Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/049/2023
Beschluss:
Den im Sachverhalt unter A ) und B)
dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Jahres 2018 gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Zuordnung von Produkten / Kostenträgern
zu einzelnen Budgets erfolgt über die Festsetzungen des Haushaltsplans (2018:
Seite 10-18).
Gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 1 und 3
KomHKVO sind die Haushaltsansätze für Aufwendungen und der hierzu gehörenden
Auszahlungen einschließlich der Haushaltsreste innerhalb eines Budgets
gegenseitig deckungsfähig.
In den Budgets der einzelnen Kostenträger
sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
Personalaufwendungen |
Aufwandskonten: |
40 - 41 |
Abschreibungen |
Aufwandskonten: |
47* |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
Aufwandskonten: |
4211 * |
Mieten und Pachten |
Aufwandskonten: |
4231 * |
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
Aufwandskonten: |
4241 * |
Diese aus den Budgets ausgenommenen
Aufwendungen (und dazugehöriger Auszahlungen) wurden gemäß § 19 Abs. 2 KomHKVO
jeweils für den Gesamthaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Im Finanzhaushalt sind die Auszahlungsansätze
für Investitionen innerhalb eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Die
Zuordnung von Investitions-Nummern zu investiven Budgets erfolgt ebenfalls über
die Festsetzungen des Haushaltsplans (2018: Seite 153 ff.).
Für nicht durch Budgets abgedeckte, danach
verbleibende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
ist eine Genehmigung notwendig. Bis zu einem Betrag von 10.000 € liegt die
Zuständigkeit beim Bürgermeister (§ 6 der Haushaltssatzung 2018 i.V.m. § 117
Abs. 1 S. 2 NKomVG), darüber hinaus beim Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG) .
Eine Übersicht über die Jahresergebnisse 2018
aller gebildeten Budgets ist als Anlage beigefügt.
A) Im Jahr 2018 kam es zu zwei
überplanmäßigen Budgetüberschreitungen im laufenden Ergebnis über
10.000 € (nichtinvestiv), für deren Genehmigung der Rat zuständig ist:
BUDGET |
Bezeichnung |
Ansatz Budget in € |
Aufwand 2017 in € |
Überschreitung in € |
B
3/03 |
Prävention |
16.000
|
26.974,49 |
10.974,49 |
B
6/03 |
Grünanlagen |
203.000
|
224.894,00 |
21.894,00
|
B) Im Jahr 2018 kam es zu einer
überplanmäßigen Budgetüberschreitung im investiven Bereich, die
einer Genehmigung durch den Rat bedarf:
BUDGET |
Bezeichnung |
Ansatz Budget in € |
Aufwand 2017 in € |
Überschreitung in € |
B 6/03 Inv |
|
171.000
|
214.434,72 |
-43.434,72 |
Die Überschreitung bei diesem Budget
resultiert aus dem Kauf von Wertpunkten für Ausgleichsmaßnahmen, die in 2018
fällig wurden und für die nicht genügend hohe Ansätze im Haushaltsplan 2018
bzw. ausreichende Haushaltsreste in 2017 gebildet worden waren.
Die Höhe der Gesamtauszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit betrug
im Jahr 2018 52,321 Mio. €. Die o.g. Auszahlungen sind im Verhältnis zum
Gesamthaushalt unerheblich i.S.d. § 117 NKomVG. Für sie ist gemäß §§ 58 und 117
NKomVG eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Lohne erforderlich. Die
überplanmäßigen Auszahlungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre
Deckung war gewährleistet.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts und der
Ergebnisse der Vorberatung durch die Verwaltung erklärt ein Ratsmitglied, dass
man dem Grunde nach dem Beschlussvorschlag zustimmen könnte, man sich aufgrund
der Sache mit den Werteinheiten jedoch enthalten werde.