Auf die Frage einer Einwohnerin an die SPD-Fraktion zur Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung teilt ein Vertreter der SPD-Fraktion mit, dass eine Baumschutzsatzung nicht im Widerspruch zu den Planungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 102 stehe. Im vorliegenden Fall sei die Überplanung des Gehölzstreifens intensiv diskutiert worden. Grundsätzlich sei es eine Frage der Abwägung gewesen, bei der auch Kompromisse eingegangen werden müssten. Auch im Rahmen einer Baumschutzsatzung könne es keine Pauschalisierung geben, sondern es seien erst bestimmte Bäume zu erfassen.

 

Auf eine Nachfrage der Einwohnerin zur Kompensation der Flächen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass eine pauschale Aussage über die Zeit bis zur Kompensation nicht getroffen werden könne. Diese hänge stets von der einzelnen Ausgleichsmaßnahme und den äußeren Umständen ab. Im vorliegenden Fall würde jedoch ein umfassendes Monitoring die vollständige Kompensation sicherstellen.

 

Auf die Frage eines anderen Einwohners zum Bebauungsplan Nr. 102 wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der Beschluss hierüber bereits 2019 gefasst worden sei und es sich vorliegend lediglich um eine Formalie handele.