Sitzung: 27.02.2024 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 66/033/2023
Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Kay Schönfeld,
Regionalleiter des OOWV.
Die
Verwaltung erläuterte, dass in der Vergangenheit auftretende
Starkregenereignisse regional sowie überregional immer wieder zu Überflutungen führten.
Von Starkregen wird gesprochen, wenn in kurzer Zeit und meist räumlich begrenzt
sehr hohe Niederschlagsmengen auftreten. Es ist davon auszugehen, dass diese
Extremwetterereignisse mit voranschreitendem Klimawandel verstärkt auftreten
werden.
Der
OOWV hat daher für sein gesamtes Verbandsgebiet Starkregengefahrenkarten
erstellen lassen. Diese zeigen die Überflutungsgefahr in Folge von
unterschiedlich intensiven Starkregenereignissen für die einzelnen
Verbandsgemeinden. Die Unterteilung der Überflutungsgefahr basiert auf den
berechneten maximalen Wasserständen für ein bestimmtes Starkregenereignis
(intensiv, außergewöhnlich, extrem) bei einer Niederschlagsdauer von 60
Minuten.
Die
ermittelte Überflutungsgefahr und die entsprechenden Wasserstände basieren auf zweidimensionalen
hydraulischen Computersimulationen der Oberflächenabflüsse bei einem
Starkregen. Die Karten bieten die Möglichkeit einer ersten Identifizierung
betroffener Gebiete.
Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Schönfeld die Starkregengefahrenkarte
für den Bereich Lohne. Die Präsentation mit den Ergebnissen für Lohne ist dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
In
der Aussprache erläuterte Herr Schönfeld auf entsprechende Anfrage, dass die
Simulation eines Starkregenereignisses unabhängig von wasseraufnehmenden
Objekten bzw. versiegelten oder unversiegelten Flächen, z. b. Gründächer aber
auch dem Kanalnetz erfolge. Weiter führte Herr Schönfeld aus, dass der Schutz
der gefährdeten Immobilien in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer
liegen würde.