Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Der Tennisverein Lohne e. V. erhält seit 2020 von der Stadt Lohne einen jährlichen laufenden Zuschuss in Höhe von 22.500 €. Er beantragt mit Schreiben vom 26.11.2023 eine Erhöhung auf 30.000 € pro Jahr, da trotz einer Beitragserhöhung die Einnahmen nicht ausreichen, um den Anstieg der Energiekosten sowie die Mehrkosten bei laufenden Instandhaltungen und Reparaturen auszugleichen. Aufgrund des zwischen der Stadt Lohne und dem Tennisverein geschlossenen Nutzungsvertrags trägt der Verein alle mit dem Betrieb der Anlagen zusammenhängenden Kosten. Er hat für die Pflege, Wartung, Unterhaltung, Instandsetzung der Anlagen zu sorgen. Nach einer eingereichten Aufstellung beliefen sich im Jahr 2022 die laufenden Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Abfall, Versicherungen, Reinigung + Platzwart) für die Tennisanlage auf ca. 50.000 €. Die Ausgaben für die Instandhaltung der Halle und der Außenanlagen betrugen im Jahr 2022 ca. 35 Tsd. €. Die Kosten für die Jugendarbeit (vor allem in Form hauptamtlicher Trainer) wurden mit ca. 90 Tsd. € angegeben Der Tennisverein Lohne hatte Ende 2023 560 Mitglieder, davon 240 unter 21 Jahre. Für die vier Lohner Sportvereine BW Lohne, GW Brockdorf, Amasyaspor Lohne und SW Kroge-Ehrendorf ist die Höhe der laufenden Förderung seit 2019 in § 7 der Sportförderrichtlinie festgelegt. Die Förderung dieser Sportvereine durch die Stadt Lohne richtet sich nicht prozentual nach konkreten Sachausgaben - sie honoriert die sozialpolitische, gesundheitliche und integrierende Bedeutung der Sportvereine in der Gesamtbetrachtung (mit besonderem Blick auf die geleistete Jugendarbeit) und unterstützt die Stabilität der Vereinsmitgliedsbeiträge auf einem tragbaren Niveau. Gemäß § 7 der Sportförderrichtlinie erfolgt eine Förderung für weitere Vereine durch Einzelbeschluss des Verwaltungsausschusses.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der Sachverhalt verwaltungsseitig erläutert wurde, stellte ein Ausschussmitglied hier ebenfalls einen Antrag auf Zurückstellung verbunden mit dem Hinweis auf die noch zu überarbeitenden Sportförderrichtlinien. Es wurde ergänzt, dass der Tennisverein explizit in die Förderrichtlinien mit aufgenommen werden könne. Außerdem werde hier eine Erhöhung von 30 % beantragt. Ein anderes Ausschussmitglied teilte mit, dass dem Antrag auf Zurückstellung nicht gefolgt werde, weil es sich hier um laufende und bereits entstandene Betriebskosten handele.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ über den Geschäftsordnungsantrag wie folgt abstimmen: