Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Laufzeit der Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien vom 01.11.2012 wird bis zum 31.12.2026 mit den aufgezeigten Änderungen verlängert und die Richtlinie in der als Anlage beigefügten neuen Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien wurde 2012 auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich wurde diese Richtlinie mehrfach verlängert und angepasst. Aktuell ist die Richtlinie bis zum 31.12.2023 befristet. Durch die Schaffung finanzieller Anreize in Form eines Zuschusses für den Altbauerwerb oder den Abriss und Ersatzbau soll eine bessere „Altersmischung“ in bestehenden Wohngebieten erreicht („Jung kauft Alt“) und insbesondere dem Flächenverbrauch entgegengewirkt werden.

 

Der Haushaltsansatz betrug im Jahr 2023 120.000 €. In den letzten Jahren sind durchschnittlich 15 Anträge pro Jahr eingegangen, durch die ein Gesamtförderbetrag in Höhe von ca. 70.000 € - 80.000 € möglich gewesen wäre. Im Durchschnitt sind davon 55.000 € ausgezahlt worden. Dies hängt mit einer verspäteten Antragstellung zusammen oder es sind für die zweite Teilzahlung keine Belege eingereicht worden. 50 % der Förderung werden nach der Eintragung im Grundbuch ausbezahlt, die anderen 50 % erst nach dem Nachweis energetischer baulicher Sanierungsmaßnahmen (Ziffer 4.3.).

 

Die Verwaltung schlägt eine Verlängerung um weitere drei Jahre vor. In diesen Zusammenhang soll der Stichtag für das Alter der förderfähigen Gebäude auf den 01.01.1995 geändert werden. Seit der Verlängerung/Änderung der Richtlinie 2016 war das Alter der Immobilie auf den 01.01.1990 festgesetzt worden. Der Grundbetrag ist seit Beginn der Richtlinie auf 4.000 € pro Erwerbsfall sowie einem Erhöhungsbetrag von 1.000 € je Kind festgesetzt. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass der Grundbetrag von 4.000 € auf 6.000 € erhöht wird, vor allem in Anbetracht der massiv gestiegenen Erwerbs- und Sanierungskosten.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke gibt es keine Wortbeiträge.

 

Andreas Pund, Stefan Thierbach, Franziskus Pohlmann und Dr. Henrike Voet sind bei der Abstimmung nicht anwesend.