Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.11.2023 beantragt die Fraktion BI ProWald, an der Auslobung des Bundespreises Stadtgrün 2024 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilzunehmen. Städte und Gemeinden in Deutschland können sich mit ihren Projekten bis zum 31. Januar 2024 bewerben.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung am 28.11.2023 wurde der Antrag zunächst als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Die Dringlichkeit wurde seitens des Ausschusses nicht anerkannt, da für die Entscheidung über die Teilnahme grundsätzlich kein Ratsbeschluss erforderlich ist.

 

In Abstimmung mit dem Antragsteller soll der Antrag daher fortan als einfacher Sachantrag behandelt werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Seitens der Fraktion BI ProWald wird der Antrag vorgestellt.

 

Verwaltungsseitig wird herausgestellt, dass es für die Teilnahme an dem Wettbewerb keines Ratsbeschlusses bedürfe. Sofern seitens der Fraktion BI ProWald entsprechende Vorschläge eingereicht werden würden, würden diese verwaltungsseitig anhand der Teilnahmebedingungen geprüft werden. Falls ein Vorschlag in Frage kommen würde, könne verwaltungsseitig eine entsprechende Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

 

Die Fraktion BI ProWald stimmt der vorgenannten Regelung zu und zieht daher den Antrag zurück.