Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussempfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Gründung einer Stadtwerke Lohne GmbH, ggf. unter Zuhilfenahme von externem Sachverstand, ergebnisoffen zu prüfen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.01.2024 beantragt die CDU-Fraktion gemäß § 56 NKomVG, die Verwaltung zu beauftragen, die Gründung einer Stadtwerke Lohne GmbH, ggf. unter Zuhilfenahme von externem Sachverstand, ergebnisoffen zu prüfen. Begründet wird der Antrag mit dem Bau des Hallenbads und dessen Energieversorgung, aber auch mit der allgemeinen kommunalen Wärmeplanung und Energieversorgung.

 

Beratungsverlauf:

 

Der Antrag wurde von einem Ausschussmitglied der CDU-Fraktion vorgestellt und erläutert. Ein anderes Ausschussmitglied sah den Antrag mehr als kritisch und gab zu bedenken, dass das Handeln der Verwaltung, insbesondere die wirtschaftliche Betätigung, streng an das NKomVG gebunden sei. Ein Prüfauftrag sei nicht erkennbar, so dass der Antrag nur unnötigen Aufwand verursache. Weitere Ausschussmitglieder unterstützten wiederum den Antrag und ergänzten, dass es wichtig sei, sich insbesondere die Vor- und Nachteile der Gründung von Stadtwerken durch eine ggf. externe Fachexpertise und ergebnisoffen aufzeigen zu lassen.

 

Es folgte ein Geschäftsordnungsantrag eines Ausschussmitgliedes auf Nichtbefassung. Der Ausschussvorsitzende ließ hierüber abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Antrag auf Nichtbefassung

 

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 4  , Nein-Stimmen: 10

 

 

Anschließend ließ der Ausschussvorsitzende über den CDU-Antrag abstimmen.