Der Ausschussvorsitzende Willenborg eröffnet die Sitzung und begrüßt die Zuhörer.

Die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung werden festgestellt.

 

Die Stellvertreterin der Elternvertretungen, Frau Carolin Heseding, nimmt erstmals an einer Sitzung teil und muss zunächst belehrt werden. Bürgermeisterin Dr. Voet weist sie auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 40, 41 und 42) hin, wonach für die hinzugewählten Mitglieder insbesondere die Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und zum Vertretungsverbot gelten.

 

Es wird informationshalber darauf hingewiesen, dass die Hinzugewählten nur bei Themen aus dem Bereich „Schule“ beratend und abstimmend mitwirken dürfen. Die Teilnahme am weiteren Sitzungsverlauf ist natürlich möglich.