Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 129 NKomVG wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

  1. Die sich aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 ergebenden Überschüsse in Höhe von 5.240.926,98 € bzw. 2.276.197,10 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2018 der Stadt Lohne geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung erteilt das RPA dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Lohne den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss der Stadt Lohne zum. 31.12.2018 geprüft. Zur Prüfung lagen alle Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG vor.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des NKomVG und der KomHKVO liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Stadt.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses gem. §§ 155, 156 NKomVG wurde unter ergänzender Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes in Anlehnung an die vom IDR verabschiedeten Grundsätze vorgenommen. Die Prüfungshandlungen wurden unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit in Anwendung des § 156 Abs. 1 NKomVG auf den Umfang beschränkt, der nach pflichtgemäßem Ermessen und allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen notwendig und angemessen ist, um relevante Sachverhalte beurteilen und die im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages erforderlichen Feststellungen treffen zu können. Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass diese Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abzugebende Beurteilung zu dem aufgestellten Jahresabschluss ist.

 

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lohne zum 31.12.2018, über deren Ergebnisse dieser Prüfungsbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften informiert, wird bestätigt:

 

„Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus bestätigen wir, dass

· der Haushaltsplan eingehalten worden ist,

· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen

des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und

Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

 

sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,

Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lohne darstellt.“

 

Auf die Prüfungsfeststellungen der Anlage 1 wird hingewiesen.

Sofern zuvor die Unterrichtung des Rates über die über- und außerplanmäßigen Bewilligungen vorgenommen bzw. für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die Entscheidung des Rates eingeholt worden ist, hat das RPA keine Bedenken, dass der Rat der Stadt Lohne über den Jahresabschluss 2018 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.“

 

Der Jahresabschluss der Stadt Lohne 2018 weist zusammengefasst folgendes Ergebnis auf:

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ansätze 2018

Ergebnis 2018

mehr/weniger

Gesamtsumme

ordentliche Erträge

48.999.100,00

48.501.645,19

- 497.454,81

./. ordentliche Aufwendungen

46.376.100,00

43.260.718,21

-3.115.381,79

ordentliches Ergebnis

2.623.000,00

5.240.926,98

2.617.926,98

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

1.200.000,00

2.634.780,20

1.434.780,20

./. außerordentliche Aufwendungen

600.000,00

358.583,10

-241.416,90

außerordentliches Ergebnis

600.000,00

2.276.197,10

1.676.197,10

 

 

ordentliches Ergebnis

2.623.000,00

5.240.926,98

2.617.926,98

+ außerordentliches Ergebnis

600.000,00

2.276.197,10

1.676.197,10

Jahresergebnis

3.223.000,00

7.517.124,08

4.294.124,08

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 24 KomHKVO ist für

· das Ergebnis des ordentlichen Haushalts 2018 mit einem Überschuss von 5.240.926,98 € und

· für das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts 2018 mit einem Überschuss von

2.276.197,10 € gegeben.

Überschüsse stehen zur Abdeckung von Fehlbeträgen künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung. Um auch in schwierigen Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Regelfall den Rücklagen zugeführt.

 

Über die Zuführungen zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, § 110 Abs. 7 und § 123 Abs. 1 NKomVG).

 

Nähere Einzelheiten zum Jahresergebnis können dem anliegenden Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta entnommen werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch die Verwaltung stellt ein Ratsmitglied heraus, dass die Aufholung der Rückstände bei den Jahresabschlüssen erfreulich sei. Grundsätzlich sei der Jahresabschluss gesetzeskonform aufgestellt worden, was das Rechnungsprüfungsamt in dem Prüfbericht auch so bestätige. Daher werde die Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen. Dennoch gebe es in dem Prüfbericht des RPA auch kritische Anmerkungen und Auffälligkeiten. Zum einen gebe es eine Anmerkung des RPA zu den Kosten für Autowäschen und Fahrradreparaturen der Mitarbeiter und zum anderen wurde herausgestellt, dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenabrechnungen vollumfänglich den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen sind. Dies fordere die SPD-Fraktion bereits seit vielen Jahren.

 

Ratsvorsitzender Bockstette erklärt, dass Bürgermeisterin Dr. Voet durch den Beschluss zwar nicht selbst direkt betroffen sei, sie jedoch aufgrund ihrer Funktion bei der Abstimmung nicht mitwirken werde.