Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umnutzung der Pausenhalle in der Albert-Schweitzer-Realschule die notwendigen Fachplanungsleistungen zu beauftragen und die erforderlichen baulichen Maßnahmen inkl. des Kostenaufwandes auszuarbeiten.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Schreiben vom 15.01.2024 hat die Schulrektorin der Albert-Schweitzer-Realschule die Überprüfung einer Nutzungsänderung und Erweiterung der Pausenhalle sowie eine Veränderung der Eingangstür beantragt.

 

Aufgrund der Situation, dass im Bestand nur schwer Gruppenräume geschaffen werden können, wurde der Vorschlag unterbreitet, die vorhandene Pausenhalle für eine Nutzung während der Unterrichtszeiten umzugestalten. Dies soll weitestgehend und vorerst durch bestehendes Mobiliar umgesetzt werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler können an den geplanten Lehrinseln sowohl in Gruppen als auch alleine konzentriert und effektiv arbeiten. Des Weiteren führte die Schulrektorin auf, dass eine mit Lehrinseln ausgestattete Pausenhalle auch für ein bestehendes Nachhilfeprogramm am Nachmittag verwendet werden könnte.

 

Darüber hinaus soll aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen und im Zuge der Überprüfung einer Nutzungsänderung der Pausenhalle auch eine mögliche Erweiterung in Betracht gezogen werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung soll dies durch einen Durchbruch zum Raum 105 realisiert werden. Dieser wird aktuell als Gruppenraum verwendet und soll dann als Vergrößerung der Pausenhalle dienen. Die Nutzungsänderung der Halle sollte außerdem so gestaltet werden, dass auch Schulveranstaltungen wie Zeugnisverleihungen mit mehr als 200 Personen möglich sind.

 

Die geplante Maßnahme ist mit einer Erhöhung der Brandlast verbunden und somit mit einer einhergehenden potentiellen Gefährdungszunahme. Nach erster Rücksprache mit dem Brandschutzsachverständigen des Landkreises Vechta besteht jedoch die Möglichkeit für eine Nutzungsänderung der Pausenhalle unter Einhaltung brandschutztechnischer Maßnahmen.

 

Die tatsächlich erforderlichen baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten können in diesem Planungsstadium nicht beziffert werden. Um die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen ermitteln zu können, ist ein Brandschutzkonzept für die Pausenhalle, unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung, erforderlich. Aus den Anforderungen im Brandschutzkonzept ergeben sich die erforderlichen baulichen Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung von zusätzlichen Rauch- bzw. Brandschutzabschnitten durch Einbau von Rauch- bzw. Brandschutztürelementen oder der Einbau einer Brandmeldetechnik.

 

Des Weiteren wurde der Einbau einer Türsprechanlage an der Eingangstür der Schule beantragt. Gemäß der Schulrektorin sollte die Eingangstür stets von außen verschlossen und von innen jederzeit zu öffnen sein, um ungebetene Personen in der Schule zu vermeiden.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung ergänzte in der Sitzung, dass nach Erstellung der Sitzungsvorlage gemeinsam von Verwaltung und Schulleitung überlegt wurde, auf die Vergrößerung der Pausenhalle durch einen Durchbruch zum Raum 105 zu verzichten, da dadurch ein wertvoller Raum wegfallen würde. Aufgrund der gestiegenen Schülerzahl und der Tatsache, dass immer mehr Gruppenräume für verschiedene Gruppenarbeiten benötigt werden, könnte der Raum 105 beibehalten und gleichzeitig mit einer mobilen Trennwandanlage ausgestattet werden. Hierdurch könnten zwei separate Gruppenräume gewonnen werden, gleichzeitig aber auch ein größerer Raum für Förderunterricht o.ä. hergestellt werden. Die Schulleitung ist mit dieser Lösung einverstanden.

 

Die vor Jahren integrierte Bühnenkonstruktion aus Holz könnte für die tägliche Nutzung abgebaut werden, wodurch die Pausenhalle vergrößert werden könnte. Sofern bei Veranstaltungen, wie z. B. Zeugnisausgaben, eine Bühne benötigt wird, könnte eine mobile und abbaubare Bühne aufgestellt werden.

 

Diese Maßnahmen führen laut Verwaltung zu einer Erhöhung der Brandlast und einer Gefährdungszunahme. Der Brandschutzbeauftragte des Landkreises Vechta hat im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages bereits eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sofern ein zwingend erforderliches Brandschutzkonzept über ein externes Fachbüro erstellt wird. Die entsprechenden Baumaßnahmen und die damit verbundenen Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Weiterhin wurde beantragt, eine Türsprechanlage an der Eingangstür zu installieren. Ob eine Umrüstung zum dauerhaften Verschließen und eine Öffnungsmöglichkeit durch einen Fernauslöser in der vorhandenen Tür möglich ist, ist mit einem Metallbauer zu prüfen, ggf. ist das Türelement zu erneuern. Die Maßnahme könnte im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung umgesetzt werden.