Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die o. a. Vorhaben

a)    Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station

b)    Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4 sowie

c)    für die erforderlichen Planungskosten

einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nicht durch staatliche Zuwendungen Dritter gedeckten tatsächlichen nachgewiesenen Kosten, maximal insgesamt 271.389 € (75 % von 361.852 €)

 

Der Zuschuss ist nachrangig gegenüber einer möglichen Förderung des Landessportbundes.

Sollte vom Landessportbund ein Zuschuss gewährt werden, so reduziert sich die Berechnungsgrundlage in gleicher Höhe.

 

Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.10.2023 beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf gemäß der städtischen Förderrichtlinie Zuschüsse in Höhe von 75 % der Kosten für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben (Erläuterungen zu den einzelnen Planungen können den Anlagen entnommen werden):

 

1.    Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station

 

Im Gegensatz zu den Sportanlagen in Brockdorf und Lohne ist in Kroge kein Spielfeld mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet, und das ist auch nicht geplant. Durch das zusätzlich geplante umzäunte 600 m² große Soccerfeld können die Fußballmannschaften des Vereins aber auch bei ungünstigen Platz- und Witterungsverhältnissen gesichert trainieren. Um das Soccerfeld herum erfolgt eine Pflasterung, und es soll eine Spielerkabine gebaut werden.

Außerdem soll durch den Bau eines „Calisthenics“-Parks ermöglicht werden, ein Kraft- und Beweglichkeitstraining mit 12 Personen gleichzeitig durchzuführen. Der verhältnismäßig neue Begriff beschreibt Körper- und Spannungsübungen bzw. ein allgemeines Kraft- und Beweglichkeitstraining. Diese Möglichkeit kommt sowohl der Fußballabteilung als auch dem Gesundheits- und Fitnessbereich des Vereins zugute.

Die geplanten Kosten betragen 220.726 € zzgl. MwSt. Bei Brutto-Kosten (ohne Planungskosten) laut den vorgelegten Angeboten in Höhe von 262.664 € beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne in Höhe von 75 % = 196.998 €. Der Verein wird parallel eine Förderung durch den Landessportbund beantragen.

 

2.    Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4

 

Zur Verbesserung der Situation im direkten Platzumfeld ist die Pflasterung im Bereich von Torabstellflächen und vor der Umkleidekabine geplant. Außerdem soll eine Leistungserhöhung des Stromanschlusses über die EWE erfolgen.

Der Sportverein rechnet für diese drei Maßnahmen laut den vorgelegten Angeboten mit Netto-Kosten in Höhe von 43.689 €. Bei Brutto-Kosten in Höhe von 51.990 € beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß der Sportförderrichtlinie in Höhe von 75 % = 38.992 €.

 

3.    Planungskosten

Für die unter Ziffer 1 und 2 genannten Baukosten beantragt der Verein eine Förderung von Planungskosten. Genannt ist ein Pauschalbetrag von 15 % Planungskosten, das wären 47.198 €. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 75 % = max. 35.398 € beantragt.

 

Der vom Verein beantragte Zuschuss zu den Ziffern 1 und 2 soll laut Antrag als Festbetragszuschuss in Höhe von 235.990 € gewährt werden (also ohne Kostennachweis).

Zu den Planungskosten wird eine 75 % -Förderung auf die tatsächlichen Kosten beantragt.

 

In den letzten Jahren wurden in der Praxis Festbetragszuschüsse für die Sportförderung und auch für andere Baumaßnahmen und Anschaffungen seitens der Stadt Lohne nicht mehr gewährt. Einsparungen gegenüber den vorgelegten Angeboten (z.B. durch Eigenleistungen, Nachverhandlungen oder alternative neue Angebote) kommen zu 25 % dem Verein und zu 75 % der Stadt Lohne zugute. Der Verwaltungsaufwand für den Verein für einen einfachen Verwendungsnachweis ist überschaubar, zumal dieser für Maßnahmen, die vom Kreis- oder Landessportbund gefördert werden, ohnehin angefertigt werden muss.

 

Auch für diesen Zuschuss wird insgesamt eine Anteilsfinanzierung von 75 % der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten vorgeschlagen, maximal 75 % der geschätzten Kosten von 361.852 € = 271.839 €.

