüften Jahresabschlüsse 2019 – 2022 dem Haushalt nicht zustimmen. Darüber hinaus sei durch die hohen Abweichungen bei den Haushaltsprognosen zu den tatsächlichen Jahresergebnissen das Vertrauen und die Aussagekraft in die Lohner Haushalte verloren gegangen.

 

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt heraus, dass der Haushalt mehr als nur eine Rechenaufgabe sei, bei der am Ende ein möglichst gutes Ergebnis rauskommen solle. Der Haushalt solle steuern und für Lohne in allen Bereichen die besten Entwicklungen ermöglichen und Fehlentwicklungen korrigieren. Diesem Anspruch werde der vorliegende Haushalt nicht gerecht. Die Verantwortung und der Respekt gegenüber der Umwelt und den künftigen Generationen werde vermisst. Dennoch gebe es viele Maßnahmen und Ansätze im Haushalt, denen zugestimmt werden könne, z. B. der Umbau der Kindertagesstätten und Schulen, das neue Hallenbad und die Förderung von Kultur und Sport. Es müsse jedoch die Gleichbehandlung von Zuschussanträgen von Sportvereinen und sozialen Einrichtungen im Blick behalten werden. Die Vergabe von Zuschüssen müsse daher transparent erfolgen und anhand von festgelegten Kriterien klar definiert sein. Bei den Themen des Klimaschutzes, der Reduzierung des Flächenverbrauchs oder der naturnahen Innenstadt hätte sich die Fraktion mehr Steuerung gewünscht. Es müsse daher mehr in die Umwelt investiert werden, um die Stadt widerstandsfähiger gegenüber den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen. Es sei an der Zeit, die Prioritäten anders zu setzen und den Wert von Grünflächen nicht zu unterschätzen. Insgesamt sei es von entscheidender Bedeutung, mehr in die städtischen Grünflächen zu investieren, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu mildern. Da der Haushalt dies nicht ausdrücke, werde dem Haushalt nicht zugestimmt. Ein großer Dank gehe an die Ratsmitglieder, die Verwaltung sowie an die Lohner Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Seitens eines Vertreters der Fraktion BI ProWald wird erläutert, dass bereits viele Punkte bezüglich des Haushalts genannt worden seien, die für die Fraktion von großer Bedeutung seien. Der Haushalt sei jedoch nicht nur ein Zahlenwerk, sondern Ausdruck dessen, was in der Kommune passiere. Auf lange Sicht könne es mit den zahlreichen Investitionen und Baumaßnahmen nicht mehr funktionieren und man könne nicht so weitermachen wie bisher. Insbesondere sei hinsichtlich des Klima- und Naturschutzes ein fundamentales Umdenken erforderlich. Beispielsweise seien die hohen Kosten für den Umbau der Gertrudenschule zu nennen. Es könne zwar keine Antwort auf diese Herausforderungen darauf gegeben werden, allerdings könne die Fraktion BI ProWald Schwerpunkte setzen. Im Hinblick auf die Klimafolgenanpassung bedeute dies, dass in Lohne die Grünflächen ausgebaut werden müssten und keine Wälder mehr abgeholzt werden dürften. Da auch der Haushalt keine Antworten darauf gebe, was in der Stadt passieren müsse, könne man dem Haushalt nicht zustimmen. Aufgabe der Fraktion sei es, auf die Notwendigkeit eines fundamentalen Umdenkens hinzuweisen.

 

Ein Vertreter der CDU-Fraktion fasst die Eckdaten des Haushalts zusammen und stellt heraus, dass es sich um ein eindrucksvolles Zahlenwerk handele. Es liege ein imposantes Investitionspaket für Grunderwerb, Baumaßnahmen und bewegliches Vermögen auf einem überdurchschnittlichen Niveau vor. Trotz einiger Unwägbarkeiten handele es sich um gut investiertes Geld in die Zukunft für unsere Kinder, Jugendlichen und Familien. Der städtische Ausgabeposten für investive Maßnahmen bewege sich damit weiterhin auf stark überdurchschnittlichem Niveau. Dafür seien auch die entsprechenden Rücklagen und Reserven notwendig. Insgesamt stelle das vorliegende Zahlenwerk einen soliden Haushalt dar, der mit seinen konservativen Schätzungen bislang gut gegen die Herausforderungen der vergangenen Jahre geholfen habe. Seitens der CDU-Fraktion blicke man zuversichtlich und motiviert auf das nächste Jahr. Ein großer Dank gelte den Lohner Unternehmen und Betrieben sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu der guten Kassenlage der Stadt Lohne maßgeblich beigetragen haben und die die Transformation und somit die Herausforderungen der Zukunft engagiert angehen. Daher werde um solidarische Zustimmung zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf gebeten.

