Sitzung: 13.12.2023 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/041/2023
Beschluss:
Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält
für die o. a. Vorhaben
a)
Bau
eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer
Calisthenics All-In-One-Station
b)
Pflasterarbeiten
für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem
Umkleidegebäude und Platz 4 sowie
c)
für die
erforderlichen Planungskosten
einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nicht
durch staatliche Zuwendungen Dritter gedeckten tatsächlichen nachgewiesenen
Kosten, maximal insgesamt 271.389 € (75 % von 361.852 €)
Der Zuschuss ist nachrangig gegenüber einer möglichen Förderung des
Landessportbundes.
Sollte vom Landessportbund ein Zuschuss gewährt werden, so reduziert
sich die Berechnungsgrundlage in gleicher Höhe.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die Verwendung der
Mittel vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.10.2023 beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf
gemäß der städtischen Förderrichtlinie Zuschüsse in Höhe von 75 % der Kosten
für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben (Erläuterungen zu den einzelnen
Planungen können den Anlagen entnommen werden):
1.
Bau eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m
x 20 m und Installation einer Calisthenics All-In-One-Station
Im Gegensatz zu den Sportanlagen
in Brockdorf und Lohne ist in Kroge kein Spielfeld mit einem Kunstrasenbelag
ausgestattet, und das ist auch nicht geplant. Durch das zusätzlich geplante
umzäunte 600 m² große Soccerfeld können die Fußballmannschaften des Vereins
aber auch bei ungünstigen Platz- und Witterungsverhältnissen gesichert
trainieren. Um das Soccerfeld herum erfolgt eine Pflasterung, und es soll eine
Spielerkabine gebaut werden.
Außerdem soll durch den Bau eines
„Calisthenics“-Parks ermöglicht werden, ein Kraft- und Beweglichkeitstraining
mit 12 Personen gleichzeitig durchzuführen. Der verhältnismäßig neue Begriff
beschreibt Körper- und Spannungsübungen bzw. ein allgemeines Kraft- und
Beweglichkeitstraining. Diese Möglichkeit kommt sowohl der Fußballabteilung als
auch dem Gesundheits- und Fitnessbereich des Vereins zugute.
Die geplanten Kosten betragen 220.726 € zzgl. MwSt. Bei Brutto-Kosten
(ohne Planungskosten) laut den vorgelegten Angeboten in Höhe von 262.664 €
beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß den
Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne in Höhe von 75 % = 196.998 €. Der Verein
wird parallel eine Förderung durch den Landessportbund beantragen.
2.
Pflasterarbeiten für die „Abstellorte“ der
Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem Umkleidegebäude und Platz 4
Zur Verbesserung der Situation im
direkten Platzumfeld ist die Pflasterung im Bereich von Torabstellflächen und
vor der Umkleidekabine geplant. Außerdem soll eine Leistungserhöhung des
Stromanschlusses über die EWE erfolgen.
Der Sportverein rechnet für diese drei Maßnahmen laut den vorgelegten
Angeboten mit Netto-Kosten in Höhe von 43.689 €. Bei Brutto-Kosten in Höhe von
51.990 € beantragt der Sportverein Kroge-Ehrendorf einen Zuschuss gemäß der
Sportförderrichtlinie in Höhe von 75 % = 38.992 €.
3.
Planungskosten
Für die unter Ziffer 1 und 2 genannten Baukosten beantragt der Verein
eine Förderung von Planungskosten. Genannt ist ein Pauschalbetrag von 15 %
Planungskosten, das wären 47.198 €. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 75 %
= max. 35.398 € beantragt.
Der vom Verein beantragte Zuschuss zu den
Ziffern 1 und 2 soll laut Antrag als Festbetragszuschuss in Höhe von 235.990 €
gewährt werden (also ohne Kostennachweis).
Zu den Planungskosten wird eine 75 %
-Förderung auf die tatsächlichen Kosten beantragt.
In den letzten
Jahren wurden in der Praxis Festbetragszuschüsse für die Sportförderung und
auch für andere Baumaßnahmen und Anschaffungen seitens der Stadt Lohne nicht
mehr gewährt. Einsparungen gegenüber den vorgelegten Angeboten (z.B. durch
Eigenleistungen, Nachverhandlungen oder alternative neue Angebote) kommen zu 25
% dem Verein und zu 75 % der Stadt Lohne zugute. Der Verwaltungsaufwand für den
Verein für einen einfachen Verwendungsnachweis ist überschaubar, zumal dieser
für Maßnahmen, die vom Kreis- oder Landessportbund gefördert werden, ohnehin
angefertigt werden muss.
Auch für diesen Zuschuss wird insgesamt eine
Anteilsfinanzierung von 75 % der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten
vorgeschlagen, maximal 75 % der geschätzten Kosten von 361.852 € = 271.839 €.
