Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer befristeten Containeranlage für Umkleiden und Pausenräume wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Ein Geflügel verarbeitender Industriebetrieb, Brägeler Straße 110, beantragt die Errichtung einer temporären (zeitlich befristeten) Containeranlage für Umkleiden und Pausenräume auf ihrem Betriebsgrundstück. Auf dem o.g. Betriebsgrundstück ist es geplant, während der Bauphase des Umbaues der Schlachthalle und des Neubaues der Sozialräume eine Containeranlage für Umkleiden, Sanitär und Pausenräume sowie Büros für ca. 300 Personen zu errichten. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Baugenehmigung für die Dauer von 9 Monaten von ca. März 2011 - Dezember 2011. Die Baugenehmigung wird daher für einen Zeitraum von einem Jahr gemäß E-Mail vom 22.11.2010 beantragt.

 

Die bauliche Anlage besteht aus gemieteten Fertigcontainern, die in 3 Geschossen aufgestellt werden. Die Container werden durch Stahlstützen und ein Stahlträgergerüst aufgeständert. Unterhalb der Anlage befinden sich die Überladebrücken des Versandes, die weiterhin genutzt werden. Über eine neue Tür im Obergeschoss werden die Mitarbeiter in die Produktion geschleust.

 

Die Containeranlage ist ca. 19 x 12 m groß bei einer max. Gebäudehöhe von ca. 14,10 m über Oberkante Hofgelände.

 

Die Containeranlage wird nach Fertigstellung der neuen Sozialräume zurückgebaut. Der Bauantrag für den Umbau der Schlachthalle sowie Neubau der Sozialräume liegt der Stadt Lohne noch nicht vor.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) und stellt sich als Industriegebiet gem. § 9 BauNVO dar.