Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

 

Seit Jahrzehnten unterstützt die Stadt Lohne die in ihr beheimateten Sportvereine in großem Umfang hinsichtlich der Kosten von Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterung, Sanierung), der Anschaffung von Gegenständen zur sportlichen Ausstattung wie auch bei laufenden Kosten. Bei der Förderung der Sportvereine steht im Vordergrund, dass (besonders im Hinblick auf die geleistete Jugendarbeit) die soziale, gesundheitliche und integrationsfördernde Bedeutung des Vereins in der Gesamtbetrachtung unterstützt wird. Gleichzeitig dient diese Förderung der Stabilität von Vereinsmitgliedsbeiträgen auf einem angemessenen und tragbaren Niveau. Seit 2019 erhalten die vier (Fußball anbietenden) Sportvereine TuS BW Lohne, Grün-Weiß Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne gemäß der Sportförderrichtlinie jährlich einen pauschalen Festbetrag für ihre laufenden Aufwendungen, der diese o.g. allgemeinen Ziele fördert. Weitere Vereine wie der TV Lohne sowie der BSV Lohne erhalten eine Förderung nach Einzelbeschluss. Investive Förderungen nach der Sportförderrichtlinie erhalten die Vereine Blau-Weiß Lohne, Grün-Weiß Brockdorf, Schwarz-Weiß Kroge-Ehrendorf, SV Amasya Spor, der Reit- und Fahrverein Lohne und der Tennisverein Lohne. Der einheitliche Fördersatz beträgt seit der letzten Änderung der Sportförderrichtlinie im Jahr 2020 75 %. Für weitere zuschussberechtigte Vereine erfolgt eine Förderung durch Einzelbeschluss. Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei den o.g. sechs aufgeführten Vereinen in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst. Seit der letzten Änderung 2020 wurden mehrere Zuschussanträge politisch beraten, teilweise von großer finanzieller Bedeutung. Im Rückblick auf die geführten Anträge und Diskussionen erscheint eine punktuelle Änderung der Sportförderrichtlinie sinnvoll. Unter anderem wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Themen

 

  • Förderfähigkeit als Festbetrag oder als %-Anteilsfinanzierung
  • Förderfähigkeit von Vorhaben im weiteren Zusammenhang zur Sportausübung (z.B. Gastronomieausstattung)
  • Förderfähigkeit abziehbarer Vorsteuer
  • Anrechnung von Drittmitteln
  • Anwendung der Sportförderrichtlinie für Großvorhaben

 

nicht oder nicht optimal in der derzeitigen Richtlinie geregelt sind.

 

In einem gemeinsamen Antrag vom 27.10.2023 haben außerdem die vier o.g. Sportvereine TuS BW Lohne, Grün-Weiß Brockdorf, SW Kroge-Ehrendorf und Amasyaspor Lohne aufgrund der in den letzten Jahren eingetretenen Preissteigerungen  eine pauschale Erhöhung der jährlichen Förderung in Höhe von 16,6 % ab 2024 beantragt. Die Kostenerhöhungen bezögen sich auf Energie- Personal- und Arbeitskosten sowie weitere Verbrauchs- und Wirtschaftsgüter. Eine Steigerung der Zuschussbeträge erfordert ebenfalls eine Änderung der Sportförderrichtlinie. Außerdem beantragen die Vereine, dass diese Beträge zukünftig dynamisiert werden, z.B. entsprechend der allgemeinen Inflation. Eine automatische Dynamisierung der Förderung ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht anzustreben. Sie führt zwar zu mehr Planungssicherheit und Handlungsspielraum der Vereine, aber auch zu geringeren Reaktions- und Einflussmöglichkeiten der Stadt Lohne. Auch bei anderen Zuschussanträgen der letzten Zeit wurde eine Dynamisierung der mehrjährigen Förderung abgelehnt. Daher wird vorgeschlagen, auch weiterhin eine Anpassung der Beträge über die Sportförderrichtlinie nach Bedarf politisch zu beschließen.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende kurz in das Thema einführte, erläuterte Stadtkämmerer Theder die Vorlage. Ein Ausschussmitglied stellte anschließend den Antrag auf Zurückstellung, damit die Verwaltung in Abstimmung mit den Vereinen einen Vorschlag ausarbeiten könne. Ein weiteres Ausschussmitglied monierte, dass hierdurch die Diskussion abgewürgt werde. Andere Ausschussmitglieder hingegen unterstützten den Antrag, damit ein vernünftiger Beschlussvorschlag erarbeitet werden könne. Dabei könnten auch die Förderrichtlinien anderer Kommunen (z. B. Leer) mit verglichen werden.

 

Der Ausschussvorsitzenden stellte anschließend den Antrag auf Zurückstellung verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, zur Abstimmung.