Beratungsverlauf:
Nach Vorstellung des Sachverhalts und der
Ergebnisse der Vorberatung durch den Ausschussvorsitzenden Sieveke erklärt ein
Ratsmitglied, dass die Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen dem
Beschlussvorschlag kritisch gegenüberstehe und verweist auf die Ausführungen im
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung sowie das
Schreiben des SV Kroge-Ehrendorf an die Fraktionen und die Verwaltung vom
06.12.2023. Die CDU-Fraktion müsse sich mit ihrer bislang ablehnenden Haltung
darüber im Klaren sein, dass sich damit gegen die Sportförderrichtlinie
entschieden werde. Es werde der Änderungsantrag gestellt, wonach sich der
Zuschuss nach den in den Kostenvoranschlägen nachgewiesen Kosten richte.
Zugleich werde der Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung gestellt.
Ein Ratsmitglied teilt mit, dass in der
Praxis seit jeher keine Festbeträge an Vereine ausgezahlt worden seien, sondern
sich der Zuschuss immer nach den nachgewiesenen Kosten richte. Im Hinblick auf
die folgenden Tagesordnungspunkte müsse bei den Zuschüssen an Sportvereine einheitlich
verfahren werden, sodass auch die Sportförderrichtlinie diesbezüglich angepasst
werden müsse. In dem Schreiben des SV Kroge-Ehrendorf werde sich auf interne
Gespräche mit der Verwaltung bezogen, die jedoch nicht rechtsbindend seien, da
es sich bei einem Zuschuss um eine politische Entscheidung handele. Auch sei
die Höhe der Zuschüsse, die die Stadt Lohne den Vereinen gewähre, beachtlich.
Dabei habe man stets Vertrauen in die Vereine, dass die Ausgaben auch notwendig
seien. Im Sinne der Gleichbehandlung solle daher bei dem ursprünglichen
Beschlussvorschlag geblieben werden.
Ein anderes Ausschussmitglied stellt heraus,
dass allen daran gelegen sei, das Ehrenamt zu fördern. Unabhängig davon, ob man
sich nach dem Festbetrag oder den nachgewiesenen Kosten richte, handele es sich
um eine großzügige Förderung. Diese sei auch im Vergleich zu den umliegenden
Kommunen mit 75 % die höchste Förderung. Im Fokus müsse das gemeinsame Ziel
stehen, die Sportvereine und das Ehrenamt zu fördern. Der richtige Weg sei dabei,
die Höhe des Zuschusses nach den tatsächlich nachgewiesenen Kosten zu bemessen.
Ein weiteres Ratsmitglied verweist auf die
Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
und merkt an, dass die Vereine eine Motivation für die Erbringung von
Eigenleistungen haben müssten. Gleichzeitig gehe es vorliegend um eine
Gleichbehandlung und eine einheitliche Verfahrensweise bei den Zuschüssen. Aus
diesem Grund sei auch die Sportförderrichtlinie anzupassen.
Ein Ratsmitglied erklärt, dass es immer
wieder Komplikationen bei der Auslegung der Sportförderrichtlinie gebe. Bei
einer konsequenten Anwendung der Richtlinie würde es keine Probleme geben. Da
der Punkt mit der Eigenleistung in der Sportförderrichtlinie nicht geregelt
sei, müsse diese Richtlinie angepasst werden.
Es wird zunächst über den
Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag
abgestimmt. Dieser wird mehrheitlich angenommen.
Es wird namentlich über den Änderungsantrag
abgestimmt.
Beschluss:
Der Sportverein Kroge-Ehrendorf e. V. erhält
für die o. a. Vorhaben
a)
Bau
eines Soccerfeldes in der Größe von 30 m x 20 m und Installation einer
Calisthenics All-In-One-Station
b)
Pflasterarbeiten
für die „Abstellorte“ der Fußballtore und den Übergangsweg zwischen dem
Umkleidegebäude und Platz 4 sowie
c)
für die
erforderlichen Planungskosten
einen Zuschuss in Höhe von 75 % der in den
Kostenvoranschlägen nachgewiesenen Kosten, maximal insgesamt 271.389 € (75 %
von 361.852 €)
Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Nachweis über die erfolgte
Durchführung der Vorhaben vorzulegen.
Ja-Stimmen: Andreas Pund, Eckhard Knospe, Evren Demirkol, Stefan Thierbach, Peter
Willenborg, Tobias Beckhelling, Manuela Deux, Torsten Mennewisch, Dr. Lutz
Neubauer, Nadine Nuxoll, Paul Sandmann
Nein-Stimmen: Anja Thoben, Brigitte Theilen, Christian
Meyer, Clemens-August Röchte, Elsbeth Schlärmann, Fabio Maier, Frank
Rottinghaus, Henrike Theilen, Konrad Rohe, Norbert Hinzke, Stefanie Kröger, Thomas
Schlarmann, Tobias Hermesch, Ulrich Zerhusen, Ünzile Yilmaz, Walter Sieveke,
Norbert Bockstette, Dr. Henrike Voet, Franziskus Pohlmann, Julian Tillesch,
Moritz Ovelgönne
Enthaltungen: Christian
Fischer
mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 21, Enthaltungen: 1
Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.