 

Ein Vertreter der SPD-Fraktion schließt sich den bisher geäußerten Dankeswünschen an. Bei dem Haushaltsplan handele es sich um ein umfangreiches Papier. Durch den Umfang sei es für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder schwer, den Haushalt in der zur Verfügung stehenden Zeit bis zur Beschlussfassung vollständig durchzuarbeiten. Es sei daher wünschenswert, wenn den Ratsmitgliedern der Haushalt früher zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Investitionsplan werde zwar als positiv angesehen, es sei jedoch an de Zeit, zunächst die in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und einen besonderen Blick auf die Ausgaben zu richten. Eine isolierte Betrachtung der Einnahmen sei nicht zielführend. In dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes werde herausgestellt, dass eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung notwendig sei. Dies betreffe auch den Erwerb von Vermögensgegengegenständen, wenn diese zur Erfüllung kommunaler Aufgaben notwendigen seien. Weiterhin werde in dem Bericht als verbindlicher Auftrag an die Verwaltung formuliert, Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenberechnungen vollumfänglich den zuständigen Gremien vor der Entscheidung vorzulegen. Diese seien haushaltsrelevant. Darüber hinaus seien für die geplanten Maßnahmen eine solide Grundlagenermittlung und umfassende Controlling-Maßnahmen erforderlich. Die SPD-Fraktion habe sich sowohl für ein Straßensanierungskataser als auch ein Baukostencontrolling ausgesprochen. Beides sei durch die CDU-Fraktion abgelehnt worden. Aus der Vergangenheit gebe es diesbezüglich keine Lerneffekte. Beispielsweise könnten durch den Verkauf der Immobilie Rießelmann die benötigten Grundsteuereinnahmen kompensiert werden. Diesbezüglich sei auch der von der UBG-Fraktion vorgeschlagene Kauf des Adolf-Kolping-Hauses nicht sinnvoll, da hier umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig seien.

 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass die CDU-Fraktion seit Jahren die Verantwortung für den Haushalt trage und auch vorliegend die Verantwortung übernehme. Daher werde der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung gestellt.

 

Bürgermeisterin Dr. Voet führt aus, dass hinter dem vorliegenden Haushalt ein großer Aufwand sowie viel Arbeit stecke und man sich der Verantwortung über den Haushalt bewusst sei. Grundsätzlich könne man zusammenfassen, dass durch die Erhöhung der Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage eine erhebliche Mehrbelastung im nächsten Jahr auf die Stadt Lohne zukomme. Im Hinblick auf die zunehmenden Aufgaben, die auf die kommunale Ebene übertragen werden und den Lücken beim Konnexitätsprinzip, würden auf die Kommunen immer mehr Herausforderungen zukommen. Im Haushaltsplan für 2024 sei der höchste Gewerbesteueransatz jemals gewählt worden und durch die aktuelle Situation werde man sich voraussichtlich am Ende des Jahres nahe bei diesem Ansatz befinden, ohne hohen Überschuss. Bezüglich der Abweichungen bei den Planansätzen und den Jahresergebnissen müsse man zwischen den Gemeinden und dem Landkreis unterschieden. Bei den Städten und Gemeinden hänge das Jahresergebnis maßgeblich von den tatsächlichen Steuereinnahmen in dem jeweiligen Jahr ab. Demgegenüber stelle der Landkreis seinen Haushalt anhand der bereits festgesetzten Kreisumlage auf. Durch diese unterschiedlichen Sicherheiten ergebe sich eine andere Ausgangssituation für die Planung der Ansätze. Ein großer Dank gelte den Ratsmitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Es werde aber auch an einen ordentlichen und respektvollen Umgang miteinander appelliert, um die Stadt Lohne im nächsten Jahr weiterhin voranzutreiben. Ein weiterer Dank gelte den hiesigen Unternehmen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

 

Ein Ratsmitglied kritisiert die Äußerungen der SPD-Fraktion in der letzten Ratssitzung bezüglich eines möglichen Mitwirkungsverbots der Bürgermeisterin bei Angelegenheiten der Musikschule. Sowohl die Kommunalaufsicht als auch zwei unabhängige Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bürgermeisterin bei der Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten der Musikschule keinem Mitwirkungsverbot unterliege.

 

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verweist auf ein laufendes Verfahren und erklärt, dass man sich daher diesbezüglich nicht äußern werde.

 

Es wird zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung abgestimmt. Dieser wird mehrheitlich angenommen.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag namentlich abgestimmt.