 

Beratungsverlauf:

 

Nach Vorstellung des Sachverhalts und der Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke erklärt ein Ratsmitglied, dass die Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag kritisch gegenüberstehe und verweist auf die Ausführungen im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung sowie das Schreiben des SV Kroge-Ehrendorf an die Fraktionen und die Verwaltung vom 06.12.2023. Die CDU-Fraktion müsse sich mit ihrer bislang ablehnenden Haltung darüber im Klaren sein, dass sich damit gegen die Sportförderrichtlinie entschieden werde. Es werde der Änderungsantrag gestellt, wonach sich der Zuschuss nach den in den Kostenvoranschlägen nachgewiesen Kosten richte. Zugleich werde der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung gestellt.

 

Ein Ratsmitglied teilt mit, dass in der Praxis seit jeher keine Festbeträge an Vereine ausgezahlt worden seien, sondern sich der Zuschuss immer nach den nachgewiesenen Kosten richte. Im Hinblick auf die folgenden Tagesordnungspunkte müsse bei den Zuschüssen an Sportvereine einheitlich verfahren werden, sodass auch die Sportförderrichtlinie diesbezüglich angepasst werden müsse. In dem Schreiben des SV Kroge-Ehrendorf werde sich auf interne Gespräche mit der Verwaltung bezogen, die jedoch nicht rechtsbindend seien, da es sich bei einem Zuschuss um eine politische Entscheidung handele. Auch sei die Höhe der Zuschüsse, die die Stadt Lohne den Vereinen gewähre, beachtlich. Dabei habe man stets Vertrauen in die Vereine, dass die Ausgaben auch notwendig seien. Im Sinne der Gleichbehandlung solle daher bei dem ursprünglichen Beschlussvorschlag geblieben werden.

 

Ein anderes Ausschussmitglied stellt heraus, dass allen daran gelegen sei, das Ehrenamt zu fördern. Unabhängig davon, ob man sich nach dem Festbetrag oder den nachgewiesenen Kosten richte, handele es sich um eine großzügige Förderung. Diese sei auch im Vergleich zu den umliegenden Kommunen mit 75 % die höchste Förderung. Im Fokus müsse das gemeinsame Ziel stehen, die Sportvereine und das Ehrenamt zu fördern. Der richtige Weg sei dabei, die Höhe des Zuschusses nach den tatsächlich nachgewiesenen Kosten zu bemessen.

 

Ein weiteres Ratsmitglied verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung und merkt an, dass die Vereine eine Motivation für die Erbringung von Eigenleistungen haben müssten. Gleichzeitig gehe es vorliegend um eine Gleichbehandlung und eine einheitliche Verfahrensweise bei den Zuschüssen. Aus diesem Grund sei auch die Sportförderrichtlinie anzupassen.

 

Ein Ratsmitglied erklärt, dass es immer wieder Komplikationen bei der Auslegung der Sportförderrichtlinie gebe. Bei einer konsequenten Anwendung der Richtlinie würde es keine Probleme geben. Da der Punkt mit der Eigenleistung in der Sportförderrichtlinie nicht geregelt sei, müsse diese Richtlinie angepasst werden.

 

Es wird zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag abgestimmt. Dieser wird mehrheitlich angenommen.

 

Es wird namentlich über den Änderungsantrag abgestimmt.

 

Beschluss:

 

Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält für die o. a. Vorhaben

a)    Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station

b)    Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4 sowie

c)    für die erforderlichen Planungskosten

einen Zuschuss in Höhe von 75 % der in den Kostenvoranschlägen nachgewiesenen Kosten, maximal insgesamt 271.389 € (75 % von 361.852 €)

 

Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die erfolgte Durchführung der Vorhaben vorzulegen.

 

Ja-Stimmen:               Andreas Pund, Eckhard Knospe, Evren Demirkol, Stefan Thierbach, Peter Willenborg, Tobias Beckhelling, Manuela Deux, Torsten Mennewisch, Dr. Lutz Neubauer, Nadine Nuxoll, Paul Sandmann

 

Nein-Stimmen:            Anja Thoben, Brigitte Theilen, Christian Meyer, Clemens-August Röchte, Elsbeth Schlärmann, Fabio Maier, Frank Rottinghaus, Henrike Theilen, Konrad Rohe, Norbert Hinzke, Stefanie Kröger, Thomas Schlarmann, Tobias Hermesch, Ulrich Zerhusen, Ünzile Yilmaz, Walter Sieveke, Norbert Bockstette, Dr. Henrike Voet, Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch, Moritz Ovelgönne

 

Enthaltungen:              Christian Fischer

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 21, Enthaltungen: 1

 

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.