Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen wird mit Wirkung vom 01.01.2024 mit den aufgezeigten Änderungen verlängert und die Richtlinie in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung beschlossen. Für die Förderung von Balkon-PV-Anlagen wird im Jahr 2024 ein Betrag von 20.000 Euro bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

2021 hat der Rat der Stadt Lohne eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und Grauwassernutzungsanlagen.

In der Sitzung vom 14.12.2022 hat der Stadtrat die Erweiterung der Richtlinie um den Fördergegenstand „Balkon-PV-Anlagen“ beschlossen.

 

Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet und soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, damit Mieterinnen und Mietern sowie Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern weiterhin ein finanzieller Anreiz gegeben wird, um sich für einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser sowie für Maßnahmen im Bereich des nachhaltigen Bauens zu entscheiden.

 

Des Weiteren sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern in den Kreis der Förderempfängerinnen und Förderempfänger für den Förderbaustein „Balkon-PV-Anlagen“ aufgenommen werden. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch einen verstärkten Ausbau der nachhaltigen Energiegewinnung innerhalb des Stadtgebiets.

Seit der Aufnahme des Förderbausteins „Balkon-PV-Anlagen“ haben sich etliche Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für eine Antragstellung bei der Verwaltung gemeldet, für die der Ausschluss von der Förderung inhaltlich nicht nachvollziehbar war. Andere Kommunen im Landkreis Vechta schließen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in ihre Förderung von Balkon-PV-Anlagen mit ein.

 

Eine weitere Änderung betrifft die maximale Leistung der geförderten Balkon-PV-Anlagen. Derzeit werden nur Anlagen gefördert, die maximal über eine Leistung von 600 Watt Spitzen-leistung verfügen. Dies entspricht der aktuellen technischen Norm für Balkon-PV-Anlagen. In dem von der Bundesregierung im August 2023 beschlossenen Gesetzentwurf „Solarpaket I“ wurde beschlossen, diese Grenze zukünftig auf 800 Watt zu erhöhen. Daher soll die Leistungsgrenze in der Förderrichtlinie gemäß der ab dem 01.01.2024 gültigen technischen Norm auf 800 Watt Spitzenleistung angepasst werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke gibt es keine Wortbeiträge.

 

Stefan Thierbach und Dr. Henrike Voet sind bei der Abstimmung nicht anwesend.