Sitzung: 13.12.2023 RAT
Auf die Frage einer Einwohnerin an die
SPD-Fraktion zur Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung teilt ein Vertreter der
SPD-Fraktion mit, dass eine Baumschutzsatzung nicht im Widerspruch zu den
Planungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 102 stehe. Im vorliegenden Fall sei
die Überplanung des Gehölzstreifens intensiv diskutiert worden. Grundsätzlich sei
es eine Frage der Abwägung gewesen, bei der auch Kompromisse eingegangen werden
müssten. Auch im Rahmen einer Baumschutzsatzung könne es keine Pauschalisierung
geben, sondern es seien erst bestimmte Bäume zu erfassen.
Auf eine Nachfrage der Einwohnerin zur
Kompensation der Flächen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass eine pauschale
Aussage über die Zeit bis zur Kompensation nicht getroffen werden könne. Diese
hänge stets von der einzelnen Ausgleichsmaßnahme und den äußeren Umständen ab.
Im vorliegenden Fall würde jedoch ein umfassendes Monitoring die vollständige
Kompensation sicherstellen.
Auf die Frage eines anderen Einwohners zum
Bebauungsplan Nr. 102 wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der Beschluss
hierüber bereits 2019 gefasst worden sei und es sich vorliegend lediglich um
eine Formalie